Keldana
http://www.stern.de/wirtschaft/geld/kuerzung-erlaubt-weniger-weihnachtsgeld-bei-krankheit-577522.html Das dürfte etwas Licht ins Dunkel bringen.
Sorry für den Post hier ... dieses Forum bringt mich nochmal zur Weisglut. Erst geht das Posting 5 Mal gar nicht und dann landet es hier falsch ...
Bei uns ist die Sonderzahlung nicht an Arbeitsleistung sondern an Betriebszugehörigkeit gekoppelt. So steht es bei mir. " Die Gewährung einer Sonderzahlung, wenn der Mitarbeiter länger als sechs Monate im Betrieb tätig war , erfolgt als freiwillig Leistung , die den Arbeitgeber nicht zu einer wiederkehrenden Zahlung verpflichtet "
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