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kollegin schwanger und umfrage wegen arbeitszeiten?

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hi meine kollegin ist wieder schwanger. sie lebt getrennt von ihrem mann und hat jetzt einen neuen partner. ist das immer noch so,wenn das kind in der noch bestehenden ehe geboren wird,ist es ertsmal automatisch das kind des nochehemanns? na dann werd ich wohl ab nächstem jahr mehr arbeiten,meine andere kollegin und ich werden uns dann wohl die stelle teilen,da sie wohl erstmal nicht zurück kommen wird. werden entweder jeder immer eine woche voll durcharbeiten und die nächste woche komplett frei machen oder im wechsel eine woche 5 tage früh und die andere woche 3 tage nachmittags. wie würdet ihr es machen ,eine woche arbeiten und die andere frei oder im wechsel früh und spät? mal sehen wir wir das machen,meine andere kollegin lebt auch in trennung. das ist ansteckend bei uns alle drei mitarbeiterinnen haben sich vom mann getrennt. gruß carina


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Also bei mir vor 5 Jahren war es noch so. Mein Kind wurde noch in der Ehe geboren und "gehörte" so meinem Noch-Mann. Ich musste per Gericht (das geht leider nicht über JA) das Kind aus der Ehe austragen lassen. Das war nötig, damit ich auch das alleinige Sorgerecht bekommen konnte. Hat fast ein Jahr gedauert (weil die Gerichtstermine so lange dauern). Man bekommt danach eine neue korrigierte Geburtsurkunde.


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ich bin ja auch der meinung das es so ist,sie sagt aber das der vater das kind einfach anerkennt und somit er als vater in der urkunde steht und nicht der nochehemann. denn sie wird sicherlich nicht in der nächsten zeit geschieden da das trennungsjahr noch nicht um ist.


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ich kenne das auch nur so, dass der nochehemann offiziell "papa" ist... ob sich da was geändert hat? k.A. zu den arbeitszeiten? ich würde, wenn es betreuungstechnisch möglich ist eine woche voll, eine woche frei machen... lieben gruß!


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Hallo, bei mir war es ähnlich. Auf Antrag meines Anwalts wurde ich dann früher geschieden, obwohl das Trennungwsjahr noch nicht rum war. Mein Ex ubd ich waren uns aber auch in allem einig bei der Scheidung. Übrigens hat der Kindesvater damals seinen Sohn nicht anerkannt und auch wären der Schwangerschaft behauptet, mein Ex-mann wäre der Vater. Der Versorgungsausgleich usw. wurde abgetrennt und so wurde ich kurz vor der Entbindung geschieden. Konnte sogar noch meinen Mädchennamen annehmen und hab somit das Alleinige Sorgerecht. Hab beim Anwalt mit angegeben, daß ich meinem Ex nicht zumuten möchte für ein Kind und damit auch für mich unterhaltspflichtig zu werden, was nicht sein Kind ist. Er hätte nämlich dann auch für mich zahlen müssen und das Geld per Gericht vom Erzeuger zurückholen müssen. LG mousy


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dazu ,1 woche arbeiten eine woche frei. mal sehen ist ja noch ein bissel hin. hoffe das kind bleibt sie hatte schon vor kurzem eine fg. werd mich mal mit meiner anderen kollegin besprechen.


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Ja das stimmt, das Kind ist offiziell das Kind ihres noch ehemannes, war bei mir auch so! Ich hatte Glück das die Scheidung 2 Monate vor der Geburt rechtskräftig war, so musste mein Freund die kleiner nur noch anerkennen, sonst wäre das alles etwas komplizierter gewesen, weil dann mein Ex noch beim Jugendamt ne Verzichtserklärung abgeben hätte müssen! So war das aber alles kein Problem!


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also, das kapiere ich überhaupt nicht, warum ist ein Nochehemann automatisch der Vater? ist diese Regelung nicht von vorvorgestern? das erinnert mich ja an die Zeit als die Ehemänner die Jobs der Frauen kündigen konnten oder so. Oder hat diese Regelung auch was gutes?


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Die Regelung hört sich schwachsinnig an, aber es soll dem Kindswohl dienen. Eine Ehe ist nämlich geschützter Raum und so was darf man dem Kind nicht einfach wegnehmen. Wenn man bei der Geburt verheiratet ist, muss die Sache vor Gericht. Auch wenn sich alle einig sind. Und das Kind bekommt vor Gericht einen unabhängigen Vertreter gestellt, der "für" das Kind spricht. Ich selbst durfte das nicht. Es war etwas albern, aber da muss man durch. Also besser erst scheiden lassen.