ungewohnt
So, wir haben den 19.9. und kein Geld und keine Nachricht. Das JA hat ihn angeschrieben und bisher kam nichts. Die Möglichkeit sofort zu pfänden, habe ich laut Titel Wir haben keinen Kontakt, ich kenne aber die Handynummer. Würdet ihr - pfänden? -abwarten? -vorwarnen?/
Ich würde anrufen und mal fragen.
kommt drauf an.... ist das das erste mal seit Jahren, dass der UH nicht pünktlich kommt? Besteht die Möglichkeit, dass der arme Kerl einen schweren Unfall hatte oder seit 3 Wochen in Urlaub ist und vor seiner Abreise vergessen hat, die Überweisung auf den Weg zu bringen? Ist er sonst einer, der sich gut ums Kind kümmert und das Kind kommt nach jedem Besuch mit 5 extra-Klamotten zurück, denn das mal ein Teil fehlt und bekommt 2 mal jährlich (nämlich kurz vor Weihnachten und kurz vor DEINEM Geburtstag) einen 20-Euroschein extra zugesteckt, damit Kind der Mama was schönes kaufen kann? Nein? Es ist eher so, dass du nicht zum ersten mal dem Geld hinterher rennst? Dass der Titel harte, monatelange Arbeit beim JA und Gericht war? Dass da grundsätzlich NIE auch nur ein Cent mehr bezahlt wird, wie in dem Titel steht? Dass du auch nie zu Klassenfahrten ect. weißt, dass du gar nicht an den KV heran treten brauchst, weil er davon ausgeht, -und auch laut prophagiert- dass ER sich ja schließlich eh das ganze Jahr den Buckel krumm schaffen muss und du bestimmt mit den paar Euronen Mindestunterhalt eh DIR ein schönes Leben machst, weil ein Kind ja so viel gar nicht kosten kann und du bekommst ja schließlich auch noch Kindergeld? Ja? eher Teil 2? Dann: Pfänden!!!!!!!
das Kind kommt nach jedem Besuch mit 5 extra-Klamotten zurück, denn das mal ein Teil fehlt und bekommt 2 mal jährlich (nämlich kurz vor Weihnachten und kurz vor DEINEM Geburtstag) einen 20-Euroschein extra zugesteckt, damit Kind der Mama was schönes kaufen kann?
Kennst du so einen?
ja kenn ich.....allerdings brauchte da die Mutter keinen Titel, und bezeichnet den KV als "besten Ex der Welt"....
Es besteht null Kontakt!!!!! Laut Internet habe ich seine Handy-Nr. - sonst nicht. Nein, zusätzlich zum Unterhalt kam nichts. Betreuungskosten, die ja bezahlt hätten müssen, wurden abgelehnt: im Moment nicht möglich. Ich habe nichts unternommen und alles selber bezahlt. seit 6! Jahren fährt das Kind jährlich auf Klassenfahrt und zusätzlich 300-500€. Ich frage nicht nach - bzw. lasse das JA nicht fragen, da wir keinen persönl. Kontakt haben. Prinzipiell würde ich pfänden, ER hat den bisherigen Dauerauftrag -gelöscht -geändert -ausgesetzt? Keine Ahnung. Wäre er tot, im Koma - hätte ich aus Verwandtschafts-Sicht es erfahren. JA hat ihn ja auch vor 2 Wochen angeschrieben.... Ich weiß nicht, warum ich zöger oder noch eine Warnung schicken sollte. Letztendlich ist es ja seine Schuld, wenn er nicht reagiert.
Richtig: SEINE Schuld!!!! könnte ja tatsächlich mal passieren, dass die Bank einen Fehler macht und ups!!! nach 6 (!!!!!) Jahren auf einmal meint, das Geld irgendwo anderst hin überweisen zu wollen....ja....aber spätestens mit Brief vom JA fällt einem einigermaßen zahlwilligen KV das dann auf und kümmert sich drum.... DU sitzt seit 19 Tagen ohne Geld da!!! Wenn du JETZT nicht pfändest, sitzt du höchst wahrscheinlich öfters mal ohne Geld da!!!! Lass ihn einmal mit dieser Nummer durchkommen und er wird es immer wieder versuchen. Lass ihn pfänden! Das kostet ihn extra-Geld und er wird sich zukünftig überlegen, ob er nicht regelmäßig freiwillig seine Kontoauszüge kontrolliert....
...ist ja auch, dass sie immer meinen, mit ihrem Geld viel wichtigeres tun zu müssen. "oh, tut mir furchtbar leid, aber mein Auto (Smartphone, Laptop) war kaputt und ich musste mir dringend ein neues kaufen" "meine neue Freundin konnte das alte Sofa nicht mehr sehen, da brauchte ich unbedingt eine neue Sitzecke" "Mensch, ich war doch seit 2 Jahren nicht mehr in Urlaub und die Karibik-Reise kostet halt nunmal 3000 Euro" Egal, wie diese Sätze anfangen....sie gehen immer weiter mit "deshalb konnte ich diesen Monat (den nächsten Monat, das nächste halbe Jahr...) keinen (nur die Hälfte) Unterhalt bezahlen (oder: 50 Euro, mehr kann ich echt nicht entbehren, nimm es oder lass es)" Zusammenfassend meinen solche KV (nicht alle...ich rede von den zahlungsunwilligen) 'mit meinem Geld mach ich was ich will. Ich seh eigentlich eh nicht ein, warum ich DIR jeden Monat einen Batzen Geld überweisen soll. Aber ich bin ja normalerweise nicht so. Aber ab und zu gibt es für mich einfach wichtigeres, als mir darüber Gedanken zu machen, ob die Frucht meiner Lenden satt, warm und angezogen ist. Und ehrlich gesagt: in meinem Leben ist eigentlich immer irgendwas wichtiger!'
ja, ich weiß ich bin zu gut und will ihm trotzdem noch eine Chance geben. Ich warte bis Montag vormittag und dann soll die Kontopfändung für August und September durchgeführt werden und ab Oktober dann die Lohnpfändung..... wird ziemlichen Ärger beim Arbeitgeber hervorrufen und vermutlich zauder ich deswegen *grummel Im Bankgewerbe und Lohnpfändung bedeutete früher die Kündigung
Viel Erfolg!
Hui, von sowas träume ich. Ich habe offenbar ein Händchen für zahlungsunwillige Kindsväter und wo es nicht einmal Unterhalt gibt dann gibts natürlich keine anderen Gelder und ein best-friend schon gar nicht.
Tröste dich *seufz* mein KV ist auch komplett zahlunwillig....dafür kann er sich aber 2x jährlich Urlaub für je 3 Wochen in der Karibik leisten (natüüüüürrrrlich nicht er...seine neue Freundin bezahlt für ihn mit....) Andererseits: ich kann -nicht ohne einen gewissen Stolz- sagen: hey, ich hab das alles alleine gewuppt!!!
"Im Bankgewerbe und Lohnpfändung bedeutete früher die Kündigung" Soso, der Gute abeitet im Bankgewerbe. Wunderbar, damit dürfte er solvent sein. Ich würde ihm einen Einschreinbbrief mit Rückantwort (!!!) senden. Ansage: "Entweder ist der Unterhalt August und September bis zum 28.09.2015 und der Unterhalt Oktober ebenfalls pünktlich auf meinem Konto, oder ich werde Konto und künftig den Lohn pfänden lassen!" Damit hat ER noch einmal das Heft des HAndelns in der Hand, es ist ein letztes Mal seine Entscheidung, ob er schleunigst überweist oder er seinen Lohn gepfändet haben will, als Gratismuster inklusive der mögliche Jobverlust. Da würde ich gar nicht lange zögern, EINE Chance mit Fristsetzung geben, und dann durchziehen. Viele Grüße Ralph
Ich habe lange nachgedacht und bin zu der Entscheidung gekommen, dass ICH keine Rücksicht auf den Herrn mehr nehme.
Er weiß, dass er pünktlich zu zahlen hat und es wurde ihm schon mal angedroht, dass bei Verspätung direkt gepfändet wird.
Tja, ich habe heute bei der Beistandschaft nachgefragt, ob er auf das Schreiben von vor 14 Tagen reagiert hätte: Nein, keine Antwort.
Auf meine Bitte, dann zügig die Pfändung des Kontos und die Lohnpfändung zu betreiben, wurde mir erklärt:
- er befindet sich noch nicht im Rückstand, Unterhalt darf bis Ende des Monats bezahlt werden.
-Er ja immer bezahlt hat und man ihm nichts verbauen will.
Ich habe dann gefragt, ob ich diese Antwort für meinem Vermieter schriftlich haben kann, denn ich kann sollte Anfang des Monats der Rückstand und der lfd. KU nicht da sein, die Miete nicht zahlen. Da konnte sie mir natürlich nicht weiterhelfen.
Was machen die Mütter, die nicht mal eben auf so viel Geld im Monat verzichten können und dies vorstrecken können?
Ich bin versucht, die Beistandschaft aufzuheben und mir den Titel zu holen. Muss ich dann noch zum Amtsgericht oder kann ich direkt den Titel an seine Bank/Arbeitgeber mit meiner Forderung schicken? Muss dies ein Gerichtsvollzieher machen?
Ach so, sollte es zur Pfändung kommen, muss ich das auch erst mal vorstrecken
Versicherungsgewerbe und Lohnpfändung: bedeutete das früher auch die Kündigung wie beim Bankgewerbe? LG Garnele08
Hallo, je nach Formuliereung im Titel irrt das Jugendamt. Wenn als Zahlungstermin des X.te des Monats festegelegt ist, dann befindet er sich bereits einen Tag danach im Rückstand! Wenn Du den Titel hast, denn gibst Du den dem zuständigen Gerichtsvollzieher (für die Wophnadresse des KVs) zusammen mit einem Schjreiebn in dem Du angibnts ab wann wieviel Rückstand besteht und Du versicherst den geforderten Betrag NICHT erhalten zu haben.. Ideaslerweise gibt Duz auch gleich noch den AG des KV an sofern bekannt, dann geht das ggf. mit einer notwendigen Lohnpfändung zügiger. DU musst da gar nichts vorstecken, das wird alles vom KV eingefordert. Übrigens ist das für den KV die billigste Variante, Du kannst auch über einen Anwalt gehen, aber das kostet viel mehr. Gruss Désirée
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