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kindeswohl ausreichend abgesichert?

kindeswohl ausreichend abgesichert?

Mitglied inaktiv

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Hallo....bin gerade auf dieses forum gestoßen und erhoffe mir hier rat.... weiß zwar nicht, ob ich hier so ganz richtig bin, aber mir schien, als würde es hier am besten passen... also... eine mutter muss für ein paar wochen ihr freiheitsstrafe absitzen (nicht wissentlich wegen betruges)... sie ist verheiratet, aber getrennt lebend, beide haben das sorgerecht. 2 minderjährige kinder müssen versorgt werden. vater ist berufstätig. tagsüber würden die kinder von ihren bereits erwachsenen geschwistern versorgt werden, nach feierabend dann vom vater. nun die frage: wenn sich das jugendamt einschalten würde, wären die zufrieden mit dieser regelung oder würde es da probleme geben? vielen dank für die hilfe... mfg shaylee


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Das wird dann das zuständige JA beantworten können. Vieleicht möchte sich die betroffene Mutter mit dem zuständigen JA VOR Haftantritt in Verbindung setzen? Oder, wahlweise, der betroffene Vater? Mal vorausgesetzt das JA würde sich ÜBERHAUPT einschalten.. Ich entnehme dem Original-Beitrag, daß das JA nicht zwingend weiss, daß die beiden getrennt sind. LG ahm


Mitglied inaktiv

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Ich vermute mal, das hängt davon ab, wie sich diese Geschwister in der Praxis um die anderen Kinder kümmern. Dass sie volljährig sind, heisst ja noch nicht, dass sie die nötige Zeit, Nerven und Wissen zur Kinderbetreuung haben, insbesonders falls es sich um Kleinkinder oder Babys handelt. Allerdings frage ich mich, ob sich das JA da standardmässig überhaupt einschaltet. Ich meine, der Vater hat ja das Sorgerecht und ich kann mir nicht vorstellen, dass kontrolliert wird, wo er die Kinder betreuen lässt, es sei denn, dass JA bekommt irgendwelche Hinweise, dass es nicht gut läuft. Und dann werden sie sicher mit den Beteiligten sprechen und sich eventuell vor Ort ein Bild machen wollen.


Mitglied inaktiv

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Also wenn der Vater die Betreung gewährleisten kann, das heißt wenn er die Verantwortung für die Betreuung durch die Geschwister übernimmt und das Kindeswohl im Allgemeinen nicht in Frage gestellt werden kann würd ich da gar nix machen, warum auch. Ich glaube auch nicht das daß JA da von selber kommt und guckt... Die Kinder bleiben im gewohnten Umfeld, es ist einen Situation wie sie ständig vorkommt und mit der von Aes vergleichbar ist. Ausserdem ist der fall nicht anders als wenn die Mutter für eine Zeit im Krankenhaus ist, im Gegenteil - da bekommt er dann noch eine Familienhilfe. Denke sogar das er die auch in seinem Fall beantragen kann.