Glücksbärchi89
Hallo ihr Lieben, mit dem Umzug scheint nun alles in trockenen Tüchern zu sein. *freu* Mein Lebensgefährte hat bereits für Januar eine Jobzusage bekommen (in der Stadt wo wir hinziehen), habe auch mit dem Jugendamt telefoniert und mich beraten lassen - also inwiefern ich umziehen darf und ob mein ExMann das verhindern darf/kann etc. Jugendamt findet das völlig in Ordnung zumal ich eine Lösung zur sanften Umgewöhnung der Kinder gefunden habe. Die Kinder werden bis zum Sommer in ihren bisherigen Kindergarten gehen, zum einen damit nicht alles Schlag auf Schlag kommt mit den Veränderungen und zum anderen weil man so kurzfristig keinen Kindergartenplatz bekommt. Das Jugendamt hält diese Lösung für sehr gut und steht auch hinter mir falls mein Exmann doch irgendwas zum aufregen hat. Nun werde ich alles schriftlich fertig machen damit ich ihm das am Sonntag wenn er die Kinder vom Papa-Wochenende nach Hause bringt mitgeben kann. Laut Jugendamt soll ich auch ruhig reinschreiben welche Vorteile das hat das ich umziehe (also nicht nur für mich, für ihn hat das ja auch Vorteile, er muss erst später los um die Kinder zu holen - hat somit mehr Zeit bei seiner Freundin und dem Baby und er ist sogar fast eine Stunde eher wieder zu Hause - somit hat er auch mehr von den Kindern) Freu mich schon total - weil das ein Neuanfang ist. Meine Mutter ist zwar nciht erfreut aber sie kennt das numal auch nicht das Töchterchen 14km weiter weg wohnt (da wir sehr dicke miteinander sind). Aber sie wird das schon verkraften ;) Lg und ein frohes Fest schonmal
Das liest sich doch super. Kurze Frage : Ist das dann eine andere Stadt oder Gemeinde, in die ihr zieht ? Ich frage weil wir ab Umzug den alten Kindergarten hätten selbst zahlen müssen. Und solange die neue Gemeinde einen Platz zur Verfügung stellen kann ( auch wenn es am Nachmittag 4 Stunden sind ) muss die neue Gemeinde die Kosten nicht übernehmen, damit die Kinder in der alten Einrichtung bleiben können. Hast Du das schon abgeklärt ? Uns hat das sehr überfahren, da es auch hieß von der alten Einrichtung : " Kein Problem dass er zu den Ferien erst wechselt " Von deren Seite auch nicht gewesen, die alte Stadt wollte dann nur etliche hundert Euro pro Monat von uns haben.
Was heisst genau "selber zahlen"? Meistens sind doch die Beiträge einkommensorientiert bzw. jede Gemeinde handhabt das unterschiedlich. Haben also die nichtumgezogenen Bewohner deiner neuen Gemeinde keine Beiträge zu entrichten, aber Neuzugezogene müssen das? Was für eine Rechtsgrundlage liegt dem zugrunde?
Nein, überall muss man Beiträge zahlen, sind auch bei uns überall einkommensabhängig. Aber die Plätze sind ja von der Stadt gefördert. Und diese Förderung zahlt Stadt A ( in der der Kindergarten ist ) nicht für Bürger die in Stadt B wohnen. Und Stadt B bezahlt diese Förderung nicht für Stadt A, wenn Stadt B selbst einen Platz stellen kann. So war es bei uns. 4 Stunden Nachmittagsbetreuung und sie sind ihrer Pflicht nachgekommen. Daher, weil sie schreibst sanfter Übergang , Kinder können in der alten Einrichtung bleiben. Auf jeden Fall schriftlich geben lassen und vorher klären !
Ich bin wohl mal wieder schwer von Begriff. Ich dachte, ihr seid von umgezogen und nun Bürger der entsprechenden Stadt in der der Kindergarten ist.
Wir sind im Februar umgezogen und wollten auch den sanften Übergang, also alter Kindergarten bis zum Sommer. Vom alten Kindergarten war das ok, aber der Kostenträger der Stadt wollte dann den vollen Betrag, ich meine 800€, weil wir als Bürger einer anderen Stadt die Förderung nicht bekommen. Haben den Wechsel dann vorgezogen, das kann sich ja keiner leisten ( oder nur sehr sehr wenige )
Je nachdem wie kurz dieser Übergang sein sollte, war das nicht sehr kulant von denen!
Ich fand es auch doof. Aber wenn man bedenkt was so ein Platz kostet, dann verstehe ich es auch schon wieder. Stadt B hatte einen Platz ( wenn auch zu unmöglichen Zeiten ) , wieso sollen sie einem Menschen,, der da gar nicht mehr wohnt, Geld schenken ? Daher mein Tipp an die AP sich das schriftlich geben zu lassen. Denn von der Einrichtung selbst wäre es kein Problem gewesen, aber die machen auch nicht die Finanzen.
Huhu, also bei mir ist es so, mein Sohn hat einen Integrativen Kindergartenplatz - sprich die LVR (Landesverband Rheinland glaub ich) zahlt den Platz, für meinen Sohn bekomm ichs ehr wahrscheinlich auch Fahrkostenerstattung, aber da warte ich noch auf die Antwort vom LVR. Meine Tochter ist im Städt. Kindergarten. Leider kann ich die Leiterin erst morgen nochmal sprechen da sie bis heute krank geschrieben ist. Lg PS: Halte euch gerne auf dem laufenden wie das hier gehandhabt wird.
Ja, mach mal. Unserer war auch von der Stadt, und die werden gefördert. Diese Förderung hätten wir als "Nicht Einwohner der Stadt " dann selbst tragen müssen. Der neue Wohnort kann das übernehmen, wenn er keinen Platz hat. Aber wie gesagt, 4 Stunden am Nachmittag und sie erfüllen ihre Pflicht.
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