Mitglied inaktiv
Weil hier immer mal gefragt wird: Wenn von Euch wer Unterhaltsvorschuss, keinen oder wenig Unterhalt (unter 75 %) bekommt, könnt Ihr Euch den vollen Freibetrag auf Eurer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dazu gibt es diesen Antrag: http://www.steuerlinks.de/uploads/tx_fbfilebase/lst3g-2009.pdf Einfach ausfüllen und damit und der Karte (die werden in diesen Tagen versandt) zum Finanzamt. Gruß von Cat
Es ist bloß nicht immer sinnvoll, sich diesen übertragen zu lassen. Bei den monatlichen Steuerzahlungen wirkt es ich kaum aus, da geht es um wenige Euros. Bei Lohnsteuerjahresausgleich wird dafür aber das volle Kindergeld angerechnet, wenn man sich den Kinderfreibetrag übertragen lassen hat und damit wirkt sich der Steuerfreibetrag erst bei Einkommen jenseits der 60.000 Euro aus. Deutlich sinnvoller ist es in den meisten Fällen, wenn man statt des Kinderfreibetrags sich nur den Betreuungsfreibetrag übertragen läßt. Das geht, wenn das Kind nicht beim anderen Elternteil gemeldet ist und da in diesem Fall nur 50 % des Kindergeldes angerechnet werden, gibt es dadurch in den meisten Fällen eine deutlich höhere Steuererstattung, obwohl man auf den Kinderfreibetrag verzichtet hat. Man sollte sich vor der Übertragung also wirklich gut durchrechne, ob es sinnvoll ist. Gruß Kerstin
Ich kann mir keinen Betreuungsfreibetrag eintragen lassen, weil mein Sohn einen Förderplatz hat und wir nichts bezahlen müssen! Kann man denn generell auf den Eintrag des Kinderfreibetrages verzichten? Ich lasse generell den Kilometerfreibetrag eintragen! Macht das in diesem Fall mehr Sinn im Bezug auf die Steuererstattung? Danke Viele Grüße Mama Fabian
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