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Negativbescheinigung - habe grade Ärger damit

Negativbescheinigung - habe grade Ärger damit

bleibcoolMama

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Hallo, ich habe bisher nie Probleme mit der Bescheinigung gehabt, weder bei der Schulanmeldung noch bei der Bank. Nun brauche ich einen Ausweis für meinen Sohn und der Sachbearbeiter liest aus dem Schreiben des Jugendamtes heraus, dass wir als Eltern gemeinsames Sorgerecht haben. Die Formulierung ist ja wirklich sehr mehrdeutig, aber die zuständige Dame beim Jugendamt meinte, dass ein Beamter auf der Passstelle das richtig deuten können müsste. Blöderweise kann er das nicht. Was soll ich tun? Nach dem Vorgesetzten fragen? Hat hier einer von euch schon mal so einen Fall gehabt? Was würdet ihr tun? Liebe Grüße bcMama


mf4

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Antwort auf Beitrag von bleibcoolMama

Nein... es wurde so verstanden, dass ich das ASR habe. Was steht denn da seltsames drin?


shinead

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Antwort auf Beitrag von bleibcoolMama

Lass' Dir einen Termin mit dem Vorgesetzten von dem Sachbearbeiter geben. Der sollte so eine Negativbescheinigung schon mal gesehen haben.


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von bleibcoolMama

Wie steht das den bei dir? Bei meinen steht das kein Eintrag zur gemeinsamen sorge vor liegt?!


bleibcoolMama

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

der Text lautet: Sehr geehrte Frau bleibcoolMama, auf Ihr Ersuchen bestätige ich hiermit, dass für Ihr Kind Junior bcM keine Sorgeerklärung nach § 1626 a I Nr. 1 BGB registriert wurde und keine Eintragung erfolgt ist, wonach das Familiengericht den Eltern die gemeinsame elterliche Sorge gem. § 1626 a I Nr. 3 BGB (bzw Art. 224 § 2 III EGBGB in der bis zum 19.05.013 geltenden Fassung) übertragen hat. Das ist wohl Standard und bisher konnte auch jede zuständige Stelle das richtig deuten obwohl es tatsächlich etwas seltsam formuliert ist. Also sollte ich wohl den Vorgesetzten verlangen. Die Dame vom


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von bleibcoolMama

Das ding ist eindeutig! Außerdem könnte der Sachbearbeiter ja beim Jugendamt nach fragen. Verlange den Vorgesetzten


mf4

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Antwort auf Beitrag von bleibcoolMama

da muss aber jemand ziemlich dumm sein... es steht doch da, es gibt keine SR-Erklärung, heißt ASR bei der KM


shinead

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Antwort auf Beitrag von bleibcoolMama

Das ist eindeutig formuliert. Hol' den Vorgesetzten dazu.


Leena

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Antwort auf Beitrag von bleibcoolMama

Eindeutig formuliert - was ist das denn für ein SB bei der "Pass-Behörde", der das nicht lesen kann?!? Versuch ihm zu erklären, was da steht und was, bitte sehr, in § 1626a I BGB geregelt ist. Zur Not druck den Gesetzestext aus und bring ihn dem mit...


Curly-Cat

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Antwort auf Beitrag von bleibcoolMama

Ich mach sowas ja gerne schriftlich... Sehr netten Brief an die Passstelle, dass es da wohl ein Missverständnis bzgl. der Formulierung gibt und sie sich darum doch bitte direkt ans Jugendamt Soundso zur Aufklärung wenden möchten, damit du dann, wenn Du am Soundsovielten wieder in der Passstelle aufkreuzt, ohne weitere Probleme den Ausweis fürs Kind beantragen kannst.


sara31

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Antwort auf Beitrag von bleibcoolMama

Eigentlich brauchst du bei der Pass Beantragung keine negativbescheinigung. Brauchte ich noch nie. Es reicht aus, wenn das Kind über einen längeren Zeitraum bei dir gemeldet ist und das kann die Behörde ja einsehen (gib sogar dazu ein Gesetz). Las dir einen Termin geben und bitte mit dem vorgesetztrm zu sprechen


bleibcoolMama

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Antwort auf Beitrag von sara31

ich bin auf alles vorbereitet. Er kann beim Jugendamt nachfragen, ansonsten gehe ich halt zum Vorgesetzten. Ich wünsche euch eine schöne Woche. Liebe Grüße, bcMama


32+4

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Antwort auf Beitrag von bleibcoolMama

Beim pass keine probleme.. Aber beim girokonto. Die freundliche dame bei der bank hat ebenfalls aus der bescheinigung herausgelesen, dass der kv das sr hat. Sollen nun mit dem kv vorbeikommen.ich hab zwar nicht mal den hauch einer ahnung ueber seinen aufenthaltsort..aber gut. Morgen ist ihr kollege vor ort.dieser kennt die bescheinigung ;-)