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schwanger getrennt...

schwanger getrennt...

maus05

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hallo an alle, gibt es jemanden hier, der sich während einer schwangerschaft vom vater des kindes getrennt hat? bzw. verlassen wurde? wie habt ihr das nach der geburt gemacht mit der umgangsrecht? ich bin schwanger und mit dem vater des kindes nicht mehr zusammen. eigentlich will ich auch überhaupt keinen kontakt zu ihm. baby war nicht geplant und er wollte auch keins, wir waren nur ganz kurz zusammen. ich freu mich inzwischen sehr. und er will unbedingt engen kontakt etc. ich weiß nicht, wie das funktionieren soll...am liebsten würde ich ihn aus meinem leben streichen, weil die paar monate mit ihm einfach nur ein großer fehler waren. aber er hat ja auch rechte oder? und wie läuft das denn mit dem sorgerecht? wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von maus05

wie das in zukunft sein wird ist noch ungewiss. wenn er einen antrag auf das gsr stellt, wird er es wahrscheinlich auch bekommen, ein umgangsrecht wird er auf alle fälle haben. wenn es soweit ist, würde ich mich an deiner stelle an das jugendamt wenden und einen "plan" ausarbeiten, wie ihr das in zukunft vernünftig handlen könnt. ich hatte mich in der schwangerschaft getrennt, der vater wollte erst ein bißchen, dann doch wieder nicht. nach 11 jahren wollte er dann doch wieder. aber ich hatte "glück", ich habe das alleinige sorgerecht und werde es auch sicher nicht mehr teilen. ich habe ihn gestrichen, bei dir wird das nicht gehen. mach dich auf attacken gefasst, es wird hier nicht gern gelesen, wenn ein vater nicht wohlwollend tituliert wird. ich duck mich schon mal.


maus05

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danke für die antwort. na ja, attacken sollte man eigentlich nur austeilen, wenn man die ganze geschichte kennt. mit dem sorgerecht, dass ist eben meine sorge. ich kenne ihn ja kaum. wie kann ich ihm mein kind da anvertrauen? sehr schwierig. muss nicht aber eine vaterschaftsanerkennung vorliegen um dies beantragen zu können?


susafi

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Vallie, du bist so ungewohnt verständnisvoll in letzter Zeit *lach* Was ist passiert? ich habe mich in der SS getrennt... meine Kleine wird im Januar 2 Jahre... erstmal bekommt man das alleinige Sorgerecht... wenn du ihm kein gemeinsames Sorgerecht einräumst (würde ICH freiwillig nie tun) könnte er es sich einklagen... Weißt du ob er das will? Ohne ihm das jetzt unter die Nase zu reiben? Umgangsrecht hat jeder Vater... das musst du ihm einräumen... ob er das jetzt nutzt wird sich dann herausstellen... bei uns besteht kein Kontakt mehr... du könntest dich aber beim Jugendamt über einen geregelten Umgang informieren... anfänglich wird es ja nur in deiner Anwesenheit gehen... du solltest daher dein "ich möchte ihn aus meinen Leben streichen" überdenken... denn das wird nicht gehen und es wäre sicher besser auf neutraler Basis miteinander auszukommen lg


claudi700

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Antwort auf Beitrag von maus05

"ich kenne ihn ja kaum..." aber zum kinderzeugen hats gereicht? dann muss sich halt in zukunft vertrauen entwickeln.


maus05

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Antwort auf Beitrag von susafi

danke. ja ich weiß, dass es nicht gehen wird. ich habe ja auch nur geschrieben, dass es mir lieb wäre...nein ich will ihm freiwillig auch nicht das gemeinsame sorgerecht geben. ich bin nicht sicher, ob er es einklagen würde. er will es, soviel steht fest. wie weit er dafür geht, werde ich sehen. aber wie läuft es denn mit der anerkennung der vaterschaft? das muss man doch beim jugendamt machen, oder? da muss ich doch auch mit hin und unterschreiben. hast du das gemacht?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von claudi700

ja, zum kinderzeugen hat es auch bei mir gereicht, das geht ratz fatz!!! ich schrieb schon gestern oder so, leider geht es selten alleine, kinder zu bekommen, zwingend im doppelpack zu verbleiben erachte ich nicht unbedingt für notwendig. auch für das kind nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von maus05

das jugendamt schreibt dich nach der geburt an und fragt nach dem vater. dann schreiben sie den an. dann kann er anerkennen oder nicht. kann er ganz allein.


maus05

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bei meinem ersten sohn war das aber anders...er ist 2008 geboren. wir wussten das mit der anerkennung nicht. dann haben wir vor der geburt keinen termin mehr bekommen. haben es dann ca 2 monate nach der geburt gemacht. aber gefragt hat da keiner, ging alles von uns aus.


susafi

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Antwort auf Beitrag von maus05

ja... ich war beim Jugendamt und habe gesagt ich möchte die Vaterschaftsanerkennung machen... dafür musste ich dann angeben wie der Vater heißt, wo er wohnt, Geburtsdatum (was ich nicht mal wußte *schäm*), glaube sogar was er für einen Beruf hat usw. das Jugendamt hat ihn dann angeschrieben und ihn gefragt ob er der Vater ist und wenn er bejaht muss die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben werden und dann bekommst du eine Abschrift... mehr ist das nicht Man könnte auch gleich zusammen hingehen und das machen, falls ihr euch eingig seit... Und, weil du schreibst "Hast du das gemacht" Ja sicher... das muss man machen... alles andere wird Strafrechtlich verfolgt... nur mal so als Hinweis, weil ich irgendwie herauslese das du versuchst das zu umgehen... lg


claudi700

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echt? *g* ich denke nicht, dass maus05 jetzt mit ihm zusammen bleiben "muss", das ist kein grund. aber ihn komplett zu streichen geht nicht. vielleicht erstmal abwarten, wie sich alles entwickelt? ob er wirklich der super-dad sein kann, der er sein möchte?


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Antwort auf Beitrag von maus05

vielleicht hast du nicht lange genug gewartet? vll hat sich das procedere aber auch geändert, würde mich aber wundern. weiß susafi aber sicher, das kind ist auch noch nicht soo alt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von claudi700

das ist das ungerechte an der sache. ein mann kann sich aktiv streichen und dann bleibt er auch gestrichen aber wehe, eine frau will streichen, das darf sie nicht. denn ein kind braucht ja mutter UND vater *sing* natürlich muß man erst mal abwarten. das kind ist ja noch nicht mal geschlüpft.


maus05

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Antwort auf Beitrag von susafi

weil mir nicht klar war, dass man das machen MUSS...wie gesagt, bei meinem ersten sohn dachten wir, das wird einfach so mit angegeben. haben dann erst kurz vor geburt erfahren, dass es vorm amt offiziell eingetragen wird. dass es aber pflicht ist, war mir nicht klar.


susafi

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Antwort auf Beitrag von maus05

mmh... glaube man muss es doch nicht... darf dann aber keinerlei finanzielle Unterstützung vom Staat beziehen... wenn du es dann tust, dann gibt das strafrechtliche Konsequenzen... das heißt also kein Unterhaltsvorschuss, kein H4... ob das so funktioniert kannst du nur alleine entscheiden... du bekommst dannn auch kein Unterhalt vom Vater... und wenn du die Vaterschaft nicht anerkennst, kann er sich die ebenso einklagen


montpelle

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Antwort auf Beitrag von maus05

"ich kenne ihn ja kaum. wie kann ich ihm mein kind da anvertrauen?" Vielleicht sollte man darüber nachdenken, bevor man ein Kind in die Welt setzt.


rostigernagel

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Antwort auf Beitrag von maus05

Mir ist da etwas aufgefallen: Es ist nicht DEIN Kind, sondern EUER Kind.


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Antwort auf Beitrag von montpelle

du auch noch mit plattitüden. das bin ich ja von dir gar nicht gewohnt!!! ich find dich ja zum größten teil gelungen, aber in dem fall läufst du irr. und zum rostigen nagel, falls er mich meint, ich sage bewußt: es ist MEIN kind. ich habe mich alleine dafür entschieden, es alleine ausgetragen, es alleine ( ohne den vater ) geboren, es alleine aufgezogen, es alleine über alle maßen geliebt, leide und liebe alleine mit ihm und das seit 16 jahren, ich nehme mir das recht zu sagen, es ist MEIN kind. nur gemacht habe ich es nicht allein. das wars aber auch schon. das habe ich nicht hingekriegt. soooo einen hals krieg ich, wenn ich den schmarrn lese, den manche einfach so nachplappern.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von maus05

war geplant schwanger als er der meinung war wied zu seiner ex zu wollen. hab das alleine durchgezogen. noch in der schwangerschaft jugendamt kontaktiert die alles fertig gemacht haben. nach der geburt hat er die unterlagen bekommen,ich hatte das alleinige sorgerecht ja sowieso und er wollte es eh nicht. das blieb auch so bis heute. er hat sie noch nie gesehen o.s. du hast von anfang an das alleinige sorgerecht wenn ihr das nciht gemeinsam anders regelt.


engelchen_lpz

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Antwort auf Beitrag von maus05

ich habe den vater meiner tochter in der schwangerschaft verlassen, bzw er mich (eigentlich mehr oder weniger einvernehmlich *g*) kontakt besteht heute gar keiner, er will keinen und ich habe am anfang versucht kontakt zu halten, aber es bringt nichts wenn der andere nicht will


maus05

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Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

und ist die vaterschaft anerkannt? und wer hat das sorgerecht? mir wäre es so auch lieb, das problem ist eben, dass er will... du kommst aus leipzig oder? ich auch :) darf ich fragen, ob du alleine entbunden hast, wenn ihr da schon getrennt wart?


susafi

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Antwort auf Beitrag von maus05

ich wohne nebenan in Halle


engelchen_lpz

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Antwort auf Beitrag von maus05

ich komme ehemalig aus leipzig, wohne aber seit 3 jahren in karlsruhe ja, die vaterschaft wurde anerkannt... nach dna-test... weil das wunschkind war ja dann plötzlich nicht mehr von ihm... grummel... sorgerecht habe ich alleine... da er sich für seine tochter überhaupt nicht interessiert ist das auch so ganz gut. ich würde mich freuen wenn die kleine kontakt zu ihrem vater hätte, wäre dafür sogar bereit ab und zu nach leipzig zu fahren, aebr er will nicht. Ich finde es jedoch wichtig für Kinder zu wissen wo sie her kommen und wer ihre eltern sind... beide! und ja, ich habe allein entbunden, aber das war ja nicht weiter verwunderlich, so schnell hätte kein vater da sein können. *g*


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Antwort auf Beitrag von maus05

ich hab mich schon am anfang der schwangerschaft getrennt, gesehen hat er seinen sohn noch nie (über 4 jahre), kein Interesse


AnniP

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Ich hab mich auch im 4 oder 5 Monat getrennt. Bis zum 8 Monat hatten wir kaum Kontakt... Ich war beim JA und hab die Beistandschaft beantragt. Kurz vor der Geburt hat er sich gemeldet, ich hab ihn dann auch mit zur Geburt genommen.. Ich hab das alleinige Sorgerecht und die Vaterschaft hat er anerkannt. Er kommt auch alle paar Wochen vorbei (sie is jetzt 4 Monate). Das Thema Geld is jedes mal ein kleiner Streitpunkt. Angeblich muss er ja sooooooooooooooooviel zahlen (er zahlt nur das Minimum) Aber darauf reagier ich gar nicht und sag immer er soll sich beim JA melden wenn ihm was nicht passt. Ich weiß dass das alles nicht einfach ist bzw wird für Dich. Aber das bekommst schon hin Lg Annika und Luciana


montpelle

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Antwort auf Beitrag von maus05

"das problem ist eben, dass er will..." Für dich ist es ein Problem, aber du hast auch die Verantwortung, an dein Kind zu denken. Wenn der Vater sich kümmern und für seine Kind da sein möchte, ist es für die beiden toll. Ich verstehe nicht, warum du eine Vater-Kind-Beziehung verhinderrn willst.


shinead

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Antwort auf Beitrag von maus05

Mein Ex hat sich von mir in der 6. SSW getrennt. Kurz nachdem ich ihm gesagt habe, das ich schwanger bin. Die ganze Litanei mit "ich will das Kind regelmäßig sehen", "ich möchte gerne das gemeinsame Sorgerecht" durch. Nunja geblieben ist davon nix! Nach täglichen Besuchen auf der Entbindungsstation wurden 3x samstägliche Besuche bei mir, danach: Funkstille. Ich würde also vor der Geburt nichts überbewerten. Laß ihn das GSR doch einklagen. Das bekommt er erst vom Gericht zuerkannt wenn er nachweisen kann das er sich kümmert. Aufs gerate Wohl kriegt er das nicht. Du wirst erleben was passiert. Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Vielleicht kümmert er sich wirklich und du freust Dich alle zwei Wochen über ein freies Wochenende! Gruß Corinna