Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin seit August verheiratet, beziehe ergänzend Alg2. Mein Sohn (aus vorheriger Beziehung) bekommt Unterhalt, kein Alg2. Ich musste mich jetzt über meinen Mann familienversichern. Leider wurde mein Sohn dort abgelehnt, weil er "zu viel" Unterhalt bekommt. Er sollte über seinen leiblichen Vater versichert werden. Der wohnt aber jetzt im Ausland und kann ihn dort nicht versichern. Nun hat meine Krankenversicherung gemeint, ich solle zur ARGE und die sollen mich wieder pflichtversichern und meinen Sohn familienversichern. Denn in Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht und mein Sohn ist momentan überhaupt nicht versichert. Leider erreich ich da heut keinen mehr, so hab ich es schriftlich gemacht mit der Ablehnung der Krankenkasse für meinen Sohn. Was mach ich aber, wenn die sich weigern? Immerhin müssen sie ja Beiträge leisten, was sie sonst nicht müssten? Aber irgendwie muss doch mein Sohn versichert werden... Weiss jemand Rat? LG Sandra
Ich habe noch nie gehört, daß die Arge eine Krankenversicherung ablehnt, wenn es anders nicht geht.
Naja ich hoffe das. Wir haben ja nun wirklich alles probiert. Aber anders geht es nunmal nicht, es sei denn wir versichern ihn privat. Aber das können wir uns nicht leisten.
Ich bin über die Arge versichert, meine Kinder auch und ich wurde nie gefragt, ob sie nicht über wen anderen versichert werden könnten ![]()
Ja war ich ja früher auch. Aber jetzt bin ich verheiratet und somit über meinen Mann versichert. Das geht aber bei meinem Sohn nicht, weil er Unterhalt bekommt von seinem Vater und weil er kein Alg2 bekommt. Das ist ja das Problem.
Achso... da kenn ich mich auch nicht aus aber wenn der Vater weg ist muß es doch eine Möglichkeit geben. Im Grunde bin ich kein Heiratsfan (mehr) und wie man sieht bringts auch da nur Nachteile.
Naja so kannst Du das auch nicht sagen. Ich bin schon gern verheiratet. Und dass mein Ex im Ausland lebt (oder auch nicht, wer weiss...) dafür kann ja mein jetziger Mann auch nichts...
hallo kommt dein ex-mann wirklich für den überwiegenden unterhalt des sohnes auf ????? wenn ja mußt du ihn in der gesetzlichen tatsächlich selbst versichern wenn nein kann er in die fv von deinem neuen mann die prüfung dazu erfolgt eben durch die kk und nicht durch die arge mfg mma § 10 SGB V
Und das ging dann bis zum Anwalt, weil mein Sohn ein halbes Jahr!!! nicht versichert war. Du brauchst ein Schreiben edr Krankenkasse mit der Begründung, warum sie ihn nciht versichern, sowie ein Schreiben des Vaters, warum er ihn nicht versichern kann. Damit gehst du zur ARGE und bestehst darauf, dass sie ihn versichern, ansonsten kannst du mit dem Anwalt drohen. Du bekommst in jedem Fall recht!!! LG
Wenn das Einkommen der BG ausreichend ist wird auch keine Krankenversicherung übernommen. Oer gibt es kein Einkommen und nur der Sohn bezieht Unterhalt?
Mein Mann arbeitet und ich bin im Elternjahr. Ich bekomme ergänzend Alg2, mein Sohn aber nicht. Deswegen kann er auch nicht allein pflichtversichert werden. LG Sandra
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