Mitglied inaktiv
Ich könnte eine Wohnung zum 1.8.10 bekommen, die Warmmiete liegt sogar um einiges unter den Miethöchstgrenzen was die Arge vorgibt. Problem ist, der Vermieter will eine Bescheinigung der Arge über eine Abtretung der Miete und der Kaution, die Arge soll die Miete direkt an ihn überweisen monatlich und die Kaution ebenfalls. Gibts für so ein Schreiben nen speziellen Ausdruck? Und machen Argen sowas überhaupt? Ohne das Schreiben hab ich keine Chance da ich ja dieses Jahr noch in der Inso bin und deshalb ein negativer Schufaeintrag vorhanden ist.Mir persönlich wär das relativ egal, ob die Arge nun an mich und ich weiter an Vermieter zahle oder ob die Arge gleich an den Vermieter zahlt. Frage ist nur, ob die Arge das macht (hab da keinen mehr erreicht).
das gibts....sprich mal bei der arge vor.......oder frag mal Ralph hier im Forum.....
freut mich für dich, das du ne wohnung gefunden hast........ich habe auch ne wohnung in aussicht.....
Ich kenne das von meiner Freundin, Arge überweist auch direkt die Miete. Kaution weiß ich nicht, wurde bei mir abgelehnt.
Naja, Kaution wäre eh als Darlehen, was ich ja abzahlen muß, aber so daß es zum Mietbeginn an den Vermieter überweisen wird seitens der Arge und nicht erst über mich. Der Vermieter will alles Finanzielle direkt über die Arge laufen lassen, nicht über mich.
Aber das kann ihm bei der Kaution doch egal sein wenn du die dem direkt in bar gibts.
Es ging drum, daß du Darlehen für Kaution von der Arge bekommt und die an die Arge abstotterst. Richtig? Hast du schon eine Zusage? Bei mri wurde sofort Kautions-Darlehen abgelehnt ![]()
Ich hab ne schriftliche Zusage für eine bestimmte Miethöhe als Kosten der Unterkunft, und dann für ne Mietkaution in Höhe von 3 Monatsmieten (in angemessener Höhe) als Darlehen. Aber das ist ne generelle Zusage, der Vermieter will eine, die für seine Wohnung gilt.
Diese Wohnung hier würde warm 550 Euro kosten, vorgegeben von der Arge ist 505 Bruttokalt plus Heizkosten, die Kaution wäre 600 Euro, die Arge würde 1000 Euro übernehmen im Höchstfall.
Hallo, allerdings geht es hier um kommunale Gelder, weshalb das unterschiedlich geregelt ist und gehandhabt wird. Ich kann deshalb nur berichten, wie es HIER üblich ist: Bei uns kriegt die Kaution zu 99,99999999% der Antragsteller nie zu sehen, das läuft IMMER direkt an den Vermieter. Die Miete kann auf Wunsch direkt gezahlt werden, einen Anspruch darauf hat der Vermieter nicht. Denn es kann ja durchaus sein, daß der Restanspruch auf ALG II die Miete gar nicht mehr deckt (z.B. wenn Kindergeld und Unterhalt bezogen und einem Job nachgegangen wird, der verbliebende Leistungsbetrag z.B. 500,- €, die Miete aber 600,- € beträgt). Am besten gehst Du zu Deiner Arge und ziehst die Informationen. Die Kaution wird als Darlehen vergeben. Eigentlich sollten die Bedingungen Deines Vermieters kein Hemmnis sein. Viele Grüße Ralph/Snoopy
Das hört sich ja schonmal gut an :-) Ich werd dann mal mein bestes versuchen bei der Arge.
Solange du H4 beziehst, brauchst du das Darlehen nicht zurück zahlen. Fachliche Hinweise zum § 23 SGB2, Randziffer (23.1c) Zitat: 1. Darlehen bei unabweisbarem Bedarf (§ 23 Abs. 1) (7) Die Übernahme einer Mietkaution als Darlehen kommt nicht in Betracht. Diese ist ausschließlich nach § 22 Abs. 3 zu übernehmen. Übrigens schon 2005 wurde klargestellt, dass die Kautions-Darlehen nicht nach § 23 Absatz 1 aufgerechnet werden dürfen. Es ist ganz unverständlich, dass Jahre danach immer noch Ämter rechtswidrig verlangen, eine Mietkaution aus der Regelleistung zurückzuzahlen (bzw. einer Aufrechnung/Kürzung der Regelleistung zuzustimmen). Wer ein Darlehen für eine Kaution hat und einer Raten-Rückzahlung bzw. Aufrechnung früher zugestimmt hat, der sollte - die Zustimmung zur ratenweisen Rückzahlung umgehend widerrufen. - verlangen, dass der Abzug der Darlehenrate sofort eingestellt wird, also die Leistung für den Lebensunterhalt (Regelsatz plus Kosten der Unterkunft) ungekürzt ausgezahlt wird. Natürlich schriftlich! Und Nachweis für Eingang des Schreibens beim Amt durch Eingangsstempel auf der Kopie. (Das Kautions-Darlehen ist erst bei bei Auszug aus der Wohnung, wenn der Vermieter die Kaution zurückzahlt oder aber auch, wenn der Hilfebedürftige wieder ausreichendes Erwerbseinkommen hat und kein ALG2 mehr beziehen muss.) Mit Zitat antworten Gruß Taram - das hätte Ralph eigentlich auch wissen müssen.
Wow ist ja der Hammer. Ich nehme mal an meine Arge weiß das und lenht deshalb Kautions-Darlehen gleich ab.
Eine Kautionsleistung wird als Darlehen vergeben und wird bei uns im Leistungsfalle direkt an den Vermieter überwiesen, das war meine Aussage, nicht mehr und nicht weniger.
Und selbstverständlich kann auch während des H4-Bezuges aufgerechnet werden, wenn z.B. durch Einkommen entsprechende Beträge freigelassen werden. Oder wenn ein Zuschlag gem. § 24 SGB II bezogen wird. Insofern stimmt Deine Aussage nicht.
Richtig ist allerdings, daß aus der REGELLEISTUNG ein Kautionsdarlehen nicht aufgerechnet werden darf.
Darum ging es im Ausgangsposting aber nicht.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
Aber man hätte ja darauf hinweisen können?! Taram
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