Elternforum Alleinerziehend, na und?

ratlos :-/

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bijou

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hallöchen ich bin derzeit schwanger aber getrennt von meinem Partner ...heisst also bin dann alleinerziehend wenn mein Baby zur welt kommt! nun verhält es sich so das der kindsvater plötzlich 1 Monat erziehungszeit möchte ...soweit ich das nu rauslesen(war ne sms ) konnte gleich den 1ten lebensmonat um soviel zeit wie es geht mit dem Baby zu verbringen ... wie ist nu die Rechtslage ?? muss ich ihm erziehungszeit geben ??? hab gelesen das geht nur wenn er das kind komplett betreut ,heisst also sie müssten bei ihm wohnen oder er bei mir ? wie ist das dann mit dem Erziehungsgeld bekommt er das für diesesn Monat ? und was ist mit mir In der zeit ? ich geh ja nicht gleich nach der Geburt wieder arbeiten ...wie steh ich finanziell da? hab eh in kürze ein Termin beim Jugendamt und wird mich da gleich erkundingen aber hasse es ihm so unsichere antworten zu geben zumal ich ja nicht weiss wie es rechtlich ist ...ein Anwalt oder Gerichtstermin will ich eigentlich vermeiden


CKEL0410

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Antwort auf Beitrag von bijou

Das geht nir wrnn er mit dem kind in einem Haushalt lebt meine ich.


mf4

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Wollen und per SMS fordern kann er viel... das Leben ist aber kein Wunschkonzert. Da er sicher nicht bei dir oder du bei ihm einziehen wirst und das Baby für den 1 Monat nicht als bei ihm wohnend ummelden wirst... kann er sich das wohl abschminken.


bijou

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naja warte man ab über ihn schreib ich noch ein buch :-D denke der wird noch mit so einigen Ideen auffahren ....das meinte aber auch die frau vom Jugendamt als ich fertig war mit erzählen :-D ...da ja seine Gespräche mit hauptsächlich nur über sms laufen hab ich ja auch all seine urigen Ideen schwarz auf weiss aufn Handy ... heute schrieb er mir das er sich die Düsseldorfer Tabelle ausgedruckt hat und zwischen den jahren vorbei kommt und mir dann vorlegen wird ( anhand der Tabelle) was er zahlen will/muss ....man darf gespannt sein was bei rumkommt :-D ich hab ihm dann geschrieben das er trotz allem ja eh noch zum JA muss und sich ne unterhaltsurkunde besorgen muss , so sagte mir die Dame das heute ( ich bekomm dann auch eine) ... anfang Januar hat er irgendein Termin wo er sich wohl in seinen rechten schlau machen will ...er hat ja ein Kinderzimmer bei sich eingerichtet und will das auch nutzen sprich das kleine Kindlein soll auch so schnell wie möglich bei ihm schlafen usw ...


Franke

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Da liest am Besten da mal und stellst ggfs. selbst eine Frage: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Kann-man-auch-als-getrennt-lebender-Vater-die-Partnermonate-Elternzeit-nehmen_102412.htm Kannst ihm ja mal zurückschreiben, ob er dann zunächst im Krankenhaus einziehen will und ob er meint, dass das mit dem Milchfluss bei ihm gut funktionieren wird.


susafi

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Erziehungszeit kann man nur nehmen wenn man 1. das Sorgerecht hat und 2. mit dem Kind in einem Haushalt lebt... ansonsten wäre das ja eher Besuch beim Kind... und gestatten musst du ihm das sicher nicht... ihr seid getrennt und du bist mit Sicherheit nicht verpflichtet ihn bei dir einziehen zu lassen... würde das gar nicht dulden...


susafi

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Nachtrag... ja eben, was ist mit dir in der Zeit... du stehst unter Mutterschutz die nächsten 8 Wochen... von daher wird ihm eh niemand die Zeit genehmigen...


Finny

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Hallo Bijou, Du musst auf gar keinen Fall nach der Geburt arbeiten. Das musst du theoretisch ganze drei Jahre nicht. Du bist die Mutter und die erste Bezugsperson des Kindes. Und seine Aussage, dass er soviel Zeit mit dem Kind verbringen will, wies nur geht, ist erstmal nicht wichtig. Als erstes geht es nach der Geburt um Mutter und Kind und dass sie sich im Wochenbett (oder Mutter-SCHUTZ!) von der Geburt erholen und ins Alltagsleben finden. Du bist allein mit Baby und das ist wird anstrengend, du bist Diejenige, die kaum schläft und sich auföpfernd um das Kind kümmert und deshalb hat er sich in der ersten Zeit nach Dir zu richten. Klar hat er ein Umgangsrecht, aber wie oft ist nicht vorgeschrieben und kein Gericht wird Dich in den ersten 8 Wochen zu irgendetwas verpflichten. Wenn Du nur einmal in der Woche für eine Stunde kannst, dann ist das eben so. Solange er bei Dir Stress auslöst ist das auch schlecht fürs Kind! Später könnt ihr in einer Beratungsstelle eine gemeinsame Umgangsregelung finden.


Hannah80

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ich weiß nicht ob man MUSS aber gehen tut es schon. habe auch nicht mit dem KV zusammengelebt als er zwei monate elternzeit genommen hat. den arbeitgeber hat es nicht interessiert wer da wo mit wem zusammenlebt. er ist der vater, steht in der geburtsurkunde und hat auch das sorgerecht. bei der elterngeldstelle haben wir kurz die situation erklärt und das war auch kein problem, er hat auch elterngeld bekommen. er hat allerdings elternzeit genommen als ich wieder arbeiten war (13/14. lebensmonat) ABER ich habs echt bereut denn als wir das ausgemacht haben haben wir uns noch gut verstanden, leider nur mündliche vereinbarungen gemacht. nun hat er für den letzten monat noch unterhaltsansprüche gegen mich geltend gemacht. der spaß das er elternzeit hatte kostet mich fast 1000€, überlegs dir gut!!!!!! prinzipiell finde ich es ja gut das die papas sich kümmern wollen aber du solltest dich dann besser absichern, grad was den unterhalt angeht.


bijou

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Antwort auf Beitrag von Hannah80

danke :-) das er den 13. und 14.monat nehmen kann das weiss ich ja ...das müsst ich ja quasi nur abnicken und gut ...trotz alle dem müsste das Kind in der zeit ja bei ihm sein oder er eben hier und ehrlich gesagt halte ich da nix von ... er will aber ja gleich den 1ten lebensmonat haben wenn das Baby da ist .... ich find es auch gut das er sich kümmern will aber halt alles in nem normalen rahmen ....ich will ihn hier nicht tagtäglich von morgens um 6 bis abends um 23 Uhr sitzen haben und schon gar nicht das er sich hier komplett einnistet ...irgendwie kann ich ihm das aber 100 mal sagen das rafft er wohl nicht .... war ja heute beim JA zum beratungsgespräch ..wollte einfach nur wissen wie es nu rechtlich wirklich ist auch mit umgang und unterhalt usw ...mag es immer nicht mit ihm zu reden und unsicher zu sein weil man sich rechtlich ja immer nicht so auskennt ....er denkt zwar immer er weiss alles aber macht sich ja auch nicht wirklich schlau ...wie man merkt sonst hätt er ja gewusst das wirklich nicht sowie er das will


Hannah80

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Antwort auf Beitrag von bijou

ja informiere dich mal, sonst mach auch mal ne erstberatung bei nem fachanwalt. das ist gut investiertes geld! wenn du ne rechtsschutz hast kann die erstberatung auch darüber abgerechnet werden. aber da wurden alle meine fragen gekärt denn das jugendamt ist grad was deine unterhaltsansprüche keine große hilfe da die das gar nicht berechnen dürfen (bei mir haben sie es trotzdem gemacht, war aber falsch) den ersten monat wird er ganz ganz sicher nicht bekommen. und wenn er seine papamonate später nimmt reicht es wenn sie tagsüber bei ihm ist. ich hab ihm seine tochter früh gebracht und er hatte sie den tag über und nach feierabend habe ich sie geholt/hat er sie gebracht. dann hatte ich den spätnachmittag und abend mit ihr und über nacht war sie auch bei mir. das wurde von der elterngeldstelle akzeptiert, kindergeldkasse wollte nur ein kurzes formloses schreiben vom kv das ich trotzdem das kindergeld bekommen soll obwohl sie ja "bei ihm wohnt" und er eigentlich für die zwei monate kindergeldberechtigt gewesen wäre.


bijou

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Antwort auf Beitrag von Hannah80

hmm och Menno ist das immer alles verwirrend ...man kann auch keinem amt mehr trauen was :-D sie meinte auch zu mir das wenn er nicht in schwung kommt wegen unterhalt die sich mit ihm in Verbindung setzten und er dann alles offen legen muss ...das jugenamt berechnet dann halt den unterhalt nach seiner Offenlegung ich bin auch ganz ehrlich selbst seine papamonate werd ich ihm nicht geben !!! hab ihm nu schon mehrfach gesagt das ich es auch nicht möchte das er nach der Geburt bei mir ständig rumgammelt von morgens bis abend ....sagen bzw. ja schreiben tut er dann immer : ja ne will ich auch nicht ...und trotzdem kommen ein paar sms später immer wieder sätze wie : ja und dann morgens bring ich auch mal Brötchen mit ...koste dich ja schon genug die zeit ...und wenn ich dann wieder schreibe : du kostest mich nix weil du hier NICHT wohnen wirst heisst also du wirst hier nicht von mir verpflegt oder gehst hier duschen und ein und aus wie es dir passt ...dann kommt wieder ein einfaches jaja !!! werd noch irre ..das wird so derbe knallen nach der Geburt ,,,das weiss ich schon