Mitglied inaktiv
Ich wohne hier immer noch mit meinem Exmann in einer Wohnung, aufgeteilt auf 2 Wohnungsteile, weil keiner von uns bisher ne Wohnung finden konnte bzw. Ex sich erst gar nicht bemüht. Da ich nun ne Wohnung evtl. kriegen könnte, hab ich bei der Arge alles schriftlich eingereicht, nun krieg ich zur Antwort, daß ein Umzug nicht notwendig ist und deshalb keinerlei Umzugskosten etc. erstattet werden, keine Mietkaution per Darlehen und nur die bisherige Miete weitergezahlt wird. Ich verzweifel langsam, das kann doch nicht wahr sein, ich leb mit 3 Kindern in 2,5 Zimmern, 58qm, darunter 2 schwerbehinderte Kinder und Ex kann seinen Teil der Miete nicht mehr zahlen, so daß ich von meinem Regelsatz zubuttern muß, um nicht in (unfreiwllige) Mietschulden zu geraten. Die Arge weiß das alles, mir wurde auch schon zur Last gelegt, ich würde immer noch hier wohnen, wo auch mein Ex wohnt und nun ist ein Umzug aufmal nicht mehr notwendig. Ich krieg nun echt die Krise :-(((((((
Die Arge kann dir doch nicht sagen, ob es notwendig ist... natürlich ist es das, wenn es für dich/euch unzumutbar ist mit dem Ex unter einem Dach und Umzug nach Trennung ist doch was ganz normales. Puh, sowas hab ich ja noch nie gehört. Darlehen für Kaution usw. wurde mir auch abgelehnt. Ich mußte sehen wie ich von null mit fast null € was auf die Beine stelle aber eine Wohnung suchen konnte mir die Arge nicht verbieten und umziehen konnte ich auch als ich was passendes gefunden hatte. Dein Ex ist der Hammer, kommt nicht auf der Hüfte, kümmert sich nicht und du mußt nun noch seinen Mietanteil zahlen. Ich kenne das aber auch nicht anders... einige Männer sind da phlegmatische. lG Kerstin
Sofort Widerspruch einlegen. Da der Umzug notwendig ist, lass dich nicht abwimmeln. Oder du gehst sofort zu deinem zuständigen Gericht und lässt dir einen Beratungsschein für den Anwalt geben. Damit dann zum Anwalt - 10 bis 20 Euro will der dann trotzdem noch haben. Kann ja wohl nicht sein, dass die dir den Umzug nicht genehmigen wollen. Vielleicht nochmal in einem Arbeitslosenforum nachfragen. Lass dich nicht unterbuttern, wehr dich. Viel Glück Taram
Da der Umzug notwendig ist, ist auch die Kaution zu bewilligen. Bin mir da ziemlich sicher. Vielleicht nochmal auf Antwort von Ralph warten. Taram
Auf wieviel m2 hat man denn Anspruch bei der Kinderschar? Wäre es nicht einfacher wenn dein Ex einfach auszieht?
Das scheint offenbar Ermessenssache zu sein. Währen ich oft gehört und gelesen haben, daß es Geld für Kaution gab bzw. auf Kredit oder Geld für Möbel wird es oft auch einfach abgelehnt... mir ist das schleierhaft warum es offenbar ein SB handhaben kann wie er es als richtig erachtet. Als ich damals alles abgelehnt bekam hatte ich keine Zeit länger zu Betteln, da ich quasi auf gepackten Koffern saß... mein Vermeiter war sehr nett, verstand meine Situation, ich konnte Kaution abstotetrn. lG Kerstin
Habe mal gegoockelt, so richtig habe ich nix gefunden, es gibt nur ein Urteil aus Hessen, dass die Kaution, wenn sie denn vom Amt übernommen wird, nicht aus dem Regelsatz zurück gezahlt werden muss. Ich würde klagen, wie bitte schön soll es sonst funktionieren, wenn man das Geld nicht hat. Klar, viele Menschen geben dann auf, weil es eben ein großer Aufwand ist.Da kann man wirklich nur von Glück reden, wenn man einen netten Vermieter gefunden hat. Ist schon alles sehr kompliziert. Ich z.B. werde wohl am ersten ohne Geld dastehen, fange am 10.10 eine neue Stelle an und habe Überbrückungsgeld beantragt und noch keinen Bescheid. Gruß Taram
Ex weigert sich auszuziehn, Wohnungszuteilung ist 2008 gescheitert, weil ich finanziell die Wohnung nicht alleine halten kann und die Gesamtwohnung zu groß und zu teuer ist für die Arge. Wenn ich hier raus bin, muß ich Ex erst noch auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Problem ist aber eben auch, wenn ich umziehe, die Arge will nur die alte Miete weiterzahlen, und das ist eine für 58qm, ich könnte aber eine mit 82qm bekommen, die auch normalerweise angemessen wäre von den kosten her, aber nur wenn die Arge sagt, daß der Umzug notwendig ist. Der neue Vermieter hätte dazu gerne, daß die Arge die Miete an ihn überweist. Ich bin nun am Widerspruch schreiben, aber was genau schreib ich darein? Die wissen doch schon alles, hab denen doch alles kopiert etc., die Wohnungsaufteilung, die SBA, etc.
Hallo! Ich hatte das Drama mit dem Umzug ja letztes Jahr. Ich war bei der Stadt (wegen B-schein), habe mit der Frauenbeauftragten gesprochen (ok, als der Umzug endlich durch war, hatten wir einen beinahe einen freundschaftlichen Tel-Kontakt). Zu meinem damaligen SB, hatte ich meist telefonischen und/oder schriftlichen Kontakt, aber der war wirklich engagiert. Es gab ein Darlehen für die Kaution, Umzugswagen hätte ich einreichen können (hatte aber einen T?? von meiner Nichte, mit dem wir unserern gesamten in zwei Touren drüben hatten). Versuch den Kontakt zu deinem SB persönlicher zu machen, ich glaube, das macht eine Menge aus. Wenn du Zeit hast, geh jetzt noch fix hin. Viel Glück und LG Becky
einerseits sollst du ausziehen, weil wohnung unangemessen und zu teuer, in eine von der größe her angemessene wohnung darfst du nicht, weil zwar nicht zu teuer, aber überhaupt, und plötzlich ist der umzug auch nicht mehr vonnöten, obwohl du dir die wohnung weder leisten kannst, noch die bleibe angemessen ist? wo bitte, ist denn da die logik? ich kann keine erkennen?! oder bin ich blönd? lg, martina
Nein, ich soll hier wohnen bleiben und mir weiter die Wohnung mit meinem Exmann (Scheidung 2008!!!) teilen :-(
Das kanns ja wohl nicht sein, ich würde sofort zum Gericht gehen und mir diesen Beratungsschein holen, diesen bekommst in der Rechtsantragstelle. Und dann würde ich nochmal auf der Arge vorsprechen und ganz dezent nachfragen, ob die den Schuß nicht gehört haben - natürlich auf freundlicher Ebene. Ich kann verstehen, die Arge denkt, na die ist bis jetzt nicht ausgezogen, die haben sich wieder vertragen trotz Scheidung. Also musst du kämpfen. Dann goockel mal nach deiner Stadt -wie teuer deine Wohnung und wie groß sie sein darf.
Gruß Taram
Ich weiß ja, wie groß und teuer sie sein darf, hab ja dementsprechend auch ne Wohnung gesucht und gefunden, und nun heißt es, es bestehe keine Notwendigkeit zum Umzug. Ich suche ja schon ewig und 3 Tage, bisher habs immer Probleme wegs meiner Inso in der Schufa, ich kann nen ganzen Ordner vorlegen mit abgesagten Wohnungen, Absagen von Wohnbaugesellschaften etc. Die Arge weiß das alles, der Außendienst war ja mal unangemeldet hier und hat geschaut, wie wir wohnen.
Ich halte kurz die Fakten fest.
- Ihr seid rechtskräftig geschieden
- Ihr lebt - noch - in der ehemels gemeinsamen ehelichen Wohnung
- Ex weigert sich auszuziehen
- die Wohnung wäre eh unangemessen allein für Dich und Eure Kinder
Daraus folgt zwingend, daß ein Umzugsgrund gegeben ist, d.h. man darf Dir grundsätzlich einen Auszug nicht verweigern.
- Du hast eine nach den Richtlinien DEINER Arge angemessene Wohnung gefunden
- die Arge verweigert die Umzugszustimmung
Wenn das alles wirklich so stimmt (bitte ehrlich sein!), dann noch heute/spätestens Montag früh zur Arge.
1. Am Tresen anmelden, daß Du SOFORT den Sachbearbeiter sprechen möchtest
2. wenn das nichts nützt oder man Dich absolut nicht zu ihm lassen und/oder abwimmeln will, SOFORT die TEAMLEITUNG verlangen (formuliere es so, dann merken die schon, daß Du Bescheid weißt auch in der Terminologie, also bitte nicht den Vorgesetzten oder Abteilungsleiter verlangen...
)
3. Wenn auch die Teamleitung Dir nicht helfen will, kündige an, SOFORT weiter zum Sozialgericht zu gehen, um eine einstweilige Anordnung zu erwirken, vielleicht besinnt die Teamleitung sich dann noch, denn WENN Du das dann durchziehst, kommt eine sehr nette SOFORT-Arbeit auf sie zu, und zwar vom Gericht.
4. ggf. zum Sozialgericht.
Aber nochmal, das alles bitte nur, wenn Du wirklich eine objektiv angemessene Wohnung an der Hand hast!! Nur dann lohnt sich dieser "Durchmarsch"! Die Waffen hierfür, die ich Dir nenne, sind verdammt scharf, werden aber sofort stumpf, wenn auch nur ein Teilaspekt objektiv nicht zutreffend ist.
Sollte Sachbearbeiter oder Teamleitung einsichtig sein (wovon ich übrigens ausgehe), dann frage gleich nach Zuschüssen für einen Leih-LKW etc.
Viel Glück, und ganz wichtig: Immer sachlich bleiben, damit nimmst Du viel Zündstoff aus der Diskussion.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
Hallo, mir ergeht zwar nicht ganz so tragisch, aber ich wohne allein mit Kind auf 80m2 mit 650,00€ Warmmiete. Das kann ich allein auch nicht stemmen, habe also eine Wohnung gefunden 60m2 mit 380,00€ warm. Bin zur Arge/Hartz4 Stelle gestiefelt und wollte nen Zuschuss haben. ABGELEHNT! Auf Nachfrage hin wurde mir gesagt das ich nicht umziehen dürfe, da das Amt es ja noch nicht geprüft hat und sie würden mir bis zum Ende der Prüfung evtl. Mietzuschuss gewähren. So ich werde definitiv umziehen, habe zum Glück noch ne nette Bearbeiterin bei der Wohngeldstelle. Müßte ja im Dezember 1000,00€ Miete für beide Wohnungen bezahlen. Der neue Vermieter gibt mir 2 Monate Mietfrei zum Glück. Ich sollte übrigens beim neuen Vermieter nachfragen ob ich nicht in Raten meine erste Miete zahlen dürfe. Sorry, da brauche ich den Mietvertrag gar nicht erst unterschreiben. Gut das war meine Story, aber nun zu deinem Problem. Ich hatte mal eines da gings um Arbeitslosigkeit und Vermittlungsgutschein. Der zuständige Bearbeiter wollte mir nicht helfen, da hab ich kurzerhand in Nürnberg angerufen. Nach Ende des Telefonates dauerte es noch ne halbe Stunde und ich hatte die Zusage für 1000,00€ Bonus für selbständiges Finden einer Arbeitsstelle. Ich glaub das war die Nummer: 0911 / 179-0 ist die Zentrale über www.arbeitsagentur. de und dann ganz oben auf "über uns" gehen, da kannste die Stellen raussuchen, geht dort auch nach Bundesland Ich wünsche dir viel Glück. Liebe Grüße Dana und Max
... über Nürnberg zu gehen ist ganz schlechte Kharma! Es gibt in vielen Dingen Ermessensentscheidungen, und Nürnberg kennt den Einzelfall nicht. Hier werden Hoffnungen auf einen Anruf in Nürnberg geschürt, die in 99% der Fälle unbefriedigt bleiben werden. Möglich, daß in dem einen Fall sich das die Hühnerleiter hinabgehangelt hat und jemand gewaltig auf dem Holzweg war. In den allermeisten Fällen aber wird die Rechtslage seitens der Antragsteller völlig falsch eingeschätzt, da hilft dann auch kein Anruf in der Zentrale. Und im Falle des Falles gibt es immer noch die einschlägigen Rechtsmittel. Ralph/Snoopy
Gut, dann werd ich mal so vorgehn. Ich hab von der gleichen Wohnbaugesellschaft im ganzen 3 Wohungen zur Auswahl, einmal 75qm, einmal 76qm und einmal 83qm, alles 3 Sozialwohnungen, die den Höchstemieten der Arge angepaßt sind, im Endeffekt ist es mir egal, welche der Wohnungen zugestimmt wird seitens der Arge, die beiden kleineren Wohnungen sind der Höchstmiete für eine 3-Personen-BG angepaßt, wir sind zu viert, also eine der beiden Wohnungen müßte doch auf jeden Fall drin sitzen (denk ich mal).Ich würd zwar gerne die mit 83qm nehmen, aber mir ist mittlerweile alles recht um hier rauszukommen. Es gibt für mich auch noch einen triftigen Grund mehr hier raus zu wollen/müssen, da Ex seinen Teil der Mietkosten nicht zahlen kann, mach ich zwangsläufig Mietschulden (da gesamtschuldnerische Haftung), oder ich muß es vom Regelsatz abfedern, das geht nicht. Rechtskräftig geschieden sind wir seit fast nem Jahr.
Gut, aber jetzt ist immer noch die Frage wegen der Kaution?! Gruß Taram
... ggf. in den Antrag auf einstweilige Anordnung mit einbinden. Warum nicht um die große Wohnung kämpfen, wenn sie angemessen ist? Aber zunächst geht es ja offenbar um die Grundsatzfrage. Die fachliche Begründung für eine Ablehnung seitens Deiner Arge erschließt sich mir einfach nicht. Viele Grüße Ralph/Snoopy P.S.: Noch etwas: In diesem Fall hilft Dir ein Widerspruch auch gar nicht weiter. Wenn nämlich die Arge sich querstelltt und auf ihren Standpunkt beharrt, dann leitet sie den Widerspruch weiter. Und dieses Verfahren dauert länger. Auf jeden Fall sind Deine drei in Aussicht stehenden Wohnungen dann längst anderweitig vergeben. Genau deshalb gibt es für absoluten Notfälle das Rechtsinstrument der einstweiligen Anordnung.
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