Mitglied inaktiv
Hallo Ihr, sagt mal, muß sich der Unterhaltspflichtige an den Kosten für Klassenfahrten beteiligen? Nächstes Jahr fahren beide Kinder auf Klassenreise und es wäre ja zu schön, wenn ich das nicht alleine bezahlen müsste. Viele Grüße Britta
wenn du H4 bekommst, zahlt das amt die komplette fahrt, sonst wüßte ich es nicht. lg
Nein, ich bekomme gar keine staatliche Unterstützung, dachte nur, daß evtl der Vater der Kinder etwas dazugeben "muß"?
fragen kostet ja nix, würde ich machen, hatte ich bei den schulrucksäcken der jungs auch gemacht
aber normal wäre es ja, wenn er was dazu gibt, sind ja auch seine
Hallo Britta, ich habe mal Google bemüht und in einem anderen Forum etwas gefunden: "Der Vater wird Dir rein rechtlich nichts dazu bezahlen müssen. Es sieht so aus das Du die Kosten für die Klassenfahrt vorher wusstest, das heißt dann im Gesetzestext etwa so: Alle Kosten die ein Kind verursacht müssen mit dem Unterhalt bestritten werden. Anders ist es nur wenn es "plötzliche" Kosten sind." Wichtig scheint aber auch, welche Stufe lt. DDT er zahlt. LG Tina
es kommt auf den Unterhalt an sagt mein Anwalt . Ist es nur der Mindestsatz können davon auch nur Mindest Angelegenheiten gezahlt werden da das Geld nicht reicht für das Rücklegen für Sonderausgaben . Und dann muss der Unterhaltspflichtige eigentlich Dinge wie Klassenfahrt , Schul und Hort Ausflüge , Schulmaterial 1/2 mit tragen . Aber das Durchsetzen ist schwer wenn er es nicht auf Nachfrage macht da die Rechtslage nicht 100 % ist . Meiner bezahlt es mal mal nicht . Und wir hatten in der Vorschule eine Gruppenfahrt , so wie in der 1 & 2 Klasse eine Klassenfahrt und jetzt in der 3 Klasse auch . Und ich habe das ja auch immer 2x zusammen . Gruß Noci
Hallo, hab einen Link für dich: http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm Lieben Gruss Pinky
nein, dafür ist der unterhalt da. sagt meiner immer und hat auch recht aber letztes jahr hat er trotzdem monatlich 5 eur abgedrückt. mal sehen ob er dieses jahr wieder so gnädig ist.
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