Sunny_79
Hallo zusammen, meine Frage steht ja bereits oben. Ich habe einen Krippeplatz für mein Kind. Wie läuft das denn mit dem ermäßigten Beitrag? Man zahlt das Geld doch direkt an den jeweiligen Träger oder? Wie weise ich ihm nach, dass ich alleinerziehend bin? Das stand zwar im Brief meiner Anmeldung, aber ich kann da ja vieles reinschreiben. Am Telefon klang es auch so als ob das für die Vertragserstellung unwichtig sei.
Du musst einen EInkommensnachweis erbringen.
wenn die Info nicht reicht, dass du mit dem Kind allein lebst dann würde ich eine Kopie der Meldebescheinigung beifügen
Ich kenn das nur so, dass das JA dann einen Teil oder den kompletten Betrag übernimmt. Du musst halt vorlegen, was Du verdienst und die rechnen das aus. Da würd ich mal nachfragen.
Geh arbeiten und schmarotze nicht. Diese Hartz 4 Kinder...
Wie kaputt bist du denn? Wo genau steht da was von H4? Ich lese nur, dass ein Alleinerz. weniger zahlt und die Frage war wie man es nachweisen soll.
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Sag mal geht's noch oder was? Ich gehe arbeiten! Dennoch habe ich als Alleinerziehende das Recht auf einen ermäßigten Kitabeitrag! Und eben WEIL ich arbeiten gehe, kenne ich mich mit derartigen Dingen nicht aus. Denn wer wirklich Hartz 4 bezieht, kennt sich aus und weiß woher er was wie bekommt! Solche Leute wie du sind echt schrecklich! Kennen keinen Hintergrund und nix. Einfach mal einen dummen Kommentar abliefern. Ich entnehme daraus, dass du arbeiten gehst. Dein Arbeitgeber tut mir leid. Hättest du auch nur ein Fünkchen an Verstand, dann hättest du so etwas nicht geschrieben.
Ach nimm dir das nicht an, was ein anonymer Stänkerer hier von sich gibt. Wenn es um den Antrag beim Jugendamt geht dann steht da alles was nötig ist, was an Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen werden muss. Als AE stehst eben nur dein Einkommen und beim Kind Kindergeld und ggf. UH oder UH-Vorschuss. Miete, Versicherungen usw. sind auch relevant. Kostenaufstellung der Einrichtung muss mit beigefügt werden
Einen Antrag beim Jugendamt stellen "Hilfe zur Erziehung". Nach Einkommensprüfung wird dann die Höhe die du zu leisten hast festgelegt und u.U. vom Jugendamt/Gemeinde/Kommune/Landkreis ( wer halt bei dir zuständig ist)ein Teil übernommen.
Das ist von Region zu Region unterschiedlich. Aufpassen bei Zusammenzug mit neuem Partner : Es gibt Regionen die machen da nix. Es gibt welche die rechnen sein Einkommen voll mit an.
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