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Klassenfahrt

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Holly Friday

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Hi, mal wieder eine Frage an die, die sich mit Kindesunterhalt auskennen. Der Vater meines Kindes zahlt regelmäßig Unterhalt. Nun hat mein Sohn die Schule gewechselt und fährt nächste Woche für drei Tage auf Klassenfahrt. Das konnte ich natürlich vorher nicht wissen, finds aber toll und der Junge freut sich auch schon darauf. Die Kosten sind überschaubar, d.h. insgesamt 120 €. Nun möchte sich mein Ex-Mann nicht mit 60 €, wie von mir vorgeschlagen, beteiligen. Er verdient ein Schweinegeld und ich muss wirklich jeden Pfennig umdrehen. Also, Frage: Muss er sich an den Kosten beteiligen oder nicht? Nach kurzem Herumgegoogle kam heraus, dass er das muss. Hat jemand Erfahrung mit dem Thema? Und was ist mit Nachhilfe? LG und danke für zahlreiche Antworten, Holly


mf4

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Antwort auf Beitrag von Holly Friday

Ja daran sollte er sich beteiligen aber meiner tut es auch nicht genau so wenig wie zur Brille, zur Spange oder was auch immer.


Holly Friday

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Antwort auf Beitrag von mf4

Übelst, oder? Aber was heißt "sollte"? "Sollte" sowieso!!! Ich könnte morgens nicht mehr in den Spiegel schauen...


mf4

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Ich könnte das auch nicht aber manche (viele) scheinen gut damit leben zu können. Ich teile meinem Ex immer alles mit (auch wenn ich weiß er wird eh nicht dazu geben, schreibe auf was ich gezahlt habe und rechne ihm die Hälfte aus... manchmal erzählt er sogar davon, dass er was zahlt... das wars dann aber auch. Ich kalkuliere immer so, dass ich es allein hin bekomme. Alles andere wäre naiv.


Holly Friday

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Und jetzt bitte nicht wieder solche Antworten wir kürzlich: "Sei doch froh, dass Du überhaupt Unterhalt bekommst!" etc. Das ist doof und nervt. Ich musste meinen Ex-Mann mehrfach verklagen, bis unser Kind schließlich regelmäßig den Unterhalt bekam, der ihm zusteht. Und den Teufel werde ich tun, auf 60 € so leicht zu verzichten, bloß weil er mich schikanieren will und weiß, dass ich die 120 € auch alleine übernehmen würde.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Holly Friday

"Sei doch froh, dass Du überhaupt Unterhalt bekommst!" sorry Scherz aber ich würde mich über Unterhalt echt freuen


Holly Friday

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Antwort auf Beitrag von mf4

Bekommst Du gar keinen Unterhalt? Auch keinen UHV? Geht das?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Holly Friday

Durch H4 ist das abgedeckt. Hätten die Kinder UHV bekommen wären 6 Jahre längst um. Da er zahlungsfähig ist aber nicht -willig klagte schon vor fast 1 Jahr das Jobcenter gegen ihn aber das brachte nicht viel. Er zahlt seit dem aber nur ca. 1/5 von dem was er sollte.


mf4

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Antwort auf Beitrag von mf4

Da ist alles konfus. Die Überweisungen kommen nicht einmal von ihm sondern seiner Mutter. Ich nehme an er will damit sagen er hat nichts und kein Konto. Er hat aber, einen Job, Wohnung, Auto (und das ist weder alt noch klein) aber... er meint eben er hat nichts.


Holly Friday

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Antwort auf Beitrag von mf4

Und da macht das Jobcenter nichts???


mf4

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Antwort auf Beitrag von Holly Friday

Tja... das frage ich mich auch. Das JC ist Kläger und es scheint keinen zu interessieren. Er wurde 08/12 verurteilt laufenden UH + 100€ zu zahlen. Es kommen ganze 100€ für 2 Kinder. Vorher waren es 10€ pro Kind... lachhaft.


Holly Friday

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Antwort auf Beitrag von mf4

Wahnsinn. Das tut mir echt leid, aber macht mich auch wütend. Das JC ist hier z.B. anscheinend auch mehr damit beschäftigt, Langzeitarbeitslose zum Laubkehren oder Spargelstechen oder beknackten "Fortbildungsmaßnahmen" zu verdonnern, statt sich um diese Idioten zu kümmern.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Holly Friday

Es ist mir völlig rätselhaft warum das so ist. 1. schuldet er dem JC zig tausende € und 2. bekommen die mich ja auch nicht los, denn selbst mit 40h/Woche kann ich nicht genug verdienen um aus H4 zu fallen ohne Unterhalt


Holly Friday

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das ist doch echt Jauch-fähig, oder? Aber vielleicht laden sie dann ja auch Kristina Schröder ein und die kann uns dann erklären, warum das richtig so ist.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Holly Friday

Nee du lass mal, der glaubt das selbst alles wie schlecht er dran ist. Er meint ja auch er wird ausgenommen (von wem weiß ich nicht^^)... man kann glatt Mitleid bekommen bei solchem Elend. Er hat ja auch irgendwie den Richter eingelullt oder vollgeheult. Immerhin gab es keine Strafe für 6 Jahre nicht zahlen sondern nur das Urteil ab jetzt zu zahlen. Und nun tut ers nicht aber nichts passiert. Ich weiß nicht ob er mit einer Richterin schläft oder ob er einfach Glück hat... mir ist das ein Rätsel.


Holly Friday

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Echt verrückt.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Holly Friday

Ich wüsste auch gern was da abgeht. Die Tante vom JC die wie ich Zeuge war wir sahen uns nur so an bei Gericht... weder sie noch ich wurden angehört und wir waren nicht im Saal... wir wurden rein gebeten und er ging mit wehenden Fahnen heraus. Ich bin dann erstmal 2h Spazieren gewesen um das zu raffen.


Ebba

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Antwort auf Beitrag von Holly Friday

Nach dem, was ich so ergoogelt habe muss er sich an den Kosten für die Klassenfahrf wohl nicht beteiligen. Guck mal hier (mit Urteilen), ab 3.: http://www.frag-einen-anwalt.de/Kindesunterhalt-und-Sonderbedarf-Klassenfahrt-__f89897.html Etwas andere Ansicht hier: http://www.scheidung-einfach.de/Familienrecht_in_Bonn/Rechtsberatung_zu_Unterhalt_in_Bonn/Kindesunterhalt/Sonderbedarf_2010 Wenn's bislang keinen Streit über den Unterhalt gibt, dann würde ich da glaube ich meinen Streif anfangen, sondern anfragen, ob der Vater sich nicht zumindest an den Kosten für die Nachhilfe beteiligen möchte. Immerhin sollte er ja auch ein Interesse an einer guten schulischen Ausbildung und einem guten Schulabschluss für sein Kind haben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Holly Friday

zumindest war es bei uns so.. kein zuschlag zu schulischen sachen kein zuschlag zu klassenfahrten kein zuschlag zur nachhilfe kein zuschlag zur langwierigen kieferorthopädischen behandlung und leider auch keinen zuschlag um auf die spezielle schule zu gehen.


Holly Friday

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Schlimm. Ganz, ganz manchmal würde ich doch gerne in den USA leben. Da müssten diese Idioten zahlen, bis der Arzt kommt bzw. sie heulen.


maryplysch

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... warum du die Väter so über einen Kamm scherst und sogar Idioten nennst? Du bekommst Unterhalt und bist trotzdem nicht zufrieden? Würdest ihn am liebsten ausquetschen wie `ne Zitrone? Vorschlag: lass das Kind beim Vater wohnen, er kriegt dann Kindergeld, Unterhalt von dir und noch diverse Extra-Zahlungen von dir Mal sehen, ob du dann immer noch so denkst. Sorry aber ich kann dieses "nach Geld gieren" nicht ab - gibt nun wirklich wichtigeres! LG Mary


Holly Friday

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Antwort auf Beitrag von maryplysch

Genau auf solche Beiträge habe ich gewartet bzw. doch schon anfangs darum gebeten, mich damit nicht zu behelligen. Was Du da von Dir lässt, ist einfach unqualifizierter Schmarrn. Da mein Ex-Mann NETTO fünfeinhalb (!!!) Mal mehr Geld zur Verfügung hat als mein Sohn und ich zusammen, bekäme er nichts von mir. Versuche mal zu rechnen. Klar, es gibt wichtigeres als Klassenfahrten, Nachhilfe etc. Zum Beispiel teure Weltreisen, dazwischen kleinere Urlaube in 5-Sterne-Hotels etc. Natürlich immer ohne Kind. Du hast wohl recht, ich bin echt zu gierig und quetsche den armen Kerl aus wie 'ne Zitrone...


mf4

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Antwort auf Beitrag von Holly Friday

NETTO fünfeinhalb (!!!) Mal mehr wow nun habe ich ja glatt Mitleid mit meinem Ex... er hat für sich allein ca. so viel wie ich mit den Kindern und ich verlange auch noch Unterhalt


nane973

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Antwort auf Beitrag von Holly Friday

Das kann ich toppen... Mein Ex-Mann hat das 3 fache Netto gehabt, und mir damals trotzdem meine damalige Rente bis zur Grenze pfänden lassen. Weil unabhängig davon wieviel der betreuende Elternteil verdient oder hat, der ander ist dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig. Und da hat es auch niemanden interessiert, das mein damaliger Ex nicht den Mindestunterhalt gezahlt hat.


Holly Friday

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Antwort auf Beitrag von mf4

Pöse, pöse mf4! Wegen dieses krassen Missverhältnisses rege ich mich eben so auf! Und über solche Postings wie unten. Würg.


maryplysch

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Antwort auf Beitrag von Holly Friday

na, wenn er 5 x mal so viel hat wie du, wirst du ja auch genug Kindesunterhalt kriegen. Dann verstehe ich die Aufregung um dein Ausgangsposting erst recht nicht Außerdem wenn das Kind bei ihm leben würde, müsstest du trotzdem Unterhalt für dein Kind zahlen! Wenn du meinst, du hast nicht genug Geld zur Verfügung, musst du evt. arbeiten geehn...? oder mehr arbeiten gehen als jetzt schon? Oder dir einen neuen Mann mit viel Kohle suchen


CKEL0410

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Antwort auf Beitrag von Holly Friday

Naja ku müsstest du ihm schon zahlen...auch wenn er tausend mal mehr verdient. Aber wie schin gesagt. Das sind kosten die absehbar sind und müssen somit nicht extra gezahlt werden


CKEL0410

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Antwort auf Beitrag von CKEL0410

Aber er zahlt doch den uh oder nicht?und man kann ihm doch nicht ans knie pieseln das er so viel verdient! Dafür hatfer sichsr gelernt und gearbeitet. Klar ist das nicht schön theoretisch könnte das aber jeder haben man hätte sein leben dann nur anders planen müssen, sei es Ausbildung etc. Darubef würde ich mir nicht das Hirn zermartern....die zeit kann man besser nutzen!


nane973

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Antwort auf Beitrag von CKEL0410

Wen meinst Du?


CKEL0410

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Antwort auf Beitrag von nane973

Holly . Weil sie sich uber das Missverhältnis aufregt, das ihr exmann fünf mal mehr netto zum leben hat als sie mit kind und er sich nicht beteiligt. Ich versteh das es ärgerlich ist. Aber wenn er den uh zahlt hat alles ja seinen richtigen lauf!


nane973

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Antwort auf Beitrag von CKEL0410

Ok, war mir nicht sicher, weil deine Antwort vom Strang her, für mich keinen ersichtlichen direkten Bezug hat, hätte es auch mir gelten können :-)


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von CKEL0410

Wenn er leistungsfähig ist und vollen Unterhalt zahlt, dann kann er rechtlich auch zu Sonderzahlungen herangezogen werden. Muss man halt einklagen. Hat die Ex vom Bohlen ja auch, da ging es glaube ich um die Musikschule ? Ob man das so abwertend formulieren muss steht auf einem anderen Blatt. Da das Verhältnis vermutlich eh im Eimer ist, kommt es auf die eine Klage mehr auch nicht an.


Nurit

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Wenn er ein so hohes Gehalt hat, wirst du ja dementsprechend Unterhalt bekommen, oder? Bei meinem Mann war es so, dass er aufgrund der Höhe des Unterhaltes nicht zu Sonderzahlungen verpflichtet war, weil nach Meinung des Gerichtes Klassenfahrten in Vorfeld bekannt sind und bei der Unterhaltshöhe der KM zuzumuten war, dass sie monatlich etwas zurücklegt.


Nurit

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Wenn er ein so hohes Gehalt hat, wirst du ja dementsprechend Unterhalt bekommen, oder? Bei meinem Mann war es so, dass er aufgrund der Höhe des Unterhaltes nicht zu Sonderzahlungen verpflichtet war, weil nach Meinung des Gerichtes Klassenfahrten in Vorfeld bekannt sind und bei der Unterhaltshöhe der KM zuzumuten war, dass sie monatlich etwas zurücklegt.


-chOcO-

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Antwort auf Beitrag von Nurit

"weil nach Meinung des Gerichtes Klassenfahrten in Vorfeld bekannt sind und bei der Unterhaltshöhe der KM zuzumuten war, dass sie monatlich etwas zurücklegt." Sie schreibt doch das ihr Sohn gerade erst die Schule gewechselt hat und sie nächste Woche schon fahren. Ich denke da war nun nicht viel Vorbereitungszeit


Nurit

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Das habe ich wohl gelesen, aber erstens habe ich hier geschrieben, was das Gericht in unserem Fall gesagt hat und dass ich zweitens denke, dass es allgemein so ist, dass einmal im Jahr eine Klassenfahrt stattfindet. Entweder stimmt also die Unterhaltshöhe nicht und muss, wenn er so viel verdient, neu berechnet werden oder es muss dann versucht werden,schnell diesen Fond, den manche Schulen für Härtefälle hat, zu bemühen. Wenn sie aber entsprechend des hier angegebenen Verdienstes Unterhalt bekommt, wird das Gericht wahrscheinlich sagen, dass man davon für Sonderbedarf monatlich etwas zurück legen kann/muss.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Nurit

Allgemein üblich? So kenne ich das nicht... meine Kinder machen zum Abschluss der 4.Klasse ihre 1.Klassenfahrt und das ist im Prinzip bekannt ab Einschulung, weil es hier Tradition ist.


-chOcO-

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Antwort auf Beitrag von mf4

Bei uns gab es in der Grundschule nur in der 4. Klasse eine Klassenfahrt. Dann in der 5. Klasse zum Kennenlernen. In meiner alten Schule wäre die nächste Klassenfahrt dann erst die Abschlussfahrt in der 10. Klasse gewesen. Hab nach der 7. Klasse wegen Umzug wechseln müssen und in der neuen Schule gab es auch direkt zu Beginn der 8. Klasse eine Klassenfahrt. Da musste meine Mutter auch innerhalb kürzester Zeit das Geld einzahlen. Üblich sind hier jährliche Klassenfahrten auch nicht.


nociolla

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Antwort auf Beitrag von Holly Friday

wenn sie 100% DDT Unterhalt bezahlen ist das ja der Grundunterhalt und von Grundunterhalt können nur Grundbedürfnisse gedeckt werden. Dann müssten sie für Klassenfahrten / Schulausflüge 1/2 mit Aufkommen. Wenn der Vater mehr wie 100% DDT bezahlt bezahlt er ja mehr wie für die Grundbedürfnisse nötig ist dann kann erwartet werden das Geld jeden Monat gespart wird für solche Dinge. Er sagte aber auch gleich das es da kein Gesetzt gibt es sind immer einzelentscheidungen die falls nötig gerichtlich erstritten werden müssen / können mit Bezug auf andere Urteile in gleichen Situation. Ich hatte das letztes Jahr mit meinen Zwillingen auch alte Schule Klassenfahrt 1 Woche vor den Sommerferien. Neue Schule könnte mir erst in der 4 Ferienwoche sagen in welche Klasse sie kommen . Die ist dann 1 Woche nach den Ferien zur Klassenfahrt los. Und bezahlen müsste ich bis zur 5 Ferienwoche . Alte Schule pro Kind 130 € Neue Schule pro Kind 240 € Noci


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Holly Friday

Wenn die Klassenfahrt nicht vorher bekannt war (Überraschung durch Schulwechsel), dann hast du m.E. Chancen dass das unter unvorhersehbaren Sonderbedarf fällt. Was sagt die Anwältin? So oder so würde ich den Betrag mal schriftlich einfordern.


Holly Friday

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Antwort auf Beitrag von Holly Friday

Danke für die vielen Antworten! Auch die unsachlichen, unqualifizierten, feindlichen, die ich immer wieder interessant finde. Und dann sehe ich auch das bestätigt, was meine Rechtsanwältin mal sagte: "Die schlimmsten Feinde kommen aus der eigenen Reihe. Alleinerziehende Frauen können untereinander die Pest sein, da kommen die miesesten Männer nicht mit." Ganz liebe Grüße, Holly