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Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung

mandytier

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Hallo... Hab grad unten etwas rumgelesen und da sagte jmd, wenn man ALG2 bezieht, müsse man die Nebenkostenabrechnung nicht selbst zahlen? Stimmt das, oder hab ich mich jetzt verlesen.... Kam Letzte Woche... Habs dann dirket überwiesen... hm...


bianca1990

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Antwort auf Beitrag von mandytier

hallo, hab zwar schon unten geantwortet aber weil das hier ein neuer post ist und so eher gelesen wird hier nochmal ;) . Ja das stimmt die abrechnungen müssen beim Jobcenter eingereicht werden und dann machen die das . Eig wenn du H4 bekommst müsstest du ein schreiben bekommen habe das die Abrechnung einzureichen ist. Andersherum is es aber das selber steht eine zurückzahlung an bekommt diese auch das Amt .


mf4

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Antwort auf Beitrag von mandytier

Wenn die Nachzahlung nicht hoch ist und du sie bezahlen konntest kannst du es auch dabei belassen. Hier gab es nach dem 1.Jahr eine höhere und diese hatte ich beim Amt eingereicht. Daraufhin musste ich mich rechtfertigen, wie ich sparsamer leben könnte um die NK zu senken und da die Miete dann auch erhöht wurde hatte ich schon Schiss, dass wir ausziehen müssen. Das die NK im 1.Jahr nicht richtig angepasst waren dafür konnte ich ja nichts. Es gab dann nach der Anpassung keine solchen Probleme mehr.


mandytier

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Antwort auf Beitrag von mf4

Danke! Ja bezahlt hab ich sie ja jetzt eh schon, macht nichts, war nicht so hoch. War heute eh kurz beim Amt und hab deswegen nochmal nachgefragt... Die Dame sagte mir dann, dass evtl ein Teil übernommen würde, wenn bei der Miete noch Spielraum sei. Also denke ich mal, dass ich da eh nichts bekommen würde, weil meine Wohnung eh übern Satz ist und ich aus eig. Tasche drauf Zahle. Hinzukommt, das erst ab dem Tag wo mein Ex ausgezogen ist etwas berücksichtig werden könne und letztendlich würde es sich dann um 10- 15 euro drehen! Also Egal :-) Hat mich nur einfach mal interessiert. Danke euch


Ralph

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Antwort auf Beitrag von mandytier

Betriebskosten und Heizkosten sind Posten, deren genaue Höhe immer erst im Nachhinein beziffert werden kann. Der Vermieter, für den das übrigens lediglich durchlaufende Posten sind, an denen er nichts verdient, rechnet nach, was verbraucht worden ist (Heizung, Strom für Treppenhaus, Fahrstuhl etc., ob und wie oft der Kammerjäger kommen mußte etc.). Genaugenommen handelt es sich also um Mietkosten, die sich erst im Nachhinein herausstellen. Das wäre dann eine Nachzahlung, die vom Amt zwingend zu übernehmen ist. Ich würde diesbezüglich jeden Ablehnungsbescheid anfechten und in Widerspruch gehen, notfalls auch vors Sozialgericht ziehen. Andersherum allerdings steht dem Amt ein Guthaben zu, denn natürlich handelt es sich hierbei um eine zuviel gezahlte Miete. Juristisch wird dieses Guthaben als Einkommen gewertet, daß die Mietkosten senkt. Mietguthaben gehören dem Amt, und ebenso die Nachzahlungen. Viele Grüße Ralph


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von Ralph

hast pn