Elternforum Alleinerziehend, na und?

post vom jugendamt

post vom jugendamt

dr.snuggles

Beitrag melden

"der kindsvater hat seine unterhaltspflicht leider noch nicht beurkundet". was bedeutet das? bzw bringt ihm das irgendwas? er zahlt brav. fragt snuggles


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

er hat den Unterhaltstitel nicht unterschrieben? shinead muss her, die weiß das bestimmt


Keldana

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Nein, bringt ihm nichts. Aber DIR würde es etwas bringen, weil Du es dann sofort durch Gerichtsvollzieher einholen könntest, wenn er mal nicht zahlt. Aber stellt sich natürlich dir Frage, ob man sowas unbedingt braucht ...


Reni+Lena

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Hallo, das bedeutet dass er dem errechneten Unterhalt noch nicht offiziell zugestimmt hat. Sobald er das unterschrieben hat hast du einen sog "Titel". sollte er dann irgendwann das spinnen anfangen, nicht zahlen, weniger zahlen etc. bekommst du vom Jugendamt wesentlich unbürokratischer und schneller einen Unterhaltsvorschuss und kannst auch direkt bei ihm Lohnpfändung durchführen lassen um an das Geld zu kommen. Lg reni


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Jedes barunterhaltspflichtige Kind hat Anrecht auf einen sofort vollstreckbaren Unterhaltstitel. Da ist vollkommen egal, ob brav gezahlt wird oder nicht, der Anspruch besteht, um bei eventuellen Zahlungsausfällen direkt reagieren zu können. Unterschreibt er den Titel nicht freiwillig,kann eine Unterhaltsklage folgen. Dies ist abhängig vom jeweiligen Jugendamt. Die einen legen Wert darauf (und Du persönlich solltest nach der Schulgeschichte - wie ist die eigentlich ausgegangen? - m.E. auf einen Titel bestehen, damit zweifelsfrei fest steht, was er zu zahlen hat!), die anderen nicht. Wenn er den Titel unterschreibt und zahlt auf einmal nicht mehr, kannst du ihn sofort über den Gerichtsvollzieher pfänden bzw. Zwangsvollstrecken lassen. Aktuell würdest Du wertvolle Monate verlieren, bis Du wieder an Geld kommst, wenn der KV die Zahlungen einstellt (um Dich z.B. zu ärgern...) Das er den Titel nicht unterschreibt bringt ihm nichts (außer einem Gefühl des Rebellentums vielleicht), denn spätestens der Richter wird im Zuge der Klage die Unterschrift erwirken oder ersetzen lassen. Den Titel hat er allerdings so oder so am Hals.


dr.snuggles

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

darüber hat er sich immer schwarz geärgert. ich hingegen, als bürokratie-null, hatte keinen schimmer, was das überhaupt beudetet: titel. das jugendamt fragt halt gerade nach, ob er seiner unterhlatspflicht nachkommt, weil er eben nicht unterschrieben hat. aber dazu kann ich ihn doch sowieso nicht bewegen, das ding zu unterschreiben, wenn er nicht will. dank euch!


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

>>aber dazu kann ich ihn doch sowieso nicht bewegen, das ding zu unterschreiben, wenn er nicht will. Doch, kannst du. Naja vielleicht nicht Du, aber das Jugendamt. Aber Du wirst ihn wieder so durchkommen lassen...


dr.snuggles

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

aber wie denn? ist das denn nicht die aufgabe des ja? ich erfahre erst heute, fast eineinhalb jahre nach meinem besuch beim ja davon, dass er nicht unterschrieben hat.


Reni+Lena

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

Mensch snuggles.... Ja, im Augenblick zahlt er brav, aber nach der Vorgeschichte und dem ganzen Theater würde ich da keinen Pfifferling drauf vertrauen dass es auch so bleibt. Der braucht nur irgendeine Tante kennenlernen die ihm da einen Floh ins Ohr setzt, einen findigen Rechtsanwalt der da was runterrechnet und schon schaust du in die Röhre. Das ist doch nicht dein Geld und Recht für das du da kämpfst sondern das Geld von O. Wenn du es schon nicht für dich machst dann machs doch für das Kind. Das hat ein Recht da drauf!!!!!!! Ruf beim Jugendamt an und frag nach was die machen können. Jetzt...!!!!!


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Dann hetze die auf. Sag' Du wünscht aufgrund diverser Vorfälle (z.B. die Geschichte mit dem Schulgeld), dass der Titel auf jeden Fall erstellt wird. Sie sollen hilfsweise eine Klage anstrengen. Dein Kind hat ein Recht darauf. Wenn die SB daraufhin nicht zuckt, dann würde ich an den Vorgesetzten gehen. Du könntest aber auch noch ein halbes Jahr warten und gleich eine Neuberechnung fordern und in diesem Zuge dann die Vertitelung verlangen.


dr.snuggles

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

geht keiner ran. gemailt habe ich längst. meine sachbearbeiterin muss den vorgang abgeben, schreibt sie. mein ja ist noch in berin. das ganze ding muss jetzt hierhin. suche gerade nen anwalt, so geht das nicht weiter.


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Wart ihr damals nicht zusammen beim JA zwecks Anerkennung der Vaterschaft und Unterhaltstitel? Ich kenne das so, dass das gleichzeitig gemacht wird. Der Vater meines Neffen hatte auch keine Lust zu unterschreiben, daraufhin hat die SB beim JA ihm erklärt, dass er ersatzweise gerne eine Unterhaltsklage kriegen kann und dass es weniger Aufwand für ihn bedeutet, sofort zu unterschreiben.


dr.snuggles

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pamo

ne, waren wir nicht. wir lebten ja in unterschiedlichen städten und er hatte überraschenderweise keine lust, mich damals zu begleiten.


Holzkohle

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Warum ist Dein JA noch in Berlin????? Einen Anwalt hättest Du nicht gebraucht, wärst Du schneller in die Puschen gekommen. Bei mir hatte sich der KV ebenfalls geweigert, irgendwas zu unterschreiben oder einzureichen. Ruckzuck kam der Titel und zu dem kamen noch 2.000 Euro Gerichtskosten dazu. Fand er GAR NICHT LUSTIG...


suchepotentenmannfürsleben

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

Strengt denn das JA die Klage an, um den Unterhaltstitel zu bekommen? Ich dachte, dass müsse die Mutter dann machen, wenn der Vater nicht freiwillig beim JA unterschreibt? Weißt du das was? Danke und LG S


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Das ist die Aufgabe des Jugendamtes, denn es vertritt die Rechte des Kindes. Sicherlich kommt nicht jedes JA auf die Idee (ist ja Arbeit!), aber man kann das JA freundlich dazu auffordern - dann siehst du ja wie der SB reagiert. Wenn dieser faul ist, dann zum Vorgesetzten gehen.


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

Das Jugendamt macht das "normalerweise", da dem Kind der Titel zusteht und das JA die Rechte des Kindes vertritt. Eigentlich ein ganz normales vorgehen, dem sich eben auch der Unterhaltsschuldner nicht entziehen kann. Aber es ist wie es ist. Viele JA-Mitarbeiter sind eben schnarchnasig (in meinem ganz besonders!) und deshalb passiert da häufig eben nicht immer alles, was passieren sollte, könnte ja in Arbeit ausarten.


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pamo


Reni+Lena

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

bleib dran und nagel ihn da jetzt mal fest. dann hast du das ganze endlich mal unter dach und fach und es kann dir nichts mehr passieren egal wie laut er spinnt. Lg reni


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

... noch ist die Forderung nicht verjährt!


suchepotentenmannfürsleben

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Wer trägt denn die Gerichtskosten? Nur der Vater? LG S


Holzkohle

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von suchepotentenmannfürsleben

ich hab nix zahlen müssen. Der vollstreckbare Titel wurde damals vom JA, genauer gesagt von der Beistandschaft, in die Wege geleitet, nachdem der KV sich geweigert hat, und das mehrere Monate lang, seine Einkünfte offen zu legen. Das haben sie dann halt angeordnet und gleich nen Titel draus gemacht, also den Unterhalt festgesetzt. Hab das Fax noch hier :) - MIR hatte im Übrigen damals auch keiner gesagt, dass das bereits in die Wege geleitet wurde. Ich habe von IHM davon erfahren, nicht vom JA und da war das ganze Ding schon durch.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Hey snuggles. Wenn du noch immer in F wohnst kann ich dir nur wenig Hoffnung auf sie SB beim hiesigen JA machen. Hier laeuft alles sehr traege umd langwierig. Kann dir nur ans Herz legen da immer hinterher zu bleiben denn von allein passiert da nichts. Viel Glueck


sophieno

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von dr.snuggles

Wenn der KV nicht unterschreibt, kann die Unterschrift durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt werden. So bei mir geschehen. Der Titel ist wichtig, um Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Lg sophieno