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Ob man UHV nun wieder neu beantragen muß?

Ob man UHV nun wieder neu beantragen muß?

Susanne.75

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Unser Unterhaltsvorschuss ist erst vor ein paar Monaten ausgelaufen, da die 6 Jahre rum waren. Ob man nun zum 01.07. wieder ganz neu beantragen muß? Durch Umzug kenne ich von vorher Verfahrensweisen unterschiedlicher Jugendämter. In der einen Gemeinde mußte man jährlich wieder neu was ausfüllen. In der anderen mußte man nur schriftlich bestätigen, daß sich nichts geändert hat.. Einfacher wäre es ja für die Unterhaltsvorschusskassen, wenn sie "alte" Anträge reaktivieren können. Einfach ein Fragebogen losschicken, ob und was sich geändert hat. Die Akten werden sie ja noch haben und genug Arbeit kommt jetzt eh auf sie zu. Ich bin wirklich froh. Statt monatlich mit (bisher) 145,-Euro weniger auszukommen, was wirklich schwer ist (gerade diesen Monat mit Versicherungen & Co), werden es dann ja (weil Kind über 6 Jahre) sogar 201,-Euro, also 66,-Euro mehr. Mir fällt echt ein Stein vom Herzen, das nimmt ne Menge Bauchschmerzen in der Zukunftsaussicht.


Fröschli

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Antwort auf Beitrag von Susanne.75

Ich habe mit dem SB der Unterhaltsvorschusskasse gesprochen, er meinte, ich soll einen formlosen Antrag stellen, das jetzt schon, falls es eine Nachzahlung gibt. Ansonsten ist man zumindest auf der sicheren Seite ab 01.07. UHV zu bekommen. Anträge für über 12 jährige haben sie bei uns noch gar nicht. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fröschli

Mein Sohn wird im März 17 bekam von 2004 bis 2010 UHV der Vater zahlt seit 2014 60 Euro im Monat, erst durch Beistandschaft vom JA, kann ich auch wieder UHV beantragen? ist das Gesetz schon durch?


Susanne.75

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Ich hab heute da auch mal angerufen. Es ist zwar beschlossen, aber noch nicht "fertig". Es hat also noch keine Wirkung, daher können sie auch noch nicht danach entscheiden. Erst zum 01.07. und dann kannst du tatsächlich einen Antrag stellen.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Susanne.75

Hallo Konnte mir die uvh sb vor ort nicht genau erklaeren. Hier sind die 6 jahre im april vorbei.