Mitglied inaktiv
Hallo Habe da mal eine Frage die ihr mir hoffentlich beantworten könnt Meine Bekannte ist in der 6 Woche schwanger, ist derzeit in der Ausbildung, aber schon lange aufgrund einer Schultererkrankung krank geschrieben. Letzte Woche hat sie erfahren schwanger zu sein. Prima. Arbeitgeber wollte ihr einen Aufhebungsvertrag unterjubeln, was sie natürlich abgelehnt hat. So nun zu meiner eigentlichen Frage. Sie lebt derzeit noch bei ihrem Vater, wo sie aber nicht bleiben möchte mit dem Baby, erstens wohnung zu klein und zweitens trinkt der Papa manchmal zu viel. Wo wie was kann sie irgendwo beantragen???? Darf sie sich eine Wohnung suchen??? Bekommt sie irgendwie Geld für ne Ausstattung und Wieviel??? Der Babypapa ist derzeit für 3 Jahre bei der Bundeswehr aber wohl nicht allzu interessiert:-( Sie würde sich gerne eine Wohnung allein nehmen nur weiß keiner ob sie die bezahlt bekommt. Vielleicht kann mir hier irgendjemand weiterhelfen, wäre superlieb:-) Liebe Grüße Dani im Auftrag von Simone
Kommt darauf an, wo ihr wohnt. Bei uns (Großstadt), gibt es Mutter-Kind-Einrichtungen. Da haben die Mütter eine kleine Wohnung für sich und ihr Kind und ein Sozialarbeiter kümmert sich. Wer Auskunft geben kann, was ihr alles zusteht und wie sie alles beantragen muss, ist Caritas oder proFamilia. Einfach dort anrufen oder hingehen. LG Petra
Sie soll sich bei Arbeiterwohlfahrt, Caritas oder Profamilia melden und dort ihren Fall vortragen.
Am besten direkt bei der Arge nachfragen. Wohnung darf sie natürlich suchen aber, wenn die H4 bekommen wird dann muß diese auch vom Amt "abgesegnet" sein. Die Richtlinien was Größe und Mietkosten angeht sind regional unterschiedlich also direkt nachfragen und wenn sie einen findet VOR Mietvertrag auch absegnen lassen, daß die Mietkosten übernommen werden. Unterstützung für Erstausstattung kann sie auch beantragen aber jetzt noch nicht. Wann genau frage mal bei schwanger-wer-noch, das Thema gabs öfter. lG mf4
Wenn Deine Bekannte in Norddeutschland wohnt, kannst Du mir per PN die Postleitzahl schicken, ich suche Euch etwas raus. Grüße
Wenn der KV für 3 Jahre bei der Bundeswehr ist, sollte er solvent sein. Ob er interessiert ist oder nicht, spielt keine Rolle, ER ist der Vater, und damit sowohl grundsätzlich dem Kinde, als auch der Mutter ab Mutterschutz (6 Wochen vor Entbindungstermin) unterhaltsverpflichtet. Auch für die Schwangerschaftskleidung muß ER aufkommen. Dies sollte sie dem KV auch kommunizieren und schon einmal vorsorglich die Einkommensunterlagen anfordern. Viwele Grüße Ralph/Snoopy
Sie ist in der 6.Woche... ich denke sie weiß es grad frisch und er auch... man sollte beiden Zeit geben mal drüber zu reden, in welchem Umfang er Papa sein kann und möchte. Unterhalt für sie und das Kind muß er, wenn er kann, ob er drauf Bock hat oder nicht.
Vielen lieben Dank für eure Antworten Ich werde mal sehen wie ich ihr jetzt weiterhelfen kann und inwieweit wir mit dem Vater kommen:-) Problem denke ich gibt es bei Hartz 4, da sie ja noch in der Ausbildung ist, jetzt aber allerdings Krankengeld bekommt. Die höhe steht leider noch nicht fest. Werden uns dann mal schlau machen wie es ist mit ner eigenen Wohnung udn ob die überhaupt bezahlt wird bzw ob ihr überhaupt noch etwas von H4 zusteht. Vielen lieben Dank
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