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Kosten für Schulsachen

Kosten für Schulsachen

be@

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Hallo! Frage für meine Freundin!!! Sie ist geschieden und die Eltern haben geteiltes Sorgerecht. Der Vater bezahlt Unterhalt für die Kinder. Nun wie ist das mit den Schulbüchern bzw. Schulmaterialien? Dies sind doch Sonderausgaben! Meiner Meinung nach müssten sie geteilt werden!!! Liege ich da richtig??? DEr Vater lehnt jede Beteiligung ab!!! Freu mich über Antworten - Danke und lieben Gruß Bea


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von be@

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/sonderbedarf.htm


Nurit

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Antwort auf Beitrag von be@

Soweit uns unser Anwalt informiert hat, sind das keine Sondersachen, sondern planbare Ausgaben und damit über den Unterhalt mit abgedeckt.


Sif

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Antwort auf Beitrag von be@

huhu! soweit ich weiß,zählt das unter absehbare Kosten. Die müssen vom Unterhalt beglichen werden. Wenn deine Freundin Wohngeld bezieht kann sie aber über das Bildungspaket einen Antrag für Schulbedarf stellen. LG Sif


shinead

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Antwort auf Beitrag von be@

Der Vater hat Recht, seine Beiteiligung ist durch die Zahlung von mindestens dem Mindestunterhalt (klasse Wortstellung *grusel*) abgegolten. Zahlt der KV weniger als den Mindestunterhalt, muss er hier zuschießen. Die Kosten sind jährlich planbar und so kann man sich immer etwas zurücklegen.