Mitglied inaktiv
nehmen wir mal an, ich als AE würde mit meinem Freund (stellt jetzt keine Fragen, dazu ein andermal mehr *g*) in eine Wohnung ziehen - dann gelte ich nicht mehr als Alleinerziehend, oder? Hab ich dadurch irgendwelche Nachteile? Ich bin doch dann eigentlich auch nicht mehr Lohnsteuerklasse II, oder? Weil eheähnliche Lebensgemeinschaft? Oder kommt da auf doof keiner drauf? LG Sue
Soweit ich weiß, bekommt man StKl 2 nicht automatisch, sondern muß jedes Jahr erneut dafür aufs Meldeamt gehen, die Erklärung über den Alleinstehendenstatus unterschreiben und bekommt dann die Steuerkarte von 1 auf 2 geändert. Dieses Jahr kämst Du also damit durch, und für nächstes Jahr müßtest Du Farbe bekennen;-)
du gilst weiterhin als AE mit einem halben kind. er ist nicht der vater allerdings beim sozialamt lebst du in einer lebensgemeinschaft, wo dein freund für dich aufkommen muss... gruß annika
aufkommen muss keiner für uns, wenn es jetzt mal so wäre, rein theoretisch natürlich *g* Wir gehen beide vollzeit arbeiten. Selbst, wenn er ausziehen würde (so rein theoretisch) könnte ich die Wohnung alleine halten. LG Sue
Ich sehe da jetzt nur die Lohnsteuerklasse die sich ändern würde. Unterhalt bekommst du für dich ja wahrscheinlich eh nicht. Nur wenn es halt um Zuschüsse gehen würde dann wird sein Einkommen mitangerechnet. Aber wer nicht wagt der nicht gewinnt :-)
im Falle einer Kündigung deiner seits müsste er für dich und dein kind aufkommen...wenn du länger als 1 jahr arbeitslos bist.
Ich gehe arbeiten, er geht arbeiten. Unterhalt fürs Kind bekomme ich vom KV. Mein Freund ist NICHT der KV. Den einzigen Nachteil sehe ich eigentlich darin, dass sich glaube ich die Kindergartenkosten nach unseren beiden Gehältern berechnen, oder? Und nicht mehr nur nach meinem. Und da muss ich ehrlich sagen, sehe ich nicht ein. Ja gut wir haben dann einen gemeinsamen Haushalt, aber wir haben trotzdem getrennte Kosten! Und er ist nicht der Papa. Nur zur Klarstellung, ich möchte nicht schmarotzen, natürlich würde ich es dem FA melden. LG Sue
Also bei uns (NRW) ist das so das bei der Berechnung des Einkommens für die Kindergartenfestsetzung nur das Einkommen der Mutter und des Kindes (Unterhalt) angerechnet wird - wenn der Lebensgefährte nicht der Vater des Kindes ist. Und das ist ja bei dir der Fall.
was heisst eigentlich "halbes Kind"? Ich blick da nicht durch.. Wenn ich jetzt anfange zu arbeiten, alleine mit meinem Kind lebe, habe ich da auch ein "halbes Kind" oder ein "Ganzes"?. Wie ist das mit dem Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte? Ich glaube, bei mir steht 0,5. Ist das richtig? Kann man sich das aussuchen? Weisst Du die Vor- oder Nachteile? Ich kenne mich da überhaupt nicht aus. Weisst Du da was? Ich möchte nichts versäumen oder falsch machen, weil ich finanzielle Nachteile befürchte... LG Ilona
ich habe auch ein halbes Kind auf der Lohnsteuerkarte stehen, das andere halbe steht beim Vater. Würde der KV jetzt nicht (ich glaube es waren 75%) seinen Unterhaltszahlungen nachkommen hättest Du die Möglichkeit, das volle Kind zu beantragen. Aber so richtig steig ich da auch noch nicht durch. Ich finds eigentlich lustig, dass der KV einen hälftigen Kinderfreibetrag hat, aber seit 3 Monaten keinen Unterhalt zahlt und auch sonst NICHTS unternimmt, um mich oder uns finanziell zu unterstützen. LG Sue
Na, ist ja doll. Meiner zahlt auch keinen Unterhalt, kann er im Moment wirklich nicht. Ich hoffe sehr, das wird irgendwann bald wieder.... Ich bekomme Vorschuss. Kannst Du das auch noch beantragen, wenn er nicht zahlt? Habe ich da jetzt Anspruch auf 1,0 Freibetrag? LG Ilona
Der Vater meines Kindes zahlt keinen Unterhalt. Das Jugendamt überweist mir deshalb monatlich einen Unterhaltszuschuss in Höhe von 250 €. Steht mir in diesem Fall auch die andere Hälfte des Kindergeldes bzw. des Kinderfreibetrages zu.? Das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag steht Ihnen alleine zu, da der Vater Fall seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Damit es zur Übertragung der einen Hälfte auf Sie kommt, müssen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Übertragung des Kinderfreibetrages stellen. Es handelt sich hierbei um einen formlosen Antrag, den Sie auf der Rückseite der Anlage Kinder finden ( Zeilen 44 - 49). Am besten legen Sie noch eine Bestätigung über die Unterhaltsleistungen des Jugendamtes dazu. Die Übertragung des Kinderfreibetrages führt gleichzeitig auch zur Übertragung des Freibetrags für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Zahlt der Vater in späteren Jahren die geleisteten Unterhaltszuschüsse an das Jugendamt zurück, steht ihm die Hälfte des Kindergeldes bzw. Kinderfreibetrages auch für zurückliegende Jahre wieder zu. Sie müssen also die eine Hälfte wieder abgeben. Die bereits für Sie ergangenen Steuerbescheide werden deshalb geändert. Dies kann ggfs. zu Nachzahlungen führen. LG Sue
doof aber ist so, das kind wir geteilt, dein ex hat dementsprechend auch ein halbes kind macht 1 Kind. du erhälst bei der berechnung von kindergeld auch nur die hälfte. die andere hälfte wird ihm angerechnet so dass er 77 E weniger Unterhalt zahlt, du aber dies ganz ausgezahlt bekommst. Verwirrend... lg annika
Danke!!!! Aber:.... Örks... ich glaube, ich lass den halben Freibetrag stehen. Zur Rückzahlung habe ich keine Lust, das ist für mich zu schwer kalkulierbar. Wie gesagt, ich hoffe ja, er ist bald wieder zahlungsfähig... LG Ilona
Tja, wieso einfach, wenns auch kompliziert geht...*lach Jedenfalls weiss ich jetzt ein wenig besser über diesen Kram bescheid. Muss ich ja, obwohl mich diese steuerlichen Sachen immer verrückt machen. LG Ilona
sich auf jeden Fall von II auf I und ja es wird sehr streng nachgeprüft ob man wirklich AE ist also auch alleine lebt, ich musste für den Erziehungsgeldantrag extra eine Bestätigung von der Stadt abgeben, wo die Stadt bescheinigt daß ich wirklich alleine lebe und die sagten auch daß eine Prüfung jederzeit möglich ist, was mich null stört weil ich wirklich da ganz allein lebe, Freund lebt 150km weit weg. Das mit dem Kinderfreibetrag würd ich klären ob es möglich ist daß Du 1,0 bekommst und ansonsten kann es schon sein daß auch für alle anderen Zuschüsse in Zukunft das Gehalt Deines Freundes mit angerechnet wird, weiss ich aber nicht zu 100%
es ginge tatsächlich nur noch um die KOsten im Kindergarten. Sofern wirklich beide Gehälter berechnet werden. Ja gut, es ist ja auch fair. Wir haben beide hohe Einkommen - nur, dass er eben nicht der Vater ist. Praktisch ja eigentlich auch nichts mit der Betreuung meines Kindes am Hut hat, wenn man es mal ganz eng sieht. Wir werden sehen. Danke für die Antworten. LG Sue
Hallo, wieso muss ich wieder in die I, wenn ich mit meinem Freund (nicht KV) in eine gemeinsame Wohnung ziehe???? Wir sind doch deswegen nicht verheiratet... Verstehe ich nicht... Bin aber für Erkklärung dankbar. Gruß Claudia
...gilst du dann im steuerlichen sinne nicht mehr als AE, da du einen gemeinsamen Haushalt mit deinem Freund unterhältst. Du hast dadurch ja auch finanzielle Vorteile, da du z.B. keine volle Miete mehr zahlst. Es ist egal ob der Freund der KV ist, oder nicht, du kommst auf jeden Fall wieder in eins, sobald du mit ihm zusammenziehst. LG, Pyra
eben, so ist es. Als Alleinerziehend gilt vor dem Gesetz nur, wer im Haushalt ALLEIN wohnt mit minderjährigem Kind. Das heißt, auch wenn Oma, Untermieter oder sonstwer da wohnen ist man nicht mehr alleinerziehend. Hier der Auszug aus dem Wisch, den ich neulich ausfüllen mußte, als ich LSK II beantragt habe: Hiermit erkläre ich, dass ich in der oben eingetragenen Wohnung KEINE HAUSHALTSGEMEINSCHAFT mit einer anderen volljährigen Person bilde (es sei denn, für diese steht mir Kindergeld zu)... Die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung... liegen bei mir nicht vor, ich lebe nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Naja hm eigenl habe ich mir meine Frage ebend selbst beantwortet... Nur IST das eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, wenn ich mit jemandem zusammenWOHNE? Könnte ja genauso gut einfach nur ein Kumpel sein, oder? LG Sue
...dass man den besagten Satz unterschreiben muss, wenn man UNTERHALTSVORSCHUSS beantragt. Du bist ganz sicher ja, Sue, dass Du da nichts verwechselt hast? Ich finde die Formulierung hinsichtlich der Steuerklasse eher seltsam und könnte mir vorstellen, dass das auch schon mal anders war.... Denn, Du hast es ja aufgegriffen, was ist mit Wohngemeinschaften? Wohne ich in einer ebensolchen, bin ich ja wohl immer noch alleinerziehend und alleine verantwortlich für mein Kind. Ich finde, das kann man nicht daran festmachen, ob man allein wohnt, etc., sondern dann müssten sie unseren Status "alleinbezahlend" nennen, das wäre viel klarer. Ausserdem ist es ja wohl meine Sache, was ich mit meinem schwerverdienten Geld anstelle und wie ich es einrichte, Geld zu sparen als Alleinerziehende (Untermieter, billigere Wohnung etc.) Weiss hier irgendjemand mehr? Übrigens noch ein Grund, alleine zu bleiben oder nicht mit einem Mann zusammenzuziehen ;)) LG Ilona LG Ilona
...anzufangen, mich so richtig über den von Sue zitierten Satz aufzuregen. Wieso, zum Henker, solche Formulierungen? Es würde reichen, würden wir unterschreiben müssen: Ich versichere, dass ich das Kind alleine erziehe und alleine fürs Kind in allen seinen Belangen und auch finanziell aufkomme. Aber nein... Gleich so einen Satz. Ich finde das zum K....en. Und ich glaube, würde ich in einer puren Wohngemeinschaft leben, würde ich es nicht angeben. Die spinnen ja wohl. LG Ilona
nachdem die liebe Frau Bader mir auch net wirklich helfen konnte. Ich brech hier gleich. Der Witz an dem Wisch, den ich ausfüllen mußte, ist eigentlich, dass es tatsächlich einfach nur ein Blatt Papier ist, wo ich ein Kreuz und eine Unterschrift mache - SONST NICHTS!!!! LG Sue
...hihi Thema "eheähnlich" WAS IST DENN DAS EIGENTLICH? Wenn man z. B. ALG II bekommt, ist man erst ab einem Jahr Zusammenwohnen "eheähnlich" und damit eine Bedarfsgemeinschaft, nach der man füreinander auch finanziell einsteht. Alles zu unklar definiert. Also, wieso muss man einen solchen Satz SOFORT unterschreiben? Und wieso wird in manchen Bundesländern bei der KITA-Kosten-Berechnung der Partner (unehelich und nicht Vater des Kindes) mit einbezogen mit seinem Gehalt, in anderen nicht? Frage mich echt, obs hier noch mit rechten Dingen zugeht. Aber meine Meinung ist ja schon lange, dass so einiges im Argen liegt und es täglich mehr wird.... LG Ilona
Tja, Suka, da weisst nur Du, was man da tun könnte..... Nichtmal die Frau Bader konnte Dir helfen? Ich glaubs nich... LG Ilona
Ja, Klasse 2 faellt dann weg. Und das ist ja auch einfach nachzupruefen, jedenfalls wenn dein Partner bei dir gemeldet ist. LG Berit
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