Elternforum Alleinerziehend, na und?

kita-gebühr von jugendamt

kita-gebühr von jugendamt

Karina79

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wie oft darf ein kind aus dem kindergarten fehlen, wenn das jugendamt den kindergarten finanziert? ich habe nämlich ein geringes einkommen, da ich alleinerziehend bin wie ist das wenn ich mein kind mal einige zeit zuhause lassen muß aus familieren gründen, oder wenn ferien sind mal zuhause lasse?& zahlt das jugendamt dann weiter, oder können sie die kosten dann streichen?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Karina79

Sowas habe ich noch nie gehört. Ich nehme an du wirst dein Kind nicht Wochen oder gar Monate zu hause lassen wollen.


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Karina79

das wäre mir auch neu, kenne ich so nicht. Es besteht ja keine PFLICHT, ein Kind im Kindergarten zu lassen, wenn familiäre, gesundheitlich oder sonstige Gründe für eine Auszeit sprechen. Anders wäre es vielleicht, wenn das Kind permanent fehlt und nur einen Tag die Woche da ist oder so, dann käme man höchstens auf die Idee, die Gebühren neu zu berechnen.


Lena_1977

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Antwort auf Beitrag von Karina79

Moment, geht es um einen Regelplatz 3-6 Jahre bis Mittags ? Da wäre es egal bzw. nur die Satzung des Kindergartens interessant. Wenn das JA aber zahlt wegen Job bzw. Jobsuche, dann ist da nichts mit zuhause lassen - also mehr wie mal 1-2 Tage.


Fröschli

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Antwort auf Beitrag von Karina79

Wäre mir auch neu. Urlaub, Krankheit,.. ist völlig ok. Wie Holzkohle schrieb, wenn dein Kind nur einmal die Woche da ist oder monatelang fehlt, sieht es anders aus- schließlich blockierst du einen Platz, den andere evtl dringend brauchen.