Mitglied inaktiv
Hallo! Ich wende mich mal an euch, da ich denke hier bin ich richtig! Eine Freundin von mir lebt in Trennung von ihrem Mann. Sie haben ein Kind zusammen. Der Kleine ist 2,5 Jahre alt. Das gemeinsame Haus wurde verkauft zum 01.05. Sie lebt noch zusammen mit dem Sohn drin und sucht jetzt eine Wohnung. Problem ist, dass sie einen Ehevertrag unterschrieben hat und wohl seinerseits keine finanzielle Unterstützung zu erwarten hat, außer wohl den gesetzlichen Unterhalt für das Kind; den er aber auch nicht voll zahlt. Sie hat zwei 400 Euro Jobs; kommt also netto nicht wirklich viel bei rum…welche Unterstützung kriegt sie vom Staat oder wo kann sie finanzielle Hilfe beantragen? Muss sie jetzt in eine Sozialwohnung oder wie oder was? Oder wo kann sie sich generell mal hinwenden wegen Beratung was ihr so zusteht oder wer ihr helfen kann? Danke schon mal für eure Hilfe!! LG Silke
Zuerst mal zum Jugendamt. Dort gibt es die richtige Beratung und Hilfe - und es kostet nichts. Für einen Anwalt kann sie beim Gericht Prozesskostenhilfe beantragen. LG Ulrike
Ich würde zum Anwalt gehen. Wenn sie keine Rechtschutzversicherung hat, würde ich beim Gericht einen sog. Beratungsschein beantragen. lg heike
Sie wird für die Scheidung früher oder später sowieso einen Anwalt brauchen - dann kann sie sich auch schon jetzt einen suchen und den fragen. Der wird ihr die Fragen beantworten können. Möglicherweise ist der Ehevertrag nicht gültig - man kann nämlich nicht zu Lasten von jemand anderem (in dem Fall zu Lasten der Allgemeinheit, die ihr gegebenenfalls das Hartz4 zahlen müßte) auf Unterhalt verzichten. Ebenfalls gute Ansprechpartner sind die "üblichen Verdächtigen" wie Caritas, Diakonie, Pro Familia etc. Die haben entsprechende Beratungsstellen. Aber wegen dem Ehevertrag würde ich sofort zu einem Anwalt raten - wenn der angefochten werden kann (was ich, wie gesagt, vermute), dann kann das nur ein Anwalt machen. Übrigens: Hat sie auf Trennungsunterhalt verzichtet oder auf nachehelichen Unterhalt? Die meisten Eheverträge beinhalten nur einen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt - dann muß sie für den Trennungsunterhalt (das ist der Unterhalt bis zu Scheidung) gar nicht den Ehevertrag anfechten. Aber auch da hilft ein Anwalt. Wobei man - ich kann mir diese Bemerkung heute einfach nicht verkneifen - schon selten naiv sein muß, wenn man vertraglich auf Unterhalt verzichtet und dann nicht darauf achtet, auch mit Kind in Lohn und Brot zu bleiben, damit man sich notfalls selber ernähren kann. Gruß, Elisabeth.
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