Mitglied inaktiv
Seit Juli hat er den Kleinen 2 mal gesehen - jeweils 2 Stunden, nun hat der Kleine ja morgen die Polypenop... und was kommt heute für eine sms? ich möchte den Kleinen alle 14 Tage übers Wochenende, sonst gibt es keinen Unterhalt mehr... Nun lass ich ihn ja nicht in seine Wohnung - 1 Zimmer wohnung mit seiner neuen Frau, 3 Hunden (1 extrem bissig), er ist alki und sie borderlinerin... würdet ihr das zulassen? ansonsten will er keinen Umgang - die bisherige regelung ist, er sagt sonntag abend bescheid und 2 Nachmittage die Woche kann er den Kleinen "bespaßen".... Ich hab die Nase so voll von seinen Machtspielchen.... Was würdet ihr machen? ich hab mir für nächste Woche einen Termin beim Jugendamt besorgt... *sorry, wenn es etwas wirr war, bin sauer und aufgewühlt*
Genau das würde ich machen, einen Termin beim Jugendamt, zuerst Du alleine und dann gemeinsam mit dem Vater. Alles Gute, besonders dem Kleinen für die OP, und Gruß von Cat
ich weiß, das der KV nicht kommen wird, hatte bereits eine Mediation...
Dann kommt er eben nicht, aber Du bist dann auch nicht verpflichtet seinen Wünschen von Umgang zuzustimmen. Der Termin ist seine Chance, läßt er ihn platzen, scheint er kein wirkliches Interesse am Kind zu haben!
Würd auch mit dem Jugendamt sprechen, was du machen kannst. Im Vordergrund steht das Wohl des Kindes. Und wenn der Vater wirklich Alki ist, die Frau Borderlinerin besteht die Gefahr, dass das Kind zu schaden kommt.
Mann oh Mann was für ein Typ. Ich würde ihm Umgang gewähren aber nur bei mir oder er holt das Kind ab und unternimmt etwas. Wenn ich wüßte Papa holt die Kids übers WE und sie hausen da unter bissigen Tieren... nee dann würde ich das auch nicht wollen. lG Kerstin
zuerstmal kannst ihm ja mal klarmachen, dass die Nichtgewährung von Besuchswochenenden UND die damit verbundene Einstellung von den Unterhaltszahlungen überhaupt nichts miteinander zu tun haben... sprich, davon hätte er gar nichts außer einer Menge Ärger am Hals.
Huhu, hört sich ähnlich wie mein Ex an ... aber egal ... Für mich klingt deine Schilderung sehr deutlich danach, dass das Kindeswohl unter allen Gesichtspunkten beim KV gefährdet wäre. Den Unterhalt muss er zahlen, egal, ob er seinen Sohn sehen darf oder nicht. Da kann er dir gar nichts. Habe hier "ähnliches Problem" mit dem KV. Habe ebenfalls einen Termin mit dem Jugendamt vereinbart (Ende Oktober) - aber was ich definitif weiß, ist, dass er KV erst einmal das aktuelle Besuchsrecht wahrnehmen muss, bevor er überhaupt "Sonderwünsche" erheben darf. Wie du schreibst, ist er ja nciht mal in der Lage sein Besuchsrecht regelmäßig wahrzunehmen ... Liebe Grüße Liz
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