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Mein Ex und der Fahrzeugbrief (posting von gestern)

Mein Ex und der Fahrzeugbrief (posting von gestern)

angry.me

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Hey... ich habe heute bei der Finanzierungsbank angerufen. Fazit: sie haben ihm de facto den KFZ-Brief zugeschickt- er ist somit der Fahrzeughalter. Begründug: die Bank hatte im Vertrag ebendiese Adresse von mir (obwohl ich schriftlich eine Adressänderung hingeschickt habe), damit war sie angeblich nicht verpflichtet, den Brief nach Zahlung der Endrate an eine andere als die im Vertrag angegebene Adresse zu schicken. Ob ich die Adressatin war, ist in diesem Fall anscheinend egal *kotz* Ich sehe darin eine massive Verletzung des Postgeheimnisses von Seiten meines Ex... Und ich hätte auch nicht gedacht, dass offizielle Dokumente wie Fahrzeugbriefe ohne Einschreiben versendet werden dürfen...!?!?!?!? Übel.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von angry.me

Der Fehler liegt nachweislich auf Seite der Finanzierungsbank. Sollen sie den Fehler nun korrigieren. Mal ne bloede Frage weil ich schon laenger aus Deutschland weg bin und dort nie ein Auto besessen habe: Steht ein Name im deutschen Fahrzeugbrief?


susafi

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Antwort auf Beitrag von angry.me

Wenn dein Name auf dem Brief stand, dann hat er dein Postgeheimnis verletzt... er darf deine Post nicht öffnen... ich würde sogar behaupten das es Diebstahl(?) Betrug(?) ist... hast du gefragt welchen Namen sie auf dem Brief geschrieben haben? Dann zeige deinen Ex bitte auch an... er macht es ja nicht anders... ich kann nicht einen KFZ Brief entwenden und dann sagen "Ist meiner"...


Birgit22

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Antwort auf Beitrag von susafi

Hast Du keinen Nachsendeantrag bei der Post gestellt ? Und ja, KFZ-Briefe werden ohne Einschreiben geschickt, als ganz normaler Brief. Birgit


Gucci75

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Antwort auf Beitrag von angry.me

Das Öffnen von fremder Post verstößt gegen Briefgeheimnis und ist strafbar. Siehe: Art. 10 GG i.V.m. § 202 BGB (Verletzung des Briefgeheimnis) Selbst unter Eheleuten ist dies nicht erlaubt; hier gilt aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das Briefgeheimnis ist ein durch das GG und das BGB enorm geschütztes Recht des Einzelnen. Als rechtliche Betreuerin lasse ich mir deshalb von all meinen Betreuten schriftlich bestätigen, dass sie mit der Entgegennahme und dem Öffnen der Post durch mich einverstanden sind. Ohne Kommunikation mit den entsprechenden Institutionen kann ich eigentlich gar nicht tätig sein. Dennoch brauche ich entweder die Genehmigung durch das Amtsgericht oder eben des Betroffnen. Sollte ich beides nicht haben und es kommt zur Anzeige wg. Verletzung des Briefgeheimnisses, dann sieht es richtig übel aus. In diesem Sinne kannst du tätig werden und solltest es auch werden. BTW: Der Fahrzeugbrief für unseren PKW kam auch ohne Einschreiben. LG


angry.me

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Antwort auf Beitrag von Gucci75

Klar hatte ich einen Nachsendeantrag. Aber eben nur für ein halbes Jahr. Und das war im September rum, im November erhielt er den KFZ Brief.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von angry.me

also, der Brief mit dem Brief ist an DICH adressiert, an die alte Adresse? Es stehst DU als Adressat drauf? Und ER hat ihn geöffnet? Nach allem, was er gemacht hat - anzeigen. Und auch zur Bank gehen. Ich gehe nicht davon aus, dass der Herr Dir den Brief rausrückt. Wir reden ja hier nicht von einer Postkarte ausm Urlaub.


shinead

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Antwort auf Beitrag von angry.me

Haben die die Adressänderung nicht erhalten, oder nicht eingetragen oder nur für diesen Brief ignoriert? Grundsätzlich: Wenn Du Post für Herrn Meier erhälst, darfst Du den nicht öffnen. Könnte ja ein Barscheck für 50000 Euro drin sein. Der ist aber eben nicht Deiner. Du würdest Dich m.E. der Unterschlagung schuldig machen. Ich würde ihn (per Anwalt?) auffordern den Brief raus zu rücken, tut er das nicht binnen einer gewissen Frist, gehst du her und zeigst ihn an. Gruß Corinna


angry.me

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ich denke auch, Anzeige ist hier das einzige, was zieht. Schade. Aber er scheint es ja direkt so zu wollen.