Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe vorgestern per Einschreiben-Rückschein unsere angemietete Wohnung zum 30.9.2008 gekündigt. Vorab habe ich die Kündigung per Fax (Sendebericht liegt vor und OK). Jetzt habe ich vorhin eine Sendungsauskunft auf der Post-Seite eingeholt und da steht: Am 26.06.2008 konnte der Empfänger nicht angetroffen werden und wurde benachrichtigt. Die Sendung wird zur Abholung in der entsprechenden Filiale der Deutschen Post bereitgestellt. Was ist, wenn die Vermietung das Einschreiben ignoriert und nicht abholt??? Gilt das Fax, das auf jeden Fall angekommen ist, da der Verwalter mich gestern bereits angerufen hat, um nach dem Grund meiner Kündigung zu fragen, auch als rechtgeltende Kündigung? Kennt ihr das wenn man sich nicht sicher ist, ob man was gemacht hat oder nicht??? Ich bin mir nämlich nicht ganz sicher, ob ich MEINE Rücksendeanschrift auf den Rückschein geschrieben habe...aber ich mein ich habe...aber man ist ja auch manchmal neben sich... Was würdet ihr tun? Abwarten? Oder noch eine Kündigung abschicken? Bis zum 03.07. ist es ja noch rechtzeitig. LG Bianca
hallo ich glaube schon das sie wirksam ist,du kannst ja belegen das er nicht da war,würd aber vorsichtshalber auch nochmal schriftlich ine einschicken so bist du auf jeden fall auf der sicheren seite. gruß carina
ja - in dem moment, wo das einschreiben versucht wurde zuzustellen und eine benachrichtigung dagelassen wurde, gilt es als zugestellt.
Auch wenn ich vergessen haben sollte meine Rücksende-Adresse draufzuschreiben?? Der Rückschein kommt ja dann nicht zurück - oder schreibt der Postbote dann meine Adresse da drauf?? Auf dem Umschlag steht mein Absender. Ich meine ich habe alles ausgefüllt - bin mir aber irgendwie nicht sicher *blödich*
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