mirico11
Hi, hab mich bisher immer raus gehalten, aus den Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen meinem Bruder und seiner Ex, aber so langsam macht mich das echt fertig. Sie hat ihn nach 7 Jahren verlassen, auch gerechtfertigt. Nach nem dreiviertel Jahr einen aus dem Netz kennengelernt, nach 3 Monaten zu ihm gezogen ( 1 Std. von uns ) und eine Woche später geheiratet. Seit dem sie mit ihrem Mann zusammen ist, soll er jetzt der Papa sein und mein Bruder soll sich fernhalten. Sie haben aber das gemeinsame Sorgerecht und ein gerichtliches Urteil in dem beschloßen wurde, das er sie jedes 2. WE von Samstag bis Sonntag zu sich holen darf. Jetzt ist sie schon die letzten 2 Male nicht am Treffpunkt erschinen und hat ihm bereits mitgeteilt, das sie an dem nächsten Termin im Urlaub ist. Mein Bruder ( und wir anderen Verwandten)haben sie jetzt schon 6 Wochen nicht gesehen, die Mutter ist nicht zu erreichen, seine Anwältin hat ihr nur ein Schreiben geschickt, das sie für die Reisekosen die meinem Bruder entstanden sind aufkommen muß. Da fällt mir nichts mehr ein. Kennt jemand so einen Fall ? Kommt sie so einfach ohne Strafe weg ? Was kann er noch machen ? Vielleicht hat jemand einen Tip !
naja, wenn es ein geregeltes Umgangswochenende gibt und die Mutter gibt das Kind nicht raus oder nicht da, DARF man tatsächlich als KV auch mal die Polizei rufen...
Da ist er hin als sie nicht aufgetaucht ist, die wollten aber nichts unternehmen ??? Trotzdem danke.
Mit der RA reden, dass es mit der Kostenübernahme nicht getan ist, und er seine Tochter SEHEN will. Entsprechend Mutter verklagen. Wenn auch das zweite Urteil ignoriert wird, Antrag auf Übertrag des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen. Warum hat er dem Umzug der Tochter zugestimmt?
Danke für eure Tipps ! Dem Umzug wurde vom Gericht die Zustimmung erteilt. Naja, sie ist eben erst 2 und noch nicht im Kindi oder gar in der Schule, da konnte er nichts machen.
Oder er hatte keine Ahnung von seinen Rechten. Sofort zum Anwalt, Eilantrag mit Festsetzung von Bußgeld. Polizei macht wirklich nix, mein Mann hatte damals auch Beschlüsse, die sagen dann : " Gehen sie Montag zum Jugendamt "
hi, ist bei mir schon länger her und weiss auch nicht mehr die akuelle rechtslage. aber die anwältin sollte schon die gerichtliche durchsetzung afair des umgangsrechtes; androhung, beschluss, durchsetzung durch gerichtsvollzieher (nicht schön); durchziehen. dick auftragen hilft wenns nicht anders geht. greetz, nachtigall
Eine Zweijährige würde ich als Mutter auch nicht auswärts zur Übernachtung lassen. Wahrscheinlich hatte das Kind Angst und schrie, es wolle nicht weg von der Mutter über Nacht. Da hat die Mutter es nicht übers Herz gebracht, das Kind abzuliefern. Ich würde an Stelle des Vaters auf ein paar Stunden pro Woche beharren, ohne schlafen. Das ist passender für eine Zweijährige. Dagegen wird sich die Mutter vermutlich auch nicht wehren.
Hi Lucia May. sie war vorher schon ein paar Mal übers WE bei ihm und die Umgebung/ Wohnung kennt sie, weil sie da vor Umzug auch gewohnt hat. Sie hat noch nie beim Abschied von der Mama geweint, hat immer gut geklappt. Er muss erst mal eine Stunde fahren, also ist das mit ein paar Std. in der Woche keine Lösung. Das würde die KM eh nicht erlauben, sie will ihn nicht in der Nähe seiner Tochter haben, hält sich ja nicht mal an ein Gerichtsurteil !!!
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