mirico11
Hi, es wird immer schlimmer :( Er hat sie immer noch nicht zu Gesicht bekommen, keiner fühlt sich verantwortlich. Polizei macht da nix, Jugendamt will nicht vermitteln, sagt sie sollen das untereinander klären, aber wie wenn sie nicht will ??? Schwäbisch Hall schiebt es auf Nürnberg, Nürnberg auf Schwäbisch Hall und die Anwältin sagt er soll nicht gegen das Jugendamt vorgehen, weil er es sich sonst verscherzen könnte ??? Vom Gericht kam noch keine Reaktion auf die verpassten Termine von ihr, dafür von ihrer Anwältin gestern ! Darin steht, das es demnächst eine Gerichtsverhandlung geben soll, weil er laut ihr immer betrunken wäre, wenn er die kleine hat, als Zeugin ihre Freundin, die auch seine Nachbarin ist. Sie lässt sich immer wieder solche Sachen einfallen, er würde sie belästigen ( wie den, er hat ja keine Telefonnummer, email oder sonst was). Deswegen (so die Anwältin) soll er seine kleine jetzt erst mal ein halbes Jahr nicht sehen und das Urteil würde neu geprüft. Sie beteuert auch immer wieder bei ihrer Anwältin, das sie gerne den Kontakt zum Vater wolle und sie die ganze Sache bedauert ???Jetzt hat er natürlich riesen Angst, das sie damit durch kommt. Die Anwältin kann doch nicht das Urteil aufheben, das kann doch nur ein Gericht, oder ? Was ist jetzt mit den nächsten WE, an denen er sie haben sollte, was soll er machen ? Er trinkt nicht viel Alkohol und mit Sicherheit nicht wenn die kleine da ist, zumal seine große Tochter (14) aus anderer Beziehung an den WE auch immer da war und er tagsüber fast immer bei meinen Eltern war oder mit uns unterwegs. Außerdem wurde schon beim letzten Gerichtstermin sein Blut untersucht, weil sie das behauptet hatte und es wurde nichts festgestellt. Irgendwie bekommt sie immer was sie will und ihm wird nicht geholfen. Passiert ihr jetzt evtl. nichts wegen der versäumten Termine und muss er Angst haben seine Tochter ganz zu verlieren ??? Lg
Gerichtsverhandlung abwarten. Die Vorwürfe kennt er ja jetzt! Bezüglich der angeblichen Alkoholexzesse Tests anbieten, da es nicht stimmt. Bezüglich der Belästigung nachfragen, was es genau sei, er habe keine Kontaktdaten von ihr. Das alles kann die Anwältin schon jetzt vorbringen. Gegebenfalls begleiteten Umgang anregen, damit man sich von seiner Zuverlässigkeit überzeugen kann.
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