Mitglied inaktiv
;o)) Hallo Ralph -lieb lächel- Habe ja neulich gelesen,das Du Fragen,die aus dem nichts auftauchen,nicht mehr beantworten magst.Aber mich "kennst" de ja,gell`?! -zwinkert Dir lieb zu- ;o) Ich habe heute m orgen beim wickeln meines 3. Sohnes,so spontan n Gedanken gehabt,der mich nicht mehr los lässt,und wo ich doch gerne ne Antwort hätte. Wie ist das eigentlich,als AE mit 3 Kids,wenn nachher mal ein Kind eine Zahnspange benötigt !? Da muss man doch einen teil selbst zahlen...als ALG2 Empfänger,noch dazu alleine mit 3 Kids,kann man das aber doch garnicht !? Bekommt man das von "Euch" übernommen? (Das Geld gibt`s ja auch nur wieder bei erfolgreicher Behandlung/Mitarbeit) Oder zahlt die Krankenkasse in solchen Fällen komplett !? Da bin ich ja nu echt mal neugierig... Oder ist es da tatsächlich so,wer kein Geld hat,muss eben mit schiefen Zähnen umher laufen !? :-\ Liebe Grüße Sweety
Ich hab letztens erst irgendwo gelesen das Zahnspangen als Sonderbedarf gelten und somit dem Kindsvater die Kosten dafür "aufgebrummt" werden dürfen. Aber Ralph wird dir da genauer weiter helfen können bestimmt *lach* Grüßle, Rubinchen
aber: bei meiner Tochter (6 J.) fangen wir jetzt grade so eine kieferorthopädische Behandlung an. Hab schon ein Schreiben der KK erhalten, sie übernehmen erstmal 80% der Kosten, die restlichen 20% muß ich während der Behandlung quartalsmässig erstmal selber zuzahlen. Wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, bekomme ich die 20% von der KK wieder zurück erstattet. Die Zuzahlungs-Beträge sind aber nicht so hoch, lt. meinem Zahnarzt so ca. 30-50 euro/pro Quartal. lg, matiz
Hi Sweety, der sogenannte "Eigenanteil" bei einer Zahnspange wird seit Start von HartzIV nicht mehr "vorgeschossen". Es ist ja so, wie matiz es beschrieben hat: Das Geld erhältst Du ja wieder, sofern das Kind regelmäßig zur Behandlung geht und deshalb die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wird. Muß die Behandlung ohne Schuld der Kindes abgebrochen werden, ist es genauso. Da gibt's nur eines: Beizeiten etwas zurücklegen für diesen Fall. Liebe Grüße Ralph/Snoopy
Die letzten 10 Beiträge
- Elternabend, wenn nur ein Elternteil verfügbar ist?
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.