Mitglied inaktiv
Man müsste es erstmal übers JA versuchen.
Nein,DA WÄR ICH JA GAR NICHT DRAUF GEKOMMEN
Wie gut das das jA seit Jahren nichts auf die Reihe bekommt...
Nun ja,auf in die nächste Runde.
Beratungshilfe,bin aber auch sauer :o(
wenn du wegen der Sache schon beim JA warst, dann mach es dir einfach... lass dir ne Bestätigung ausstellen da du dich beraten lassen hast, und lege Widerspruch gegen den Bescheid ein ... Vielleicht hast du eh noch ein Schriftstück aus der Zeit... dann zack kopie davon dran. Viel Erfolg! ![]()
Ich habe Unterhalt noch nie ( waren jetzt 2x ) über das JA machen lassen immer über meinen Anwalt und immer mit Prozesskostenhilfe welche immer genehmigt wurde .
Einen Beratungsschein habe ich noch nie gebraucht .
Auch meine Scheidung geht über Prozesskostenhilfe .
Ist wohl überall anders
Noci
Du kannst Widerspruch einlegen und darlegen wie Du das JA schon eingebunden hattest und warum Du einer Anwältin bzw. eines Gerichtes bedurftest.
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