Mitglied inaktiv
Guten Abend an Alle, vielleicht kann uns wer weiterhelfen. Mein neuer Lebensgefährte wird von seiner Ex-Frau aus dem Haus ausbezahlt. Das ganze natürlich vor der Scheidung, damit diese nicht soviel kostet. Sie haben sich geeinigt und jetzt kam vom Notar der Kaufvertrag. Dass sie sich Anwalt- und Notarkosten teilen ist ja klar, aber es steht auch drin, dass er die Hälfte Grunderwerbsteuer bezahlen muß. Ist das richtig? Schließlich hat er diese damals bezahlt und jetzt kauft sie ihm das Haus "intern" ab. Welche Vorgehensweise ist üblich? Wenn richtig, wie hoch ist die Grunderwerbsteuer? Wär super, wenn sich da Jemand auskennt. Liebe Grüße Andrea
Die wird leider wieder fällig - war bei uns auch so - allerdings kann ich mich nicht mehr an die Höhe errinnern. Wer das zahlt ist Vereinbarungssache.
Interessante Frage. Bin leider keine Steuerexpertin, aber die Grunderwerbsteuer ist meistens 3,5% des Kaufpreises, abhängig vom Ort des Grundstücks, in Berlin zB mehr. Ich habe aber schon mal gehört, dass es für Verwandte (also auch Eheleute) eine reduzierte Rate gibt. Weiß aber leider nicht mehr wie hoch die ist. Vielleicht halber Satz? Daher ist es sicher sinnvoll, vor der Scheidung zu übertragen. Wenn man sich die Kosten der Übertragung teilt, muss man sich auch die Grunderwerbsteuer teilen, finde ich. Warum sollte die anders bewertet werden als die Notarkosten? Gruß, carla72
Habe gerade nochmal bei wikipedia nachgelesen. Da stand als Ausnahmen von der Besteuerung die Übertragung zwischen Eheleuten und auch zwischen Ex-Eheleuten im Rahmen der Scheidungsauseinandersetzung. Gruß, carla72
hallo ich bin auch gerade dabei ,das mein neuer lebensgefährte ins grundbuch soll und ex raus ,aber im zusammenhang mit kreditfreispruch für ex und der neue rein ! Ich habe auch gesacht das mein ex mir es ja offiziell schenken könnte wegen grunderwerbssteuer, aber die bank ist auch im Grundbuch und würde dieses nicht absegnen ...da mein mann aus der kredithaftung entlassen werden möchte und alleine schaffe ich es nicht den krdit auf dauer zu bezahlen ! viele grüße schnuffel
Bei Euch würde doch sowieso einmal Grunderwerbsteuer anfallen, wenn Dein Neuer Eigentum erwirbt. Ich verstehe aber auch, dass die Bank den Ex nicht aus der Haftung entlassen will. Das würde sie nur tun, wenn der Neue den Kredit übernimmt und genau so solvent (oder noch solventer) ist als der Ex. LG, carla72
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