Elternforum Alleinerziehend, na und?

Kurze Frage........gern an alle......Antwort von ralph wäre aber auch nett :-)

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Habe mal ne schnelle Frage................. ich arbeite zur zeit 1x die Woche ehrenamtlich bei uns im Ort bei der Tafel. Nun ist es so, das die Helfer sich vor der Ausgabe, Teile aussuchen dürfen und sich mit nach Hause nehmen können. Wie gebe ich das denn an bei der Arge? Muss ich das überhaupt? Teile ich denen schriftlich mit das ich da arbeite? ( bin derzeit ja in Elternzeit, Baby ist 6 Monate alt ) Fragen über Fragen, wäre nett wenn mir da jemand weiter helfen kann / könnte. LG


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Ob man es eigentlich müßte weiß ich nicht aber wenn es rein ehrenamtlich ist würde ich ehrlich gesagt gar nix angeben. Das mit dem Aussuchen hab ich nicht so recht verstanden, was es mit der Arge zu tun haben soll. lG Kerstin


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....na weil sie Lebensmittel mitnehmen darf und nicht weiß ob sie es angeben muß oder nicht.... Also das weiß ich leider auch nicht,aber ich persönlich würde wohl nur GELD angeben....


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Bei den Anträgen steht extra drin ob man anderes bekommt, wie zb Lebensmittel...deshalb frag ich :-)


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Bei der Tafel dürfen (zumindest bei uns) nur Menschen mit ALG2-Bezug überhaupt etwas holen. Wenn die das alles angeben müßten - dann könnten sie sich das auch sparen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du das Angeben mußt. Dein "Privileg" als Austausch für die Mithilfe ist ja bloß, daß Du Dir vor den anderen was aussuchen darfst. Ohne Mithilfe würdest Du ja auch was bekommen - nur halt später. Gruß, Elisabeth.


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Hallo Kaya, ... die eigentlich anzugeben sind. Eigentlich! Aber wir wollen mal die Kirche im Dorf lassen. Dein ehrenamtliches Engagement bei der Tafel ist in erster Linie freiwillig und darf getrost als Freizeitbeschäftigung gewertet werden. Die Lebensmittel, die Du Dir da aussuchen kannst, darf man auch als kleines Geschenk sehen, oder (das klingt offizieller) als Aufwandsentschädigung, und die wäre ohnehin anrechnungsfrei. Noch ein Aspekt: Wenn Du Geld von der Arge bekommst, hättest Du eh ein Recht darauf, selbst bei der Tafel offiziell teilzunehmen. Und nun? Es gibt genügend Argumente, daß, selbst wenn Du es angeben würdest, es nicht anzurechnen wäre. Aber wie gesagt, wir wollen die Kirche im Dorf lassen, und zur Vermeidung von unnützer Verwaltungsarbeit brauchst Du da überhaupt nichts anzugeben. Man kann es nämlich auch übertreiben... Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Als Freizeitbeschäftigung............das klingt ja niedlich...*lach* Nachdem ich heute ca. 1 Tonne Mandarinen sortiert habe...*gg*......habe ich beschlossen das meine Kinder keine dieses Jahr mehr bekommen ;-) Aber es macht Spaß und vielleicht nützt es ja mal irgendwann was.... ( denke da an Bewerbungen zb ) LG und Danke für Deine Antwort :-)


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3.3 Zweckbestimmte Einnahmen und Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege [...] Lebensmittel/Möbelspenden (Randziffer 11.101) (5) Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 AlgII-V sind Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege, die dem gleichen Zweck wie die Leistungen nach dem SGB II dienen, nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit daneben ungekürzte Leistungen gerechtfertigt sind. Dies sind insbesondere Lebensmittelspenden der "Tafeln" oder Möbelspenden in geringwertigem Umfang. [...] Bitte schön


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Das ist ganz klar daneben subsumiert! In diesem internen (!!) fachlichen Hinweis geht es u.a. um die allseits bekannten offiziellen Tafeln. Die Frage war aber, wie mit den Lebensmittelzuwendungen umzugehen ist, die sie AUFGRUNG IHRER TÄTIGKEIT (!!!) bei der Tafel von dort erhält. Das ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied in der Fragestellung. Ganz abgesehen von der enthaltenen Gummi-Formulierung "...soweit daneben ungekürzte Leistungen gerechtfertigt sind...". Was soll das im Einzelfall bedeuten? Die Vorschrift wird damit gleich erst einmal wieder relativiert. Ich zitiere aus gutem Grund deshalb niemals die internen fachlichen Hinweise, schon gar nicht den vollen Wortlaut. Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, wie sehr dies bei juristisch unbedarften Menschen schnell zu Mißverständnissen führen könnte. Und nein, das ist keine "Korinthenkackerei" von mir, in der Auslegung von Gesetzen und Bestimmungen kann man gar nicht genau genug vorgehen. Nichts für ungut und viele Grüße Ralph/Snoopy