Elternforum Alleinerziehend, na und?

Mal ne s**doofe Frage, die mich aber beschäftigt....

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Aaaalso, hab mir mal den Antrag angeschaut zwecks Elterngeld. Da stand was von Aufenthaltsbestimmungsrecht wenn man AE ist, soll man also dort vorlegen. Der Vater von Kind 1 ist ja auch der Vater von "soon to be" Kind 2. Er ist ja in den Staaten und ich bin hier in good old germany, getrennt sind wir seit Mitte 2006. So ein Aufenthaltsbestimmungsrecht hab ich garnicht schriftlich, auch nicht dass ich AE bin. Das Einzige was ich gemacht habe, war beim Finanzamt die Lohnsteuerkarte auf Steuerklasse 2 umändern zu lassen, da ich ja alleine mit der Kleinen bin. Frage: Bin ich dann vom Gesetz her als Alleinerziehende anzusehen, auch wenn ich mit ihm im August GV hatte? Kann ich dann 14 Monate beantragen oder nur 12 Monate? Werden die mich "schimpfen" weil trotz Trennung noch ein Kind entstanden ist? Und wenn ich jetzt so böse & feige wäre zu sagen "Och...ich weiß ja GARNICHT wer der Vater ist" wird dann mein Mann trotzdem als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen, da wir ja noch verheiratet sind? Fragen über Fragen.....es läuft zur Zeit alles so glatt, ich warte nämlich nur bis die Ämter das alles wieder kaputt machen mit "DAS hätten Sie wissen müssen".


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also ich habe für meine 14 Monate beantragt und auch bekommen... nur weil man GV hat, heißt das ja nicht, das man auch nen Partner hat... doof, aber ist manchmal halt so schlimm wenn mein sein Leben so ausbreiten muss nur damit man Geld bekommt... naja desweiteren habe ich beim Jugendamt eine Bescheinigung geholt, das ich Alleinerziehend bin... das nennt man eine Positivbescheinigung...


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oder hieß die Negativbescheinigung naja die auf dem Jugendamt wissen was gemeint ist... von ihm brauchte ich "nur" die Kopie vom Ausweis... und das war schon ein graus die zu bekommen... allerdings lebt er auch in Dtl...


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Ich habe auch mal diese Positiv- oder Negativ-Dings gebraucht, die ebsagt, daß ich das alleinige SR habe. Ich brauchte von ihm garnichts


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Hallo. Richtig, beim Jugendamt wo der/die Kleine geboren ist bekommst du eine Bescheinigung, dass du das ASR hast. LG Vicky


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das mit den 14 Monaten hat damit zu tun ob du vorher sozialversischert gearbeitet hast, falls nicht dann bekommst du trotz AE nur die 12 Monate, war bei mir so weil ich vorher nur einen 400€ Job hatte.


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soweit ich weiß beides in Kombination... wenn du Ae bist und vorher sozialversichert gearbeitet hast...


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hallo S+BB, diese frage wird dir sicher nur jemand vom amt beantworten koennen, bei dem der antrag zu stellen ist (da manche dinge eben von manchen aemtern anders gewertet werden). fakt 1 ist: ihr seid nach wie vor verheiratet. das kind wird daher ehelich geboren werden und dein mann wird auch auf der geburtsurkunde erscheinen. so isses doch eigentlich auch gewollt, oder? fakt 2 ist: da ihr nach wie vor verheiratet seid, werdet ihr auch fuer dieses kind das gemeinsame sorgerecht haben. falls du dir unsicher bist, lass dich beim jugendamt beraten. unter umstaenden kann der vater dir teile seines sorgerechts uebertragen, falls dies notwendig sein sollte (d.h. du braeuchtest dann eben fuer gewisse dinge nicht seine unterschrift, sondern wedelst eben mit dem entsprechenden dokument). fakt 3 ist: derzeit lebt ihr dauernd getrennt, was auch durch die geaenderte lohnsteuerklasse quasi "dokumentiert" ist. ich weiss allerdings nicht, ob das noch sonstwie schriftlich festgehalten wurde oder wie du das belegen kannst. aber derzeit kuemmerst du dich ja bereits allein um deine "grosse" tochter und der vater ist ja in der tat nicht hier, egal wie man es dreht und wendet. und noch eine vermutung meinerseits: egal, ob ihr eben nur "dauernd getrennt lebt", getrennt seid, oder wie auch immer. sobald du eben alleine fuer deine kinder da bist, muessten dir auch die 14 monate erziehungsgeld zustehen. ich weiss nicht, wie die antraege fuer elterngeld aussehen (bei der kleinen habe ich es gar nicht erst beantragt, sondern bin nach dem mutterschutz sofort wieder arbeiten gegangen), aber ich erinnere mich auch dunkel, dass da eben nach dem vater gefragt wird, lach. gut, bei uns ist die situation ja eine andere, ich war mit keinem der vaeter verheiratet... aber ich hab meist eben nur hingeschrieben, dass der vater als u.s. soldat in amiland stationiert ist und dass sporadisch kontakt besteht (bei anna, bei malena musste ich das noch nicht so oft angeben *gg*). die meisten behoerden akzeptieren dies und es wurde auch nicht naeher nachgefragt. du musst sicher euer familienstammbuch vorlegen und eine kopie von seinen orders (oder einem sonstigen wisch, aus dem hervorgeht, wo er seit wann stationiert ist) zu haben waere mehr als sinnvoll. und wenn er unterhalt zahlt, dann vielleicht noch von seinen gehaltsnachweisen (grummel, wie nennen die sich nochmal?) und was er euch eben monatlich an geld ueberweist (falls er was ueberweist). aber da ihr euch ja gut versteht, wird er dir das sicher gerne besorgen. bei anna's papa ist das meist auch kein problem (mehr). ein anruf oder eine mail an ihn, und er versucht, mir die unterlagen so schnell wie moeglich zukommen zu lassen... liebe gruesse, martina.