Mitglied inaktiv
Hallo Ralph! Du kannst mir bestimmt schon mal vorab helfen. Und zwar hat mein "Chefchen" die faszinierende Idee, dass ich ja an 2 Vormittagen die Woche ein bissel was tun könnte. Als kleiner Köder meinte er, dass so ca. 250 Euro dabei rum kommen werden. Aber wie läuft das nun genau? Wird das Geld komplett von der Sozi wieder abgezogen? Oder wieviel darf man "dazu" verdienen? Es muss doch irgend einen festgesetzten Betrag geben, da manche ja auch zu 1 Euro?-Jobs verdonnert werden und dann ja im Endeffekt auch mehr Geld in der Kasse haben. Hm, die Betreuungskosten werd ich mir wohl an die Backe heften können, weil in der Zeit dann meine Mutter, meine Tante und mein Exi im Wechsel aufpassen müssen (hat es schon mal erwähnt, staatliche Kinderbetreuung hier für uns erst ab 3,5 Jahren, also die nächsten 1,5 Jahre kein Land in Sicht mehr arbeiten zu können, da die "Betreuungspersonen" auch "nebenbei" alle berufstätig sind). Hm, wie läuft das überhaupt, muss ich dann jeden Monat die Abrechnung reinreichen? (schätz ich mal, weil es schwankt ja von Monat zu Monat ein bisschen wegen der Kalendertage). Ähm und was ganz wesentliches: "Wird mein Chef dann mitkriegen, dass ich derzeit Geld vom Sozialamt beziehe?" - Wäre mir ja ehrlich gesagt ziemlich unangenehm, auch wenn du das jetzt vielleicht nicht so ganz nachvollziehen kannst. Vielen Dank im voraus und LG Nina
Hallo Nina, ich hatte Dich nicht vergessen, nur arbeite ich derzeit nicht im Sozialamt und komme deshalb so ohne weiteres an die Richtlinien nicht heran. Vor 2 1/2 Jahren habe ich diese Frage aber mal per Mail von zuhause aus beantwortet, und diese Mail habe ich grade rausgesucht, hab nur ein €-Beispiel eingefügt: "Festgelegt ist das als Mehrbedarf für Erwerbstätige. Er wird beim Einkommen freigelassen und beträgt zunächst einmal 25% des Regelsatzes für einen Haushaltsvorstand. Vom übersteigenden Betrag werden nochmals 15% berücksichtigt, und zwar bis 50% des Regelsatzes erreicht sind. Mehr als die Hälfte des Regelsatzes als "freibleibendes Einkommen" ist also nicht möglich. Beispiel: Wenn der Regelsatz für einen Haushaltsvorstand 300,- € beträgt, dann sind ersteinmal 75,- € anrechnungsfrei. Verdienst Du also monatlich 75,- € netto, dann wird kein Cent auf die Sozialhilfe angerechnet. Wenn Du 100,- € verdienst, sieht die Rechnung also folgendermaßen aus: 75,- € von vornherein frei, Restbetrag 25,- €, davon 15% = 3,75 € zu 75,- € zuaddiert sind 78,75 €. Von 100,- € werden also 22,25,- € auf die Sozialhilfe angerechnet. Bei 250,- € netto wären das 75,- € + 26,25 € (15% vom Restbetrag 175,- €) = 101,25 € anrechnungsfreier Betrag. Bei 600,- € sind 25% 150,- €, was dem Höchstfreibetrag entspricht, d.h. es werden keine weiteren 15% freigelassen." Ich hoffe, daß es einigermaßen klargeworden ist. Ich würde allerdings zur Sicherheit nochmal im Amt nachfragen (es ändert sich in letzter Zeit so viel!). :-) Viele Grüße aus Hamburg Ralph/Snoopy
... hat jetzt doch zugeschlagen... bei 600,- € ist es nicht ganz so... 75,- € anrechnungsfrei, 15% vom ´Restbetrag 525,- wären eigentlich 78,75 €, zusammen also 153,75 €. Da aber höchstens 50% des regelsatzes/Haushaltsvorstands freigelassen wird (in meinem beispuiel bei 300,- € wären das 150,- €), werden 150,- € freigelassen, der Rest angerechnet. Ab knapp 600,- € netto vergrößert sich also der Freibetrag nicht mehr. :-) LG Ralph/Snoopy
Huhu Ralph! Na das klingt ja nicht nicht so schlecht! Damit kann ich Leben, denn es ist ja eigentlich mehr die Freude, wieder rauszukommen, als das Geld, was mich hierbei antreibt. Hm, wenn wir dann noch diverse Kannen Kaffee und Brötchen dazu rechnen, dann lohnt sich das für mich *g*. Also schon mal vielen Dank für die Auskunft, werde natürlich in der nächsten Woche mal persönlich beim Amt vorsprechen - aber es ist ja immer von Vorteil, wenn man schon ein wenig informiert ist. Also vielen Dank und einen stressfreien Arbeitstag! LG Nina
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