Mitglied inaktiv
Ich hoffe, bei Euch gehts weiterhin aufwärts..und Euch gehts allen gut.
. Ich hätte kurz eine Frage an Dich. Mein SB hat mir letztens eröffnet, dass ich über 400€ an die ARGE zurückzahlen müsste. Obwohl ich jeden Monat meine Einkünfte dort abliefere, ist ihm wohl ein Fehler bei der Berechnung unterlaufen und mir ist monatelang zuviel ausbezahlt worden. Jetzt meinte aber Susi gestern beim Brunch (schade, dass Ihr nicht dabei sein konntet), dass sie in einem Artikel gelesen hätte, dass die ARGE nachträglich nichts mehr zurückfordern kann. Weißt Du da was? LG
Rechtsgrundlage § 45 SGB X 2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit 3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.
Ich versteh das nicht *heul*. Kannst Du mir das bitte mal "übersetzen"?
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt