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Neue Kita und Hort Satzung !?

Neue Kita und Hort Satzung !?

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Wahrscheinlich stand das da schon immer , aber durch die Erhöhung wurde die ganze Satzung neu Versand . Und was gibt es da in § 7 Grundsätze der Berechnung und Höhe der Gebühren (2) Lebensgemeinschaften ( uneheliche bzw. gleichgeschlechtliche ) werden als eine Wirtschaftsgemeinschaft behandelt , wenn diese in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind Leben . Bei der Höhe der Gebühren wird das Einkommen beider Lebenspartner zugrunde gelegt . Das Einkommen eines nicht sorgeberechtigten Elternteils wird mitberücksichtigt , sofern dieser in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind lebt . Als häusliche Gemeinschaft im Sinne der Satzung gilt der Ort an dem sich der Betreffende überwiegend aufhält und es kommt nicht auf die melderechtliche Registrierung an . Verstehe ich den ersten Absatz richtig wenn ich mal mit jemanden zusammen ziehe sind wir eine Lebensgemeinschaft und sein Gehalt wird zur Berechnung mir heran gezogen für meine Kinder ihre Hortgebühren ? Für mich hört es sich so an im zweiten Absatz steht ja Elternteil aber im ersten nur Lebensgemeinschaft . Nicht das ich das gerade vor habe , aber ich fände es nicht gerecht das die Väter teilweise nichts bezahlen weil sich sich aus den Staub machen und die Männer die eine Frau lieben und auch ihr Kind mit annehmen und zu ihr stehen in den sie auch mit ihr zusammen ziehen die Esel sind !!! Oder verstehe ich das nur Falsch ? Gruß Noci


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Hallo, ich würde es genauso verstehen wie Du. Mein Kind geht nun ab August in den KiGa. Mit der finanziellen Seite habe ich mich zwar noch nicht auseinander gesetzt, aber ich bin erstmal davon ausgegangen, dass das Gehalt vom LG, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt wohnt, auch mit angerechnet wird. Noch wohnen wir allein, aber ich hatte befürchtet, dass es so sein wird. Aber ich meine mal gelesen zu haben, dass man dem KV die hälftigen Hort- / KiGa-Kosten anrechnen kann?!?!?! Hast Du eine Beistandschaft? Vielleicht fragst Du da mal nach?! Dann muss Dein LG nicht mit aufkommen und eben doch - gerechterweise - der KV. Liebe Grüße, Manuela


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Na, ich denke kaum ! Jetzt bezahle ich für 2 Kinder 53 € Hort zusammen . Wenn ich mal Gedanklich mit meinen Freund zusammen ziehe ( was ja nicht angesagt ist da wir uns erst kurz kennen ) . Musste ich wenn sein Gehalt dazu kommt für beide ca. 250-300 € bezahlen . Und ich denke kaum das mein Ex statt 26 € ( welche er nicht bezahlt ) dann 150 € bezahlen wird nur damit ich Glücklich zusammen ziehe . Und das würde ich auch nicht gerecht finden , was kann der Ex für den Job des neuen dann wäre es gerechter mein Einkommen + das meines Ex und daraus die Gebühr . Mich betrifft es ja nicht , aber ich fand es echt komisch habe es immer anderes gehört .


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Verstehe ich auch so und habe ich so auch schon gehört. Ganz schön doof, wenn man tatsächlich mal mit jemandem zusammenzieht. Aber gut, dass du es mal erwähnst. Ich zahle nämlich noch den Betrag für zusammen lebende Eltern LG und Post folgt bald, ja? :-) S