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@ ralph: wegen deiner antwort an kristina77 (natuerlich auch an alle anderen)

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ralph, du hast in deiner antwort geschrieben, dass sie ihn hat einziehen lassen. kann man das nicht so oder so sehen? ich kenne nur ein "stammtisch-gesetz" (d.h. inwieweit das rechtlich haltbar ist und der gesetzeslage entspricht, weiss ich nicht, das hat mir nur mal jemand gesagt), dass man maximal jemanden fuer 6 wochen ununterbrochen bei sich beherbergen darf, ohne zustimmung des vermieters (und ohne beruecksichtigung bei den mietnebenkosten) - und ohne, dass diese person sich auch mit wohnsitz anmelden muss. uebertragen auf diesen fall wuerde das bedeuten: der kv geniesst bei kristina gastrecht (unabhaengig davon, ob er einen schluessel zur wohnung hat oder nicht) und hat sich dementsprechend auch zu verhalten. liegt ihr jetzt etwas quer oder benimmt er sich daneben, kann sie ihn doch jederzeit wieder aus der wohnung befoerdern (wenn es sein muss eben mit hilfe der polizei). so wuerde ich es auf jeden fall auch das posting von kristina verstehen - und das waere zumindest mein rechtsempfinden. andere meinungen dazu? (wuerde mich jetzt mal interessieren) lg, martina


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nein ich sehe das genauso wie du... er ist Gast und hat sich an Regeln zu halten... und wenn die Mieterin sagt das er um so eine Uhrzeit nicht kommen kann, hat sie ihm in dem Moment das Wohnrecht entzogen... basta... und wenn sie die Polizei gerufen hätte, wäre er rausgeflogen... wie oft habe ich den Zirkus mit meiner Freundin durch, die haben ihren Kerl, der auch einen Schlüssel hatte und der bei ihr gehaust hat rausgeschmissen... und er musste unter den Augen der Polizei den Schlüssel aushändigen... da ist nichts mit Wohnrecht oder sonstiges


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was nützt in dem fall die rechtslage? diese 6wochenregel stimmt schon so, aber betrifft das mietverhältnis, bzw die "anmeldepflicht" beim vermieter. der typ hat sie gewürgt. das dürfte bei mir keiner, egal ob gast, beschläfer oder behauser. problem wird nur sein, daß sich kristina scheuen wird, ihn anzuzeigen und sie jetzt angst vor ihm hat. ich weiß auch nicht, was man tun kann in so einem fall.


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vallie, ich wollte auch nur wissen, ob das so korrekt ist - wenn der egon naemlich erst seit 2 wochen bei ihr rumflaezt und somit kein mietverhaeltnis begruendet ist, kann sie ihn sehr wohl rausschmeissen, bzw. entfernen lassen. vermutlich haette ich schon nach seinem anruf (und ankuendigen seines blutverschmierten erscheinens) hyperventiliert und die polizei vorm haus auflaufen lassen. schisser, der ich bin.


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ja, das ist korrekt, zumindest WAR es so, ich hatte mich da mal beim mieterverein schlau gemacht. in meinen augen reicht aber das gewürge völlig aus, DAS ist für mich der grund, daß ich jemanden rauswerfen lasse, nicht weil ich nicht möchte, daß jemand nachts bei mir blutig mit dem freund badet. und würgen ist für mich grund genug. dafür daß sie so gscheid war, dem mann den schlüssel zu überlassen, würde ich hurtigst das schloss wechseln lassen. ersetzen wird das ein wohnsitzloser mann sicher nicht......


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Ich hab nicht alle Antworten gelesen, hab grad wenig Zeit, aber: ich schließe mich uneingeschraenkt Spiky an! Ralf, ich habe sehr wohl das Recht ihm den Zutritt zu verweigern, wenn er mit einem Freund antanzt, betrunken, unter Drogeneinfluss stehend, blutverschmiert und Terror macht waehrend unser Sohn im Nebenzimmer schlaeft. Wo kaemen wir da hin, wenn ich meine eigene Whg - meine Rueckzugs- u Privatsphaere nicht schuetzen duetfte? Abgesehen davon haette ihn die Polizei unverzueglich hinausbefoerdert und ihm den Schluessel abgenommen. Ich hab schon gespuert, dass das jetzt nicht gut geht in seinem Zustand, aber deiner Meinung muss ich ihn reinlassen, trotz Gefahr im Verzug inkl 2-jaehrigem Kind in der Whg: Ja, ja schon klar....die Rechtsordung moecht ich haben meld mich spaeter lg kristina


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ich denke, was ralph meint, ist der straftatsbestand zum zeitpunkt, als er deine wohnung betreten hat. da er ja einen schlüssel hatte, hat er sich nicht unberechtigt zutritt zu deiner wohnung verschafft. das kann man ihm in meinen augen nicht ankreiden, wie ralph schon sagte, den spezi darf er nicht mitbringen..... du schützt deine privatsphäre ab da nicht mehr vor diesem mann, als du ihm den schlüssel gegeben hast. was die polizei gemacht hätte ( dad i, war i ) weiß ich nicht. warum hast du sie nicht gerufen, als er im flur stand? recht haben und recht bekommen. also diesbezüglich gebe ich ralph da schon auch recht. nur, er HAT dich tätlich angegriffen, weiß gar nicht, warum jetzt das baden so dramatisiert wird. wenn er dir nichts getan hätte, könntest du nach meinem dafürhalten wenig machen......


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Ich denke schon, daß er sich unberechtigt Zutritt zur Wohnung beschafft hat, da sie ihm ja eindeutig was vorher dazu gesagt hat, daß sie das unter gegebenen Umständen nicht möchte und auch ihren Schlüssel von innen reingesteckt hat um ihn am öffnen der Tür zu hindern (daß das nicht geklappt hat, konnte sie wohl nicht wissen). Einen Schlüssel zu einer Wohnung zu besitzen, die man selber nicht angemietet hat, berechtigt nicht, daß man dort tun und lassen kann, was man will. Wenn der Gastgeber aus bestimmten Gründen trotz Schlüsselbesitz den Eintritt verwehrt oder untersagt, hat man sich daran zu halten.


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na ja, ich kann mein auto aber auch nicht einem anderen überlassen und sagen: nach buxtehude oder zu elsa darfste aber nicht fahren. es spielt doch eigentlich keine rolle, denn er hat sie tätlich angegriffen. das allein reicht doch! was meinst du, was los gewesen wäre, wenn der mann nicht in die wohnung gekommen wäre? sicher wieder ein straftatsbestand.


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... sollte man so etwas immer moeglichst zeitnah anzeigen. ich kann schon verstehen, dass sie es nicht in dem moment versucht hat, als er sie unmittelbar bedrohte - aber anschliessend (spaetestens, als egon sich getrollt hat) waere mein erster griff der zum telefonhoerer gewesen. ausserdem: in so einer situation IMMER einen arzt aufsuchen und ggf. sichtbare verletzungen dokumentieren lassen. kristina, ich wuerde dir dringend raten, JETZT das ganze noch in angriff zu nehmen, nicht den schwanz einzuziehen und nicht noch mehr zeit verstreichen zu lassen. je mehr zeit man ins feld ziehen laesst, desto "glaubwuerdiger" wird man naemlich. das problem haben wir hier naemlich immer wieder mit angebl. vergewaltigungsopfern. ich moechte damit nicht die straftat vergewaltigung herunterspielen (das thema an sich ist schon ernst und traurig genug), aber eine frau, die u.u. monate (!) spaeter hier antanzt und das bei den MPs zu protokoll gibt, muss sich natuerlich gefallen lassen, dass man sie erst mal fragt, wieso sie damit nicht frueher gekommen ist. 99% dieser faelle entpuppen sich eh als der fantasie der anzeigerin entsprungen - und die ermittler (sowohl bei der dt. als auch bei der militaerpolizei sind da eh schon von vornherein sehr, sehr skeptisch). von daher nochmals der rat an dich, kristina: geh jetzt zur polizei und warte nicht mehr ab. und lass uns bitte wissen, was dabei herauskam. lg, martina.


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Ja ich weiss auch nicht, warum sich jetzt so am baden aufgehangen wird, das hat Ralf eingeworfen. Warum ich die Polizei nicht rief? Weil er mir drohte, dass er mich umbringen, wenn ich die Polizei rufe. Dann hat er mich tätlich angeriffen, weil er mir das Handy eben aus dem Grund entwenden wollte und da hat er mich dann auch gewürgt. Der Straftatbestand interessiert gar nicht, ich fragte lediglich, wie ich am besten wieder zu meinem Schlüssel komme. lg, kristina


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... aus ihrem Eröffnungsposting: "...Der KV meines Sohnes hat seit ca 2 Wochen meinen Whg-Schluessel, weil er für einige Zeit bei mir eingezogen ist. ..." EINIGE ZEIT EINGEZOGEN heißt für mich nicht EINIGE ZEIT ZU BESUCH! Nichts anderes thematisiere ich. Dieser Ausdrucksweise zusammen mit der Schlüsselvergabe ist für mich die Gründung eines, wenn auch durchaus befristetes Bleiberecht. WAs heißt es anderes, wenn jemand "einzieht"? Und ich habe nicht gesagt, daß es so IST, ich habe nur zu bedenken gegeben, daß die Sache nicht so einfach liegt, wie einige hier meinen. Und ich habe geschrieben, daß es um VOR dem Vorfall geht. LG Ralph/Snoopy


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... und fuer mich liegt der schwerpunkt auf "fuer einige zeit". wenn ich jemanden bei mir unterkommen lasse, dann begruendet das noch lange kein mietverhaeltnis. in dem fall wuerde ich naemlich auf einem (vom vermieter abgesegneten) untermietvertrag bestehen. im schlimmsten fall wuerde hier doch - wenn es hart auf hart kommt - aussage gegen aussage stehen. genau, wie aussage gegen aussage stehen wuerde, wenn kristina naechste woche mal bei der polizei aufschlaegt und dann sagt "mein ex-egon hat mich letzte woche aber verhauen"...


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... was bedeutet der Begriff "einziehen" für Dich? Sie hat nicht geschrieben, daß er sich als Gast aufhält (Gäste ziehen nicht ein, die sind zu Besuch und weiter nichts, auch wenn sie evtl. einen Schlüssel bekommen). Jemand, der einzieht, ist mehr als ein Gast, und damit hat er auf jeden Fall mehr Rechte als ein Gast. "für einige Zeit eingezogen" ist auch ein Einzug, wenn auch auf Zeit. Damit kann er das Hausrecht des anderen nicht verletzen, denn genau das hat der andere aufgegeben, bis er es widerruft. Ob das von einer Sekunde auf die andere geht... genau da habe ich eingehakt und gesagt, daß das geklärt werden müßte. Wer hier auf sein Verhalten abzielt, greiift daneben. Sie hätte zunächst den Wunsch des "Nachhausekommendürfens" (denn "für einige Zeit" ist die Wohnung auch SEIN Zuhause!!!) nicht abschlagen dürfen. Einen Rausch allein halte ich für nicht zwingend geeignet, den Einzug jäh zu beenden. NACH seinen Tätlichkeiten liegt der Fall freilich anders, keine Frage. Das habe ich aber auch gar nicht in Zweifel gezogen, und darüber will ich auch nicht diskutieren. Es geht um die Situation VOR der Tat, und das Telefonat war DAVOR!!! LG Ralph/Snoopy


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1. ist er bei Kristina77 nicht polizeilich gemeldet. 2. existiert kein Untermietvertrag oder auch nur eine Meldung beim Vermieter über den "Einzug" 3. würde ein zweiwöchiges (!) "Unterkommen" noch lange kein Recht begründen, unter KEINEN Umständen 4. sind keine Mietzahlungen seinerseits nachweisbar. Mein Rat: UMGEHEND zusätzliches QUERSCHLOSS (ein breiter Riegel, der quer über die Tür geht) einbauen und Anzeige erstatten, vom Arzt bestehende Verletzungen attestieren lassen, auch das UMGEHEND. LG I.


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werden kann, tritt ein, wenn beispielsweise das Wohnen geduldet wird, sobald ein Zeitraum von ca. einem halben Jahr eingetreten ist. Dieses hätte er sich allerdings "verscherzt", selbst wenn es eingetreten wäre, nach dem, was passiert ist. RAUSSSCHMEISSEN UND NIE WIEDER REINLASSEN. LG I.


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Jau, und das hat mit der Schlüsselübergabe nichts zu tun. Wenn ich Besuch für 2 Tage bekomme, erhält dieser ggf. auch den Wohnungsschlüssel. Damit wird aber kein grundsätzliches Recht auf die Wohnung eingeräumt. Niemals. LG I. mit extrem dickem Hals angesichts solcher Berichte


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Sehr geehrte Frau Krause, wir wollen jetzt mal juristisch genau bleiben und nicht Dinge vermengen, die weder gesagt, noch als absolut zutreffend bezeichnet wurden. Eben, Besuch zieht nicht ein, hier ist aber jemand EINGEZOGEN, seit 2 Wochen "für einige Zeit", man könnte auch sagen, auf unbestimmte Zeit. So, und nicht anders!, war die Sprachregelung! Es geht hier nicht um ein Mietverhältnis, sondern ob evtl. das Hausrecht aufgegeben wurde. Ich habe nur gesagt, daß das nicht so 0815-mäßig ist. Abgesehen davon solltest Du besser wissen, daß bei 2 Juristen 3 Meinungen vorherrschen. Der KV hatte, jedenfalls bis VOR dem Vorfall, eindeutig mehr Rechte als ein Gast, die ihm höchstpersönlich von Kristina eingeräumt wurden. Ob der Vermieter das weiß, ob derjenige gemeldet ist oder nicht und ob derjenige einen Obulus zahlt, spielt soetwas von keine Rolle. Und damit steige ich aus der Diskussion aus. Für Leerlauf fehlt mir die Zeit. Ralph/Snoopy


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Frau Krause, ich hoffe, wir stimmen darüber überein, daß es zur Abgabe vom Willenerklärungen keinesfalls immer und zwingend der Schriftform bedarf. Ralph/Snoopy


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aber das hat auch nichts mit "Meinungen" von Juristen zu tun, sondern mit Fakten. Und hier ist nunmal Fakt, dass sie ihn jederzeit vor die Tür setzen darf, und zwar ohne Angabe von Gründen. Er hat durch nichts, aber auch gar nichts irgendein Anrecht die Wohnung. Wenn es nichts Schriftliches gibt, dann hat er FRÜHESTENS nach einem halben Jahr das Recht an der Wohnung erworben, und zwar begründet auf "Gewohnheitsrecht". Hätte er sich mindestens dort polizeitlich angemeldet und/oder wäre in das Mietverhältnis eingetreten (Schriftform, Vertrag mit Vermieter) oder eine Untermietvertrag (Schriftform mit Hauptmieter), dann hat er das Recht an der Mietsache ab dem schriftlich fixierten Datum erworben. Sollte (!) er nachweisen können, eine Mietzahlung vorgenommen zu haben (auch an die Hauptmieterin), hat er auch ein Recht erworben. Das liegt aber hier alles NICHT vor, soweit erkennbar. Also hat er - besonders und ganz bestimmt in diesem Fall - einen Tritt in den Hintern verdient. So is das nunmal. Kannst Dich gerne beim Juristen erkundigen. Ich wäre erstaunt, wenns anders wäre, aber ich lasse mich auch wirklich gerne belehren. VG I.


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eines KV, wäre ja nachvollziehbar. Aber hier ist es doch wohl so, dass die Parteien nicht zusammengewohnt haben, jedenfalls eine ganze Zeit, oder? Haben sie überhaupt je zusammen gewohnt? Irgendwann (wann?) tauchte er wieder auf und sie ließ ihn als Freundschaftsdienst vorläufig übernachten. Aber das ist doch trotzdem kein Grund, der rechtlich Bestand hätte. Mir würde nichts einfallen... Vielleicht würden noch ein paar mehr Informationen helfen.. VG I


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aus SEINER Sicht, allerdings dürfte es ihm rein rechtlich gesehen schwer fallen nachzuweisen, dass er tatsächlich einen Anspruch auf die Wohnung bzw. auf Gewährung von Zutritt erworben hat. Denn die Nachweispflicht liegt auf seiner Seite. Der Besitz eines Schlüssels allein dürfte nicht ausreichend sein. Den kann man sich ganz schnell aneignen, sofern man sich in der Wohnung aufhält, schon einfach als Gast. LG


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... es handelt sich um einen zeitraum von etwa 2 wochen (steht unten im ausgangsposting). gruss, martina


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konkludentes handeln. er hat den schlüssel, den sie ihm gegeben hat. somit gestattet sie ihm auf unbestimmte dauer den zutritt zur wohnung. kann sie das leugnen, daß sie ihm den schlüssel gegeben hat und ihn "einziehen ließ"?? aber das steht doch eigentlich gar nicht zur debatte....


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deshalb wurden auch noch Tips gegeben, was man tun kann. Hoffe, sie meldet sich nochmal und schreibt, wie es weiter gegangen ist. Daumen sind gedrückt. VG I.


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Moin Martina, nochmal Zitat aus dem Ausgangsposting: "Der KV meines Sohnes hat seit ca 2 Wochen meinen Whg-Schluessel, weil er für einige Zeit bei mir eingezogen ist." Er HAT seit 2 Wochen den Schlüssel, wie lange der KV bleiben sollte, war eben NICHT fest ausgemacht, auch nicht auf 2 Wochen, das gibt das Posting nicht her. "Einige Zeit" = "unbestimmte Zeit" = nicht festgelegt. Und da liegt die Krux, die auch Frau Krause nicht sieht. Es wurde sicherlich kein Untermietverhältnis gegründet (und diesen Begriff habe ich genau deshalb bewußt nicht gewählt!), andererseits hat sie ihm aber Rechte eingeräumt, die über die Rechte eines reinen Gastes/Besuchs hinausgehen. Beim Gast weiß man in der Regel ziemlich genau, wei lange er bleibt, vielleicht wird der Besuch mal um ein paar Tage verlängert, das war's dann aber auch. Genauso liegt der Fall hier aber eben NICHT! Juristen würden jetzt sagen: "Ein Mietverhältnis wurde nicht begründet, aaaaaber... ... ... ... ... " usw. usw. Tja, und damit beginnen die Spekulationen. Und genau um die ging es. Fazit: Einen Hausfriedensbruch hat er nicht begangen. Er durfte sogar in die Wohnung aufgrund des konkludenten Verhaltens (dieser Begriff wurde zurecht von jemanden gepostet) von Kristina. Er hatte ja sicherlich auch seine persönlichen Sachen dort. Und es geht nicht darum, ob er Anspruch auf die Wohnung hat, wie Frau Krause immer lamentiert (das war nie Thema und deshalb am Thema vorbeigepostet), sondern inwieweit er berechtigten Zutritt zur Wohnung hatte. Und nochmal: Es geht um VOR den Vorfall. Sein Auftreten hat die Lage auf jeden Fall umgedreht. Thema war ja, ob er überhaupt die Wohnung betreten durfte, und da sage ich eindeutig: Ja, durfte er! Viele Grüße Snoopy


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NICHT in dem erwähnten ZUSTAND mit Gefolge. Dagegen kann sich jeder Wohnungsinhaber wehren (s. oben häsle)


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... daß Du nicht begreifst, was ich meine und worüber ich diskutiere, ist mir mittlerweile klar. Du schreibst weiterhin am Thema vorbei. Er war halt kein Besuch, sondern mehr, und deshalb ist es nicht so klar, da können Häsle und Du nochsoviel posten, aber bevor Du das endlich begreifst, ist wohl eher die Welt untergegangen. Mein Posting ging aber an Spiky, nicht an Dich.