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Mal ne Frage wegen Aufenthaltsrecht

Mal ne Frage wegen Aufenthaltsrecht

Diddl06

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Mein Noch Ehemann möchte gerne mit unseren Söhnen ein paar Tage weg fahren! er möchte dafür eine Art "Vertrag" von mir haben, den ich unterschreibe, damit ich ihn nicht wegen Entführung anzeige! Ich finde das lächerlich, hab ihm meine mündliche Zusage schon längst gegeben, auch unter Zeugen! Jetzt will er übers Jugendamt gehen. Können die mich zur Unterschrift zwingen? Ich muss dazu erwähnen, dass ich dem Mann nicht traue. Er hat in unserer Ehe meine unterschrift mehr als einmal missbraucht, was ich so verhindern will!


Savanna2

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Antwort auf Beitrag von Diddl06

hallo, komsiche sache, angenommen der urlaub wird länger und er kommt nicht mehr zurück warst du ja mit der "entführung" einverstanden und zeigst ihn nicht an... wird wohl nicht so sein war aber mein erster gedanke...


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von Diddl06

Ob die dich zwingen können weiß ich nicht, aber wenn du doch mündlich zugesagt hast, kannst Du es ihm ja auch schriftlich geben. Als mein Ex mit den Jungs im Ausland war, hab ich ein Schriftstück von der Stadt gehabt, das er sich da aufhalten kann mit den Jungs. Was wäre ohne Schriftstück?Er wird gefragt und kann nicht bestätigen das er mit den Kinder unterwegs sein darf.Passiert dann ne polizeiliche Rückführung? gruss Chrissie


Diddl06

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Es geht darum,dass er mit meiner Unterschrift schon mehr als einmal Schindluder getrieben hat! Er hat dann die Pässe der Kinder, er hat ja auch Sorgerecht! Also müsste das reichen! Ich will sie ihm einfach nicht geben, ich hab Angst, was er damit anstellt!


Bommel2709

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Antwort auf Beitrag von Diddl06

du willst sie ihm nicht geben... hast aber muendlich zugesagt?


Diddl06

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Antwort auf Beitrag von Bommel2709

Eine UNTERSCHRIFT will ich nicht geben! Die Einwilligung schon!!


faya

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Antwort auf Beitrag von Diddl06

Ich würde es nicht unterschreiben. Das wäre mir zu unsicher.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Diddl06

Ich habe meinem Mann eine beglaubigte Einverstaendniserklaerung fuer eine Auslandsreise mit unserem Kind mitgegeben - fuer den Fall der Faelle. An deiner Stelle wuerde ich es nicht tun, wenn du Grund zu der Annahme hast dass er etwas Illegales mit deiner Unterschrift im Schilde fuehrt. Er kann eine Geburtsurkunde des Kindes plus eine Heiratsurkunde mitnehmen, daraus laesst sich das Sorgerecht konkludent ableiten. Hoechstwahrscheinlich wird sowieso niemand Fragen stellen.