Anne87
Hallo ihr lieben Muttis, ich habe mich vom Vater meines wunderschönen zwölf Wochen alten Vaters getrennt... Er hat viel unverzeihliche Dinge getan, wodurch ich LIEDER keine andere Möglichkeit hatte... Die folgende Frage ist viell blöd, doch weiß ich nicht an wen ich mich wenden soll... Was gilt es nun zu beantragen bzw zu erledigen? Ich habe ein Jahr Elternezeit beantragt und verfüge auch nur über diese Zahlungen plus dem Kindergeld. Nun muss ich allerdings umziehen. Könnte ich Hilfe vom Amt erhalten in Bezug auf Miete z.b.? Wie schaut es mit dem Unterhalt aus? Wo beantrage ich das und MUSS ich es beantragen? Momentan fallen mir erst mal keine Fragen mehr ein und ich wäre euch unglaublich dankbar, wenn ihr mir in meiner Situation weiterhelfen könntet... LG
Als erstes lasse den Unterhalt errechnen (wende dich ans Jugendamt). Am besten mit ihm zusammen oder wenigstens mit Papieren über sein Einkommen. Das Baby bekommt Unterhalt und ggf. auch du. Diese Berechnung brauchst du, wenn du ALG2 beantragen möchtest, denn das wird als euer Einkommen angerechnet, ebenso wie Kindergeld. Elterngeld wird meines Wissens nicht angerechnet (ohne Gewähr). Wenn du auf Wohnungssuche bist frage gleich beim Jobcenter nach, wie groß/teuer sie sein darf. Es gibt Obergrenzen, wenn man Zuschuss zur Miete beanspruchen will. Diese Angaben variieren je nach Mietspiegel der Stadt also kann dir pauschal keiner hier dazu etwas sagen.
Elterngeld wird natürlich als Einkommen angerechnet.
Voll der zufall bin auch seit paar Wochen nun getrennt vom kindsvater und habe nun am Montag einen Termin beim Arbeitsamt . Also dir stehn ja ca mit Kind um die 1.000 €zu wurde mir gesagt den Rest kriegst dann vom Amt und dann steht dir noch Betreuungunterhalt zu des muss der Vater dir zahlenaber das Krieg ich alles dann am Montag gesagt.
Diese Aussagen strotzen nur so von Un-(Halb-)wissen! Bitte schreib doch nicht solche Sachen, wenn Du es nicht weißt. Das trägt nur zur kompletten Verwirrung bei. Die Höhe der Unterstützung errechnet sich nach dem Einkommen und dem Bedarf, und das kann sehr unterschiedlich sein.
Das Trennungsschmerzensgeld, daß es vom Bundesfamilienministerium gibt, ist der neueste Coup der Bundesfamilienministerin. Das sind, je nach Alter der Mutter, zwischen 150 und 175,- €, abzüglich eines Obolus von 10-12,.€ für das Müttergenesungswerk.
Weiters gibt es im Sommer, je nachdem, wann die Schulferien in der Kommune beginnen, Jahresurlaubsgeld free cash in Höhe von 850,- €, pro Nase, versteht sich.
Und last but not least die jährlichen Boni des Jobcenters, wenn ein weiteres Jahr Kindererziehung erfolgreich ohne Arbeitsaufnahme gemeistert wurde, die betragen pro Kind weitere 500,- €.
Dazu natürlich die von Dir erwähnten rund 1000,- € plus Kindergeld plus Trennungsunterhalt plus Erziehungsgeld.
Du siehst, das Füllhorn des Steuerzahlers ist für Alleinerziehende ganz besonders gut ausgestattet.
Sorry, das mußte sein.
So, und jetzt einmal im Ernst:
Zunächst einmal der Bedarf. Der besteht aus den Regelsätzen, bei zwei kleinen Kindern unter 7 Jahren sind das etwas über 900,- € plus Miete. Das ist das, was Du zum Leben im Monat benötigst, diese Summe muß zusammenkommen, egal woher.
Geldquellen sind dabei: Unterhalt (ggf. auch Trennungsunterhalt für die Mutter, oder auch Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt), Kindergeld, Arbeitseinkommen, Renten, Arbeitslosengeld I. Auch Elterngeld zählt dazu, und zwar voll, wenn es lediglich die "klassischen" 300,- € beträgt.
Deine Rechnung "Also dir stehn ja ca mit Kind um die 1.000 €zu" plus Kindergeld plus Trennungsunterhalt plus Erziehungsgeld." = 1000,- € plus 368,- € Kindergeld (bei 2 Kindern) plus Unterhalt (266,- € bei Unterhaltsvorschuß) plus 300,- € Elterngeld (minimum) = 1.934,- €... das vergiß bitte ganz schnell!
Ralph
Ich habe einen zwölf Wochen alten Sohn, von der Elterngeldstelle habe ich noch keinen Bescheid erhalten über die Höhe der Zahlungen, lediglich dass es erarbeitet wird. Ich rechne mal mit ca. 700 bis 800 Euro. Hinzu kommt das Kindergeld von 184 Euro... Du scheinst viel Ahnung davon zu haben. Wie würde es dann mit Unterstützung vom Amt und Unterhalt ausschauen? Danke schon mal im Voraus... Anne
Hi Anne,
das kommt ja auch auf die konkrete Miete an, und deshalb ist es bei jedem anders.
Gleichbleibend sind die Regelsätze. Der beträgt für einen Alleinstehenden 374,- €, für ein Kind unter 7 Jahren beträgt er davon 60% = 224,- €, dazu kommt bei Kindern unter 7 Jahren noch ein Alleinerziehendenzuschlag in Höhe von 131,- € hinzu. Das ergibt zusammen rund 730,- €. Dazu kommt noch die Miete (warm) und diese beiden Beträge ergeben Euren monatlichen Bedarf. Diese Summe müßt Ihr zwingend haben. Abgezogen werden Unterhalt und Kindergeld sowie das Elterngeld, wenn es nur 300,- € beträgt (ist es höher, wird es kompliziert, das sprengt hier jetzt den Rahmen). Bei 200,- € Unterhalt und 300,- € Elterngeld und einer angenommenen Miete von 500,- € würde sich ergeben:
730,- € plus 500,- € = 1230,- €, die Ihr braucht - 184,- € Kindergeld - 200,- € Unterhalt - 270,- € Elterngeld (30,- e bleiben frei) = 576,- €, die Ihr vom Jobcenter bekommt.
Unterhalt muß meistens vom Jugendamt oder Rechtsanwalt ausgerechnet werden.
Viele Grüße
Ralph
Vielen, vielen lieben Dank Ralph =0) Jetzt bin ich schon um einiges erleichterter... Ich hatte schon Angst dass ich meinen schönen kleinen Zwerg und mich alleine nicht über die Runden bekomme... Danke dir =0)
Also mit den 1.000€ meinte ich natürlich mit unterhalt + Kindergeld +Alleinerziehenden Zuschlag und alles ... also so wurde es mir ausgerechnet .
Also hab nur geschrieben wie es im bei der Diakonie gesagt wurde .. Des heißt insgesamt würde mir noch mehr zustehn ..? Hab ich des jetzt richtig verstanden?!
Wo beantragt man des trennungsschmerzensgeld? Also damit ist dann nicht das betreeungsunterhalt gemeint?? Sagen die mir das im jobcenter auch weil davon hab ich noch nichts gehört oder gilt das nur für geschiedene?
den oben teil an dich hat ralph ironisch gemeint *lach*
Was genau ironisch blick es nicht wirklich ^^ kann mich mal einer bitte aufklären
Also: Vergiß bitte alles, was ich Dir oben geschrieben habe und lies dafür meine an Anne gerichtete Beispielsrechnung.
Ich nehme an, daß Du auch ein Kind unter 7 Jahren hast, dann kannst Du den Beitrag 1:1 auf Dich übertragen: 730,- € plus Warmmiete, davon ziehst Du Kindergeld, Unterhalt und Erziehungsgeld ab, was übrig bleibt (das ist ja das, was Du nicht hast), zahlt das Amt.
Das "Trennungschmerzensgeld", die Urlaubsfinanzierung und die tollen Boni der Jobcenter waren Kreationen von mir... die gibt es nicht! Erwähne Montag im Amt bloß nichts von dem, Du würdest Dich blamieren.
Viele Grüße
Ralph
Ich sitze hier, der erste Kaffee hat Augen und Hirn noch nicht richtig wachgemacht, und denke, was hat sich die Familienministerin denn jetzt wieder ausgedacht??
LG Schräubchen
Das sind doch alles super Ideen ;-) *sausundweg* http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=3144.html Hier ist noch ein recht guter Ratgeber für Anfänger- AE´s *undjetztsausich wirklichwiederwegausdiesemForum*
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