Mitglied inaktiv
Ich war ja als notwendige Begleitperson mit Sohnematz im Krankenhaus (bzw. im McDonaldshaus, wo er auf Intensiv lag), nun soll ich das der Arge belegen, damit mir die Ortsabwesenheit genehmigt wird und ich das Geld für die Woche nicht gekürzt bekomme. Menno, ich hab im Vorfeld genau angegeben, warum und wieso und auch wann und wo wir ins Krankenhaus gehn und daß ich in dieser Zeit nicht erreichbar bin und ne Bescheinigung nach dem KH-Aufenthalt folgt. Die Bescheinigung wird mir zugeschickt, weil heute morgen der Arzt zur OP mußte und vorher vergessen hatte, das auszufüllen, wir wurden aber da schon abgeholt. Die Bescheinigung ist die für die Krankenkasse wegs der Haushaltshilfe, das müßte doch reichen, wenn ich die kopiere, oder? Aber mal abgesehn davon, ist das wirklich genehmigungspflichtig, sein kind ins Krankenhaus zu begleiten??? Da ich in den Sommerferien mit meinen Kids gerne zu meinen Eltern fahren möchte, werden mir da die KH-Tage von den Ortsabwesenheitstagen abgezogen? Ich hatte das ja letztes Jahr schonmal mit der Reha, daß man mir die 4 Wochen nicht genehmigen wollte mit der Ortsabwesenheit, nun geht das anscheint schon wieder los, und ich muß dieses Jahr noch mindestens 3 mal mit dem Kleinen ins KH. Gibt es für sowas eigentlich auch irgendwie nen Krankenschein für mich???? Nicht daß dieser (leider neue) Sachbearbeiter von der Arge Ab Sommer sagt, ich darf nicht mehr mit ins KH, weil ich keine Ortsabwesenheitstage mehr habe :-( Ich fühl mich, als hätt ich ein Dejavue.
die ARGE wird das so sehen, dass Du für diese Zeit ihnen nicht "zur Verfügung" standest bzw. nicht vermittelbar warst. Dass die ARGE darüber einen Beleg möchte ist klar, sonst könnte wirklich jeder kommen und sagen, mein Kind war im Krankenhaus. Und nein, ich würde mir vom Krankenhaus direkt einen Wisch geben lassen für die ARGE, in dem steht, Frau xy mußte hier im KH bleiben, da ihr Sohn auf Intensiv lag.
Ich hatte 1 Termin sogar verpaßt, weil ich grad mit dem Kleinen aus dem KH kam. Hätte quasi gehen können, habs aber vergessen. Als ich raffte, daß ichs vergessen hatte rief ich danach an und die ERklärung warum reichte... zum Glück. Habe dann aber auch noch was nachgereicht um glaubhaft zu versichern, daß es so war. lG mf4
Hm, bisher wars immer so, daß ich vorher angegeben habe, wann wir ins KH müssen und dann hinterher die Bescheinigung für die KK (wegs Haushaltshilfe) kopiert habe für die Arge und gut wars. Ich hab zu Anfang Januar schon hingeschrieben, daß ich in der Zeit vom 20.1. bis voraussichtlich 29.1. mit Sohnematz im KH bin, Bescheinigung über die Notwendigkeit, daß ich mit muß dabei gelegt. Was ich nicht verstehe ist, daß jetzt so ein Brief kommt, wo es drum geht, daß mir das genehmigt werden müßte als Ortsabwesenheit. Es ist doch in dem Sinne gar keine Ortsabwesenheit im Sinne von 3 Wochen irgendwo Ferien machen, sondern ein Krankenhausaufenthalt, der muß doch nicht genehmigt werden (weder vorher, noch hinterher) und ich hatte in meinem Schreiben ja reingeschrieben, daß ich eine Bescheinigung über die Dauer des Aufenthalts zusende, damit wär doch alles klar gewesen, war bisher ja auch so (von der Reha mal abgesehn, da wars der gleiche SB der mir erzählen wollte, ich dürfe nicht die gesamten 4 Wochen als Begleitperson mitfahren, weil ich ja vorher schon mit Sohnemann im KH war und überhaupt dürfe ich nur 3 Wochen ortsabwesend sein, das hat sich dann aber erledigt, als mein (jetzt leider ehemaliger) SB sagte, daß das nicht unter Ortsabwesenheit fällt, weder KH noch Reha, nun geht das wieder los und ich werd dieses Jahr auf jeden Fall noch mindestens 3mal mit Sohnematz für ne Woche im KH sein, dann bin ich wieder über die 3 Wochen drüber. Ist doch alles blöd, als ob ich mir im KH nen schönen Urlaub mache :-( Ich wäre diesen Sommer gerne für 2 Wochen oder 3 zu meinen Eltern gefahren mit den Kids, aber das kann ich dann wohl knicken :-(
Ich hab bisher immer nur die Bescheinigung für die KK kopieren müssen und abgegeben und gut wars, vorher, so wie ichs wußte bekannt gegeben wann wir ins KH müssen (wenns möglich war). Aber ich hab nun nen neuen SB. Eigentlich bin ich aus der Vermittlung momentan raus bis Juli wegs der beiden Jungs, aber es hätte ja sein können, daß genau in der Zeit, wo ich weg war, ein Jobangebot auf mich hätte zukommen können ... blahblah, so war die Antwort am Telefon von dem Heini! Das ist völliger Schwachsinn, ich bin wegen der Pflege Angehöriger aus der Vermittlung raus, zudem bin ich gesundheitlich selbst eingeschränkt und laut dem med. Dienst nur noch in eine Umschulung vermittelbar, die aber momentan nicht möglich ist (weil die paar Umschulungsberufe, die für mich machbar sind, bis 2011 nur in Vollzeit machbar sind und ich nur 3 Stunden am Tag arbeitsfähig bin und niemanden für die Kids habe, Jugendamt hat meine Jungs als nicht ebtreuungsfähig eingestuft außerhalb der Zeiten in den Fördereinrichtungen, die eben nur halbtags offen sind) und da soll dann ausgerechnet in den paar Tagen, wo ich nicht da bin, das ultimative Jobangebot auf mich zugeflattert kommen, warscheinlich inklusive einer Kinderbetreuung und einer Spontanheilung meinerseits.
lies mal diese Diskussion hier http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=364860
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