Sandr@1974
Hallo, der KV von meinem Grossen (fast 15) hat im Mai Privatinsolvenz angemeldet. Das erfuhr ich vom JA, wo ich die Beistandschaft habe und die Dame dort rausbekommen hat, dass der KV wieder arbeitet und sie wollte eine Lohnpfändung machen lassen. Sie sagte mir dann, dass wir die nächsten 6 Jahre mit keinem Unterhalt zu rechnen brauchen. Gestern seh ich auf meinem Kontoauszug, dass ich Geld von der Firma des KV bekommen habe: Unterhalt für 7/11... Wie geht das? Geht der Unterhalt vor oder warum bekomme ich jetzt doch Unterhalt? Versteht mich nicht falsch, ich freu mich natürlich. Habe nur die berechtigte Befürchtung, dass das wieder nur 3 Monate so läuft, ich das überall angebe und mir das natürlich auch angerechnet wird (Wohngeld, Kinderzuschlag) und dann bekomme ich wieder ohne Vorwarnung nichts. Das hatten wir nämlich vor 10 Jahren schon mal. Da hat er sich dann kündigen lassen und ich erfuhr nichts und bekam auch kein Geld mehr. Die Rennereien hab ich dann wieder... LG Sandra
Soweit ich weiß geht Kindesunterhalt allem anderen vor. VG, Silke
Bevor ein Gläubiger Deines Mannes Geld bekommt, bekommst Du den Kindesunterhalt. Alle anderen Forderungen werden erst danach bedient. Die Dame vom Jugendamt hat gelinde gesagt, keine Ahnung... *kopfschüttel*
Vielen Dank für die Antworten, das wusste ich nicht.
Er darf sich in der Privatinsolvenz nichts zu schulden kommen lassen, sonst ist seine Restschuldbefreiung gefährdet. Dazu zählt, dass er allen Verpflichtungen nachkommen muss und keine neuen Schulden anhäufen darf. Allerdings fallen alle bisherigen Schulden unter die Restschuldbefreiung (außer die aus strafbaren Handlungen). das bedeutet für dich bzw. für deinen Sohn, dass er nicht mehr den Unterhalt für die zurückliegenden Jahre bekommt, die "verfallen" mit Erteilung der RSB. Vielleicht meinte die Dame vom JA das??
... mit Erteilung der RSB sind die als nicht weg. Sie müssen allerdings "zur Konkurstabelle angemeldet" werden. Sprich: bei Beginn des Verfahrens werden ALLE Gläubiger angeschrieben. Jeder muss dann seine Ansprüche anmelden. Gruß Corinna
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