Elternforum Alleinerziehend, na und?

@ melina wegen ausbildung

@ melina wegen ausbildung

spiky73

Beitrag melden

hallo, zu deiner frage, wie du dich finanzierst, sobald du eine ausbildung machst, mache ich mal einen neuen strang auf. sonst wird das zu unübersichtlich, finde ich. es stimmt schon, dass du dann aus dem H4-bezug herausfällst. ob du einen anspruch auf berufsausbildungsbeihilfe hast, weiss ich nicht. ich vermute mal nein, weil es sich um eine zweitausbildung handelt, trotzdem solltest du hier mal bei der entsprechenden stelle nachhaken. mehr als einen negativen bescheid kannst du ja hier im schlimmsten fall auch nicht bekommen. dein kind hat neben unterhalt und kindergeld (höhö, ironieoff) u.u. noch anspruch auf H4 (heisst das dann sozialgeld? raaaaalph, hiiiiilfe!), dann wird der anspruch deines kindes separat von dir berechnet. ansonsten fällt mir noch wohngeld ein (kann sein, dass wohngeld im falle von berufsausbildungsbeihilfe in dem betrag pauschaliert enthalten ist)... ... und ansonsten auch sämtliche vergünstigungen prüfen lassen (ermäßigter krippenbeitrag, befreiung von der GEZ-gebühr), und als azubi müsstest du dann ja auch noch anspruch auf auf den auszubildendentarif bei den öffentlichen verkehrsmitteln haben. fällt sonst noch jemand hier was ein?? lg, martina.


Ralph

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von spiky73

Melina hätte keinen Anspruch, das Kind aber sehr wohl. Melina müßte plausibel machen, wovon sie ihren Lebensunterhalt bestreitet, um sicher zu stellen, daß sie nicht übersteigendes Einkommen hat, mit dem sie das Kind unterhalten könnte. Sie hat aber unabhängig davon einen Anspruch auf den Alleinerziehendenmehrbedarf. Bei Kinder unter sieben JAhren macht das immerhin gut 130,- € im Monat aus. Kindergeld... das Thema wird sie beschäftigen, auch in den Behörden, bis sie eine richterliche Entscheidung in der Hand hält oder einen korrekt begründeten Ablehnungsbescheid der Familienkasse. LG Snoopy