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muss ich etwas beachten?

muss ich etwas beachten?

stromi1986

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hey ihr am donnerstag habe ich gerichtsverhandlung zur vaerschaftsfeststellung...nun meine frage ..muss ich vor gericht irgend etwas beachten(klar grade sitzen nicht rum schreien und aus fallend werden,weiss ich auch) =),aber gibt es wirklich irgend welche sachen die ich beachten sollte?...Ich habe keinen Anwalt,da ich mir sicher bin das unser kind von ihm ist (waren nen viertel jahr zusammen,bevor er sich trennte und ich hatte nie jemand anderes...ausserdem glaube ich nicht das sich ein fa um 6 wochen verrechnen kann oder? < -- find diese zeitspanne relativ unwahrscheinlich) muss ich unbedingt irgend etas mit nehmen/bringen wenn ich zm gericht muss? vllt kann mir jemand aus seinen erfahrngen etwas erzählen,wie lange dauert so etwas ,was muss ich dort sagen/nicht sagen.darf ich jemande mit bringen oder mit rein nehmen...sollte ich jemanden mit bringen (zeugen die beweise das wir zusammen ware zbsp),für meinen sohn habe ich einen beistand...brauch ich noch irgend etwas,zbsp unterlagen .... sry für die vielen fragen,aber ich bin einfach nur aufgeregt obwohl ich ganz genau weiss das er der erzeuger ist.....!!! nur man sitzt ja nich jden tag vor gericht.... lg stromi


CKEL0410

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Antwort auf Beitrag von stromi1986

Hallo wenn du was mitbringen müsstest würde es in der Ladung stehen. Ob jemand mit darf solltest du erfragen bei eiber scheidubg darf z.b kein andere mit anwesend sein.


angry.me

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Antwort auf Beitrag von CKEL0410

Warum läuft denn bei Euch die Vaterschaftsfeststellung übers Gericht???? Bei uns lief das ganz anders: Ex und ich ins gerichtsmedizinische Institut, dort Röhrchen mit Speichel versehen (das hat ein Gerichtsmedizinisch Angestellter Assistent oder sowas gemacht, anwesend war noch so einer und ein Arzt, der alles dokumentiert hat), wir haben einen Wisch unterschrieben, dass wir mit der DNA-Analyse einverstanden sind, und sechs Wochen später bekamen beide Elternteile das Ergebnis per Post (Einschreiben) zugestellt. Völlig unkompliziert.


ccs

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Antwort auf Beitrag von stromi1986

Wahrscheinlich wird ein vaterschaftstest eingeklagt....so wars bei der tochter einer freundin meiner mutter....


spiky73

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Antwort auf Beitrag von stromi1986

findet die gerichtsverhandlung auf betreiben des beistands (jugendamt) statt? wenn ja, dann wird der beistand zugegen sein, so war es zumindest bei uns. die erste verhandlung hatte selbst ich voellig verbummelt (*schaem*), aber das war damals eine ganz bloede situation. ich hatte die ladung fuer den termin im september bereits im februar (!) erhalten - und war wegen monatelang voellig unzureichender kinderbetreuung am limit. damals war meine konzentration gleich null, ich vergass wirklich alles... kurz vor dem termin war ich dann in die naehe meiner eltern gezogen, sass buchstaeblich noch auf gepackten kisten und koffern - und das letzte, an das ich dachte, war die gerichtsverhandlung (wegen der ladungszeit von immerhin 7 monaten hatte ich das eh monatelang gedanklich gaaaaaaaaaaanz weit nach hinten geschoben). gottseidank hatte das fuer mich keine konsequenzen, das haette im ermessen des richters gelegen. natuerlich war mir daran gelegen, die angelegenheit endlich geklaert zu haben, aber als der beistand mich nach der verhandlung anrief und fragte, ob ich nicht etwas vergessen haette, wusste ich erst gar nicht, was ich vergessen haben soll (womit dann der beweis erbracht war, dass ich es eben voelligst vergessen hatte, brummel). wie du dir denken kannst, fiel ich aus allen wolken. am liebsten waere es mir gewesen, unter mir haette sich ein spalt aufgetan und mich verschluckt... der richter haette eventuell die vaterschaft sofort "so" festgestellt, nun ordnete er einen vaterschaftstest an. die ladung zur zweiten verhandlung erfolgte dann sehr zeitnah, aber die haette ich auch nicht mehr vergessen, in der zwischenzeit war der test durchgefuehrt worden. bei beiden verhandlungen war weder der vater noch ein rechtlicher vertreter (anwalt) von ihm da. ich war dann bei der letzten verhandlung, der beistand war ebenfalls da - und das kind. es stand auf der ladung, dass die kleine dabei sein muss. meine mutter war ebenfalls dabei, und obwohl es eine nichtoeffentliche verhandlung war, erlaubte der richter ihre anwesenheit im gerichtssaal. ich wurde nach der richtigkeit meiner persoenlichen angaben (name, anschrift, geburtsdatum gefragt) und eben danach, ob ich im fraglichen zeitraum eben mit diesem mann... bliblablupp. ich glaube, mehr wollte der richter auch nicht wissen. er hat den beistand noch einige dinge gefragt (z.b. ob der vater sich gemeldet hat, nach diversen fristen und rechtsmittelverzicht oder was weiss ich, juristensprech halt, dazu haette ich eh nichts beitragen koennen), und dann war der kaes gegessen. das ganze hat vielleicht eine halbe stunde gedauert und war definitiv nichts, wovor man angst haben musste. aber ich kann deine diffuse angst sehr gut verstehen: ich hatte vor dem vaterschaftstest (spaetestens, als klar war, dass es in absehbarer zeit einen geben wuerde, alles in allem hat das verfahren 4 jahre gedauert...) oft den alptraum, dass ich das kind zum test schleppen wuerde, wir geben unsere genproebchen ab - und es kommt am ende heraus, dass der vater nicht der vater ist. *grusel* - es gab keinen anderen potentiellen vater - aber das war vermutlich einfach die angst vor dem ungewissen oder dass der vater eine falsche blutprobe abgeben wuerde... letztendlich war der test eindeutig und die angst unbegruendet, aber das ist vermutlich eine ganz menschliche reaktion. liebe gruesse, m.


stromi1986

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Antwort auf Beitrag von stromi1986

ja vom JA wurde er angschrieben er solle vorbei komme zur anerkennung der vaterschaft,er kam nicht und somit stelte das JA glaub ich ein antrag bei gericht zur vaterschaftsfeststellung und der is jetzt am donnerstag....dewegen wird jetzt vor gericht geklärt ob ein vaterschaftstest jetzt notwendig ist ober ob laut meiner aussage zbsp wirklich zweifelslos feststeht das nur er in frage kommt und somit ein test eben unnütz ist...


angry.me

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Antwort auf Beitrag von stromi1986

... das lief bei uns viel unkomplizierter: Ex meinte, das Kind sei nicht seins, ich hielt dagegen, es sei eben doch 200% sicher seines, da der besagte Ex der einzig infrage kommende Erzeuger war. Ex fragte mich, ob ich mit Vaterschaftstest einverstanden sei, natürlich war ich das, zumal ja keine Zweifel bestanden. Meine einzige Bedingung war, dass er den Test dann bitteschön zahlen solle, da ich ja nicht die Vaterschaft hinterfrage. Gesagt- getan, alles ganz unbürokratisch und schnell.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von stromi1986

ist das der mann, der schon 5 andere kinder hat???? der sollte eigentlich wissen, wie sowas geht. und: war/ ist er nicht wunderbar???


stromi1986

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Antwort auf Beitrag von stromi1986

ja weil auch jeder 2te fragt "biste dir auch sicher" das nervt ungemein ...iich weiss doch wohl mit wem ich wann wo hatte -.-


stromi1986

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Antwort auf Beitrag von stromi1986

ja das ist der man mit den 5 anderen lach


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Antwort auf Beitrag von stromi1986

aber wenn er so toll ist, warum erkennt er dann nicht an??? *sehrschiefgrins* hat man von dem überhaupt unterhalt zu erwarten???


angry.me

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http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/beitrag.htm?id=330801&suche=stromi+1986&seite=1


stromi1986

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Antwort auf Beitrag von stromi1986

nein unterhalt kan man nicht erwarten,5 kinder,harz 4 ,30000 € schulden.... mir gehts ja haubtsächlich darum das er dazu steht und sich vllt iwann kümmert aber dem JA gehts natürlich um ihr geld was sie vllt sparen könnten wenns was zu holen gäbe


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Antwort auf Beitrag von stromi1986

warum poppt man mit so einem mann ohne hut???? sag bloß, es ist liebe....


stromi1986

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Antwort auf Beitrag von stromi1986

auf unterhalt hoffen, wo kein baum steht wachsen keine früchte....wie gesagt er soll dazu stehen,denn bei sich im ort ,stellt er sich als frommes lamm da ,und das ich angeblich fremd gegangen wäre ....und dies (ich lach mich kaput) aus gerechnet bei einer tasse kaffee seiner ex-frau erzählt haben soll...


angry.me

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Antwort auf Beitrag von stromi1986

Unterhalt steht dem Kind zu. Fertig. Da ist es dem JA scheissegal, was wer hintenrum über dich erzählt. Eventueller Rufmord steht dann auf einem anderen Blatt.


stromi1986

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Antwort auf Beitrag von stromi1986

ja auch...es war liebe wir waren immerhin ein viertel jahr fest zusammen bevor er weg war...das wusste jeder im ort und auch seine ex frau...aber das ist doch völligst wurst,es geht ja nicht um mich oder warum wir ein kind haben....mir ging es nur darum wie ich mich am besten vor gericht verhalte bzw ob mir jemand von seinen erfahrungen schreiben kann...da ich doch ziemlich auf gregt bin und ein bissl respeckt vor einem gricht habe...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von stromi1986

bzgl deiner frage ist es egal, ja, aber mich interessieren half die beweggründe, warum man sich von einem bekannten vollpfosten schwängern läßt. die leute im ort werden das auch belächelbar finden, du scheinst eher stolz drauf zu sein.


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bei meinem kind wurde auch die vaterschaft gerichtlich festgestellt, ich mußte nie hin, das ging alles ohne gerade sitzen und nicht rumschreien. fand das hochnotpeinlich alles.


stromi1986

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und wieso is das alles so unterschiedlich,????ich dachte immer es gibt nur 2 möglichkeiten vaterschaft anerkennen beim JA oder nicht an erkennen und dann vor gericht,aber das das das auch alles ohne geht wusst ich nicht...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von stromi1986

bei mir ist das jetzt fast 18 jahre her. ich mußte zum ja, die hosen runterlassen, dann kam der termin zur blutabnahme, x wochen später das ergebnis. war übrigens das unten hochgelobte blutgruppengutachten, das herr vater dann nicht anerkannte und das kind nochmal zum aderlass mußte. vor gericht mußten wir gsd nie, es war unwürdig genug. 12 jahre später dann mußte ich nochmal die hosen runterlassen. dann auch vor gericht.


Milia80

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Antwort auf Beitrag von stromi1986

also ganze 3 monate? wow, enorme zeit...so schnell hätte ich das nie als solche bezeichnet...aber egal, am thema vorbei. meinst du denn er kümmert sich?


stromi1986

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Antwort auf Beitrag von Milia80

genau am thema vorbei... keine ahnung kann es nicht einschätzen um eine tochter kümmert er sich sich gar nicht ,um die anderen 2 töchter wieder ja um seine 2 stiefsöhne auch nicht,also keine ahnung,er hat ihn einmal gesehen da war der kleine 3 wochen alt seit dem hat er sich nie wieder gemeldet,also ich weiss es echt nicht....


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von stromi1986

Allerdings nach dem Vaterschaftstest erst, als das Ergebnis schon vorlag. Wurde gefragt ob ich in der fraglichen Zeit ( Zeitspanne 3 Monate ) Sex mit ihm hatte. Bejahte und fertig. Dann wurde das Ergebnis verlesen, die Vaterschaft festgestellt, mir berichtet dass mein Kind männlich ist ( wow ) und ich auch die Mutter sei ( beruhigend ) Das ganze ging dann ans Standesamt und die Vorschusskasse bekam den Beschluss auch.