Mitglied inaktiv
Ich wurde heute von der Beistandschaft schriftlich darüber informiert, daß es ein BGH-Urteil vom 26.11.2008 gibt (Geschäfts-Nr. XII ZR 65/07), mit dem festgesetzt wurde, daß "Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung mit pädagogischem Konzept wie beispielsweise Kinderkrippe, Kinderhort oder Eltern-Kind-Initiativen" immer einen Mehrbedarf des Kindes darstellen, der zusätzlich zum Grund-Barunterhalt entsteht. Diese Mehraufwendungen können also anteilig gegen den Pflichtigen geltend gemacht werden. Ich wollte Euch das nicht vorenthalten, sollten von Euch davon welche betroffen sein. LG twohearts
bitte einmal für mich?? die kosten wurden doch schon immer übernommen?-zumindest ein gewisser anteil.aber was für ein mehrbedarf?
Das wär wenn du den Kiga selber zahlst...dann muß der Unterhaltspflichtige die Hälfte zahlen... Hort genauso....
ist ja gut und schön. darf ich das auf die liste der schulden beim kindsvater setzen? ich meine ichbekomme unterhaltsvorschuss. zuschuss zum kiga wurde grad abgelehnt. wenn ich dann monatlich die 93 euro ( ichzahle 187 euro kiga) noch dazu setze, wird der nimmer froh *lol* beim hort sind es ab august dann 51 euro. das will ich mir gar nicht vorstellen, wie einfach das leben wäre, wenn ich den vollen unterhalt und dann noch die halben betreuungskosten bekäme *seufz* LG MEL
Verdienst du soviel, das dir der Zuschuss abgelehnt wurde?
scheinbar. aber ich finde die grenzen eh bissl unlogisch. also ich ergänzend alg2 bekommen habe hat der bescheid gereicht um nur 22 euro essensgeld zahlen zu müssen. dann fiel ich raus aus dem bezug und hatte 10 euro mehr und durfte dann gleich 130 euro zahlen. da wundert es mich nicht, dass ich jetzt dank extraschicht gar nix mehr bekomme LG MEL
Eigentlich komisch, weil du ja Alleinverdiener, sprich AE bist... als ich jetzt ein halbes Jahr meinen normalen Lohn wieder bekommen habe, musste ich selber 46 Euro bezahlen (Kiga kostet 200)...das war bei 1300 netto.... Susi
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Super! Danke für die Info. Das Gespräch hatte ich nämlich gestern gerade mit dem KV und weil wir das ohne Anwalt regeln, meinte er, ich solle mich mal schlau machen, ob der Betrag in der Düsseldorfer Tabelle mit KiGa ist oder ohne (er ist davon ausgegangen, dass es mit enthalten ist). Nun muss ich mich gar nicht mehr durch google kämpfen, sondern habe die Antwort samt Urteil schon bekommen. Danke!
hier sind die kiga plätze jetzt an dem 3 lj. frei. bei uns war damals die erste stufe bis 24 tsd euro und da musste man keinen beitrag zahlen. das das so unterschiedlich ist,find ich schon sehr hart. gruß carina
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Es wird dabei der Unterhalt neu berechnet - von daher kann es u.U. auch nachteilig werden, wenn insgesamt gesehen dann ein niedriger unterhalt rauskommt, weil z.B. der Unterhaltspflichtige weniger verdient als bei Festsetzung des bisherigen Unterhalts!
wg. den Grundschulbetreuungskosten???
Das ist nämlich bei uns Thema.
Hab heut mit dem JA telefoniert und sie wollen den KV mal bitten, sich zu beteiligen. ![]()
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