Mitglied inaktiv
Wenn man in einer Lebensgemeinschaft ein gemeinsames zweites Kind bekommt und für das erste das gemeinsame Sorgerecht vereinbart hat, besteht dann für das zweite Kind AUTOMATISCH auch das gemeinsame Sorgerecht? Muss das Kind den gleichen Nachnamen tragen, wie das erste Kind? Ihr kennt euch doch aus - helft mit mal! LG S
nein, das zweite kind muss nicht den gleichen namen haben und für das 2. kind besteht auch nicht automatisch das gem. sorgerecht (obwohl hier irgendwann eine gesetzesänderung stattfinden soll...) Momentan ist es noch so, dass die Mutter vorerst das all. SR hat, bis sie eine SR-Erklärung für den KV unterschreibt und er die Vaterschaft auch anerkennt. Mit dem Namen ist es auch übrigens so, dass ein doppelname (KV und KM) nicht möglich ist. Konnte ich dir damit weiterhelfen??? LG, Angry`***
Hallo,
also ich weiß das man sich in einer Ehe für einen Familiennamen entscheiden.
Da geht es nicht das ein Kind wie die Mutter heißt und eins wie der Vater.
Aber wie das ist in einer ausseehelichen Parnterschft kann ich dir leider nicht sagen.
glg
*du weißt warum und hast auch post*
mvz
Meines Wissens (vielleicht ist das veraltet, denn bereits 4 Jahre alt), muessen nach deutschem Namensrecht alle Geschwister mit zwei gleichen Eltern denselben Nachnamen tragen. Jedenfalls musste ich eine diesbezueglich lautende Erklaerung bei der Nennung meiner Tochter unterschreiben - fuer den Fall dass wir ein weiteres gemeinsames Kind haben. Ob das auch fuer aussereheliche Kinder gilt? Wahrscheinlich. Das Sorgerecht wird jedenfalls individuell bestimmt.
Zum Sorgerecht kann ich Dir nichts sagen. Beim Nachnamen ist es so, daß alle Kinder, die beide Elternteile gleich haben auch den selben Nachnamen haben müssen. Ist ein Elternteil nicht identisch, kann anders entschieden werden. D.h. sollte ich von Fluses Vater noch ein Kind bekommen, würde es meinen Nachnamen bekommen, weil Fluse auch meinen Namen hat. LG mousy
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