Elternforum Alleinerziehend, na und?

nun auch allein erziehend und gleich ne frage

nun auch allein erziehend und gleich ne frage

Mausi09

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werde jetzt bald allein erziehend sein und habe mal ne fragen bezüglich des geldes lebe momentan von harzt 4 und bin in elternzeit, meine kleine ist 3 monate und die große wird bald 2! Noch Freund ist in ausbildung, bekomt bab! So momentan zahlt mir das Amt 224€ miete, er zahlt 124 und ich 140€ rest! also gesamt 488€ Mehr bekomme ich grad vom amt nicht, da mir die 375e elterngeld angerechnet werden! Bekomme aber noch 2 mal Kindergeld also 368€ und unterhaltsvorschuss für die große 133€ was ich dann aber auch für die kleine beantrage! Nun meine frage was zahlt mir das amt dann noch??? Die miete wurde für 3 personen komplett übernommen also sollte dies nicht das Problem sein oder?


Misty

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Antwort auf Beitrag von Mausi09

Google mal.. oder: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html solltest dann aber Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss bekommen, das wird dann auch angerechnet.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Mausi09

Wenn die Wohnung für dich und die Kinder nicht zu groß/teuer sein sollte dann wirst du sicher die Miete noch komplett übernommen bekommen. Kindergeld, Unterhalt(svorschuss) usw. wird als Einkommen angerechnet. Wenn du dann Alleinerziehend bist bekommst dua uch den AE-Zuschuss.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

das wird Dir hier keiner sagen können, da wirst alle Unterlagen einreichen und warten müssen, was man Dir ausrechnet.


Bochum Maus25

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Was ist denn genau AE zuschuss? mfg Jenni


Bochum Maus25

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Was ist denn genau AE zuschuss? mfg Jenni


susafi

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Antwort auf Beitrag von Bochum Maus25

das ist ein Mehrbedarf den Alleinerziehende bekommen... mit 1 Kind unter 7 Jahren bzw. ab 2 Kinder unter 16 Jahren...


Bochum Maus25

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Antwort auf Beitrag von susafi

danke für die antwort und wie hoch wäre der satz den man bekommen würde?


susafi

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Antwort auf Beitrag von Bochum Maus25

ich schreibe mal ab... bei einem Kind unter 7 Jahren 36% ... bei 2 oder 3 Kindern unter 16 Jahren (36%) oder pro minderjährigen Kind (12%) höchtens 60 % der maßgebenden Regelleistung also ich bekomme mit 3 Kindern 129,-