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Mann macht Vollzeitweiterbildung- Unterhalt?

Mann macht Vollzeitweiterbildung- Unterhalt?

Blömsche

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Guten Morgen. Kennt sich eine von euch damit aus? In meiner Familie haben wir jetzt folgenden Fall: Mann, zwei Kinder aus erster Ehe, die er über den eigentlich fälligen Betrag der D. Tabelle hinaus unterhält. Mit der neuen Partnerin hat er auch noch ein Kind bekommen. Er möchte nun, mittelfristig gesehen, ein Jahr in Vollzeit eine Weiterbildung machen, die ihn Geld kostet. In diesem Jahr wird er nicht arbeiten und daher kein Geld verdienen können. Nach der Weiterbildung hat er aber sehr gute Chancen auf ein höheres Gehalt. Nun meine Fragen: "Darf" er das so einfach? Muss er nur seiner Exfrau mitteilen, dass er weniger oder nichts zahlen kann? Läuft das irgendwie über das Jugendamt bezüglich Unterhalt? Falls ihr mir da einen Rat geben könnt, wäre ich erfreut. LG Blömsche


Blömsche

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Antwort auf Beitrag von heike77

Ich will mitlachen!


sonnenblume105

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Antwort auf Beitrag von Blömsche

Soweit ich weiß, darf er sein Einkommen nicht verringern, wenn er unterhaltspflichtig ist. Die Kinder brauchen/kosten ja trotzdem Geld. Stell die Frage mal bei Fr. Bader im Expertenforum, da kommen immer gute Antworten. Aber ich würde mich schön bedanken, wenn der KV plötzlich ein Jahr keinen Unterhalt mehr zahlen würde. Evtl. ginge es, dass es ein Jahr UHV gibt und er diesen dann nach der Weiterbildung zurückzahlt?


Blömsche

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Antwort auf Beitrag von sonnenblume105

An der Stelle der Exfrau würde ich auch nicht einfach "Klar, mach nur!" rufen. UHV, da kenne ich mich ja gar nicht aus. Ich dachte immer, das sei für andere zwecke als freiwillige "Aussetzer". Da soll er sich dann mal schön selbst informieren. ;-)


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von Blömsche

Ich denke, das er um den Unterhalt nicht rumkommen wird. Höchstens verringern. Lg Chrissie


Blömsche

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Er wird in dieser Zeit vom Gehalt seiner Lebensgefährtin leben müssen. Also er, sie und das Kind. Ich glaube auch, dass er sich das ein bisschen zu einfach vorstellt... Auch über das verringern müsste dann ja eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.


malini

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Wenn es einen Titel gibt, darf er hat nicht eigenmächtig reduzieren (was ich eh in keinem Fall empfehlen würde), da kann die Ex dann pfänden lassen. Das geht nur über Anwalt oder Jugendamt!


Blömsche

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Antwort auf Beitrag von malini

Ah, siehste, das ist ein Detail, dass ich gar nicht kenne. Vielen Dank, da muss ich ihn gleich mal fragen!


shinead

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Antwort auf Beitrag von Blömsche

Der Mann hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit und kann sein Gehalt nicht willentlich und ohne Not verringern um dann weniger Unterhalt zu zahlen. Er kann die Fortbildung machen, muss aber den Unterhalt ganz normal weiter bezahlen. Notfalls vom ihm zustehenden Taschengeld seiner Frau (falls er mit der neuen Partnerin verheiratet ist).


bleibcoolMama

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Antwort auf Beitrag von Blömsche

Hallo Blömsche, von der rechtlichen Seite habe ich keine Ahnung. Falls die Beteiligten noch eine einigermaßen gesunde Umgangsbasis haben, sollten sie versuchen, sich zusammenzusetzen und besprechen, wie sie die Zeit gemeinsam überbrücken können. Wenn der Vater nicht nur versucht, sich seiner Verantwortung zu entziehen, hat er evtl. auch ein Angebot, wie er die Kinder aus erster Ehe später entschädigen kann, denn langfristig wird er sich doch bessere berufliche Chancen erhoffen. Viele liebe Grüße, bcMama


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Blömsche

Mal umgedreht, Ich als alleinerziehende mama , mit Unterhalt vom Kindsvater ,entschließe mich zu meinem schon immer gewünschten Kunststudium. Waehendessen verdiene ich natürlich kein Geld und moechte, das der Vater nun noch meinen teil des Unterhalts uebenimmt, solange das Studium eben dauert , danach habe ich natürlich beste jobchancen hier .....wie antwortet man MIR dann auf die Frage ,ob mein plan so aufgeht?


Mitglied inaktiv

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... mal so aus dem Bauch heraus - du würdest dein Studium so finanzieren können, wie alle anderen Studierenden (mit Kindern) auch: durch Bafög, Nebenjobs, Studienkredit. Die Kinder würden Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten. So läuft das jedenfalls bei Studierenden, die noch nie vorher erwerbstätig waren. Jedoch weiß ich nicht, ob man dir die staatliche Unterstützung gewähren würde, wenn du bereits einen (guten und sicheren?) Job hast. Aber da wir grade von Studienkredit reden - wie wärs , wenn der unterhaltspflichtige Ex der AP einen Kredit aufnimmt, und davon ein Jahr lang den Kindesunterhalt bezahlt? Wenn er hinterher so tolle Aufstiegschancen hat, dann könnte er ja von seinem höheren Gehalt locker den Kredit abbezahlen und den Kindern später auch höheren Unterhalt zahlen. Damit wäre doch allen gedient.


Mitglied inaktiv

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grundlegend hast du natürlich recht, wenn das dann genauso ausgeführt werden sollte. ich wollte nur den grundgedanken des vaters auf die mutter münzen, da väter sich das immer sehr einfach vorstellen. die kreditsache ist eine idee, nur denke ich ,das diese nie von den vätern so umgesetzt wird


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Blömsche

"Falls ihr mir da einen Rat geben könnt, wäre ich erfreut" Siehe meine Antwort auf Pauline.


shortie

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Antwort auf Beitrag von Blömsche

Direkt nach der Trennung hat sich der Ex auch in eine längere Fortbildung begeben und das mit den späteren besseren Verdienstmöglichkeiten begründet. Zeitlich alles rosa gemalt, aufgrund von Anerkennung seiner Vorkenntnisse. DAS habe ich ja schon für unmöglich gehalten. Er hat seinen unbefristeten Vollzeitjob gekündigt und es war ok. für Amt und Co. (Schien auch gar keine Berechnung zu sein, seinerseits ..) Finanziell war nichts drin für die Kinder, er war im Gegenteil überrascht und auch sauer, dass nicht ich als noch nicht geschiedene Gattin den Ausbildungskredit absicherte. Dann hätte ich mir gewünscht, dass er wenigstens zeitlich Engagement zeigt, ich konnte freiberuflich alles schieben und besonders an Wochenenden gut verdienen. DAS war aber auch nicht so, er hatte leider keine Zeit für die Kinder und Amt und Co. legten mir seeeehr nahe, ihm bitteschön entgegen zu kommen und mal deutlich weniger angespannt zu sein, dafür aber wesentlich flexibler. Die Fortbildung dauerte am Ende 3x länger, als angegeben. DAS war für Amt und Co. immer in Ordnung, denn bald würde er ja super verdienen. Für uns lief sogar schon der alte Unterhaltsvorschuss aus, er brauchte länger als 6 Jahre! Was Amt und Co. üüüberhaupt nicht erwartet hatten, war, dass manche Menschen ihre Fortbildung auch ohne Abschluss beenden! Tja, SO habe ich auch geguckt! NIEMALS hat ihn irgendwer aufgefordert, seiner gesteigerten Unterhaltspflicht nachzukommen. Zu einem "ordentlichen Job" kann man niemanden zwingen. Wer "das Pech" hat, immer nur befristete Stellen zu finden, wenig zu verdienen, Teilzeit-Stellen zu bekommen etc., dem kann man nichts, wenn er das nur einigermaßen geschickt begründet. Was den Unterhalt betrifft: wir endeten nach sechs Jahren Hin- und Her mit einem Mangeltitel. Bruchteil der DD-Tabelle. (Seien Sie froh, er hat versprochen, freiwillig zu zahlen! - Anm.: Jepp, versprochen! Das ist ungleich mit: er wird zahlen ..) Er zahlte unregelmäßig 10 Euro für immer eines der Kinder und gilt damit als ausreichend bemüht, den Unterhalt nach Leibeskräften sicher zu stellen. Amt und Co. können ihm nichts. Keine Ahnung, ob eine neue Frau ihn finanziert.