Karina79
wie oft darf ein kind aus dem kindergarten fehlen, wenn das jugendamt den kindergarten finanziert? ich habe nämlich ein geringes einkommen, da ich alleinerziehend bin wie ist das wenn ich mein kind mal einige zeit zuhause lassen muß aus familieren gründen, oder wenn ferien sind mal zuhause lasse?& zahlt das jugendamt dann weiter, oder können sie die kosten dann streichen?
Sowas habe ich noch nie gehört. Ich nehme an du wirst dein Kind nicht Wochen oder gar Monate zu hause lassen wollen.
das wäre mir auch neu, kenne ich so nicht. Es besteht ja keine PFLICHT, ein Kind im Kindergarten zu lassen, wenn familiäre, gesundheitlich oder sonstige Gründe für eine Auszeit sprechen. Anders wäre es vielleicht, wenn das Kind permanent fehlt und nur einen Tag die Woche da ist oder so, dann käme man höchstens auf die Idee, die Gebühren neu zu berechnen.
Moment, geht es um einen Regelplatz 3-6 Jahre bis Mittags ? Da wäre es egal bzw. nur die Satzung des Kindergartens interessant. Wenn das JA aber zahlt wegen Job bzw. Jobsuche, dann ist da nichts mit zuhause lassen - also mehr wie mal 1-2 Tage.
Wäre mir auch neu. Urlaub, Krankheit,.. ist völlig ok. Wie Holzkohle schrieb, wenn dein Kind nur einmal die Woche da ist oder monatelang fehlt, sieht es anders aus- schließlich blockierst du einen Platz, den andere evtl dringend brauchen.
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln