Elternforum Alleinerziehend, na und?

Riesige Nachforderungen wegen Kita-Gebühren

Riesige Nachforderungen wegen Kita-Gebühren

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, heute abend bin ich fast umgefallen: ich habe einen Beitragsbescheid von der Stadtverwaltung bekommen, wonach ich mehr als 5.000,00 € Kindergartengebühren nachzahlen soll! Bei uns zahlt nur das "teurere" Kind, d. h. Betreuung für unter 3-jährige ist ja viel teurer. Mein Sohn ist im April 3 , meine Tochter im Januar 5 geworden und nun wird die gesamte Vergangenheit aufgerollt mit der Begründung, ich hätte die Auskunft über meine Einkommensverhältnisse verweigert!!! Beide Kinder waren mit 6 Monaten in Ganztagsbetreuung, was aktuell 420 € / Monat im Höchstsatz kostet. Als ich mich vor 2 Jahren getrennt habe, habe ich noch schriftlich angegeben, was ich in welchem Monat verdienen werde bzw. verdient habe (bzw. nur Elterngeld bzw. Unterhalt vom Ex), denn das war weit weniger als der Höchstsatz (und es wurden ja nicht mehr beide Elternteile betrachtet). Danach wurde der Betrag auch angepasst. Keiner hat mich aber je angeschrieben, daß ich irgendetwas einreichen soll, Verdienstbescheinigung oder Steuererklärung oder so! Und nun der Bescheid, gegen den ich binnen 4 Wochen Klage erheben muss. Zahlen muss ich trotzdem, da die Klage keine aufschiebende Wirkung hat! HILFE!!! Hat jemand Erfahrung damit? Meint Ihr es hat Erfolg, wenn ich mit allen Unterlagen in der nächsten Woche zum Amt gehe?? Das darf doch nicht wahr sein! Wie kommen die darauf, stur für die letzten Jahre den Höchstsatz anzusetzen??? HILFE!!! Bettina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Erstmal SCHRIFTLICH und fristgerecht Widerspruch einlegen! WICHTIG! Per Einschreiben oder dir den Eingang bei Angabe im Amt bestätigen lassen. Dann würde ich mir dort ausführlich erklären und vorrechnen lassen, wie sich die Summe zusammen setzen soll und wo du deine Einkommensverhältnisse verweigert haben sollst. An Klage denkst du erst, wenn die Gespräche keinen Erfolg haben (und eine Klage Aussicht hat). LG S


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich dachte auch, dass ein Widerspruch reicht, aber dieses Rechtsmittel ist gar nicht aufgeführt: "Gegen diesen Bescheid können Sie beim Verwaltungsgericht ..... innerhalb eines Monats... Klage erheben." Nix mit Widerspruch. Ich werde alle Unterlagen zusammensuchen bzw. habe das schon gemacht. Ich habe ja alle Bescheide vorliegen: die reduzierten während der Elternzeit und die Jahre mit Höchtsbetrag, weil ich eben auch entsprechend viel verdient habe. In der Satzung der Stadt steht zwar, dass ich Veränderungen im Einkommen umgehend mitzuteilen habe. Ich habe gerade auch einen Sprung gemacht, weil ich jetzt voll arbeite und entsprechend mehr verdiene und natürlich gerade die nächste Beitragsstufe erreiche. Aber im Bescheid steht auch: "Sie haben mir Ihr Einkommen nicht bzw. nicht ausreichend glaubhaft gemacht". Mich hat doch keiner gefragt und bis jetzt hat´s doch auch gestimmt............... LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hmm, ich werd nicht ganz schlau draus: hast du nun inzwischen mehr verdient oder nicht? Du musst Einkommensänderungen selbstständig mitteilen, ohne dass jemand nachfragt. Wenn sich dein Einkommen aber erst vor kurzem geändert hat, glaube ich nicht, dass sie für die ganze Zeit den Höchstsatz verlangen können. Würde auch hingehen und mit denen reden. Wenn nichts bringt, ab zum Anwalt, bei solchen Beträgen lohnt sich das ja :-/ Ich drück dir die Daumen!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ja und nein. Ich habe 2,5 Jahre den Höchstsatz berechnet bekommen und auch gezahlt. Dann hatte ich nur noch Elterngeld und war ae, dann also nach unten korrigiert. Habe dann einen anderen Job angenommen und habe wieder gut verdient, also wieder nach oben gesetzt und gezahlt, aber noch nicht Höchstsatz. Jetzt verdiene ich nochmal mehr und würde berechtigt höher gestuft werden. Aber die haben einfach für die letzten 4,5 Jahre die Differenz zwischen Höchstsatz und gezahlten Beiträgen angesetzt, macht eben mal 5.200 €....... Wenn die nicht mit sich reden lassen, muss ich klagen, denn ich habe ja nichts falsch angegeben. Nur eben den letzten Sprung nicht dirket gemeldet.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hast Du denn "damals" Dein Einkommen einfach nur auf dem Bogen eingetragen, oder hast Du ihn mit Belegen belegt? Bei uns stand nämlich ganz deutlich, das die Angabe von Einkünften allein nicht ausreicht, es muß grundsätzlich alles belegt werden, sonst werden automatisch die Höchstsätze abgerechnet! Viel Glück


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich habe das Einkommen monatsgenau in einem formlosen Schreiben beziffert, aber eben ohne Belege. Die hat aber auch niemals jemand angefordert und ich hab sie nicht reingereicht. Dann kam ein Bescheid mit den berücksichtigten Beträgen und für mich schien es erledigt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hmpf...da hilft wohl nur ein klärendes Gespräch... LG