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Kindesunterhalt

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Hallo alle zusammen, ich habe ein Problem: ich habe durch einen sog. "Berechtigungsschein" mir eine Anwältin genommen, damit Sie den Gehaltsnachweis vom Vater unseres Kindes anfordert, weil dieser es mir verweigert hatte. Die Anwältin hat meinem Ex-Partner eine Frist bis zum 15.6. gesetzt, er hat sich bis heute nicht in der Gelegenheit gerührt. Jetzt passiert gar nichts mehr, ich muss aber doch wissen, wieviel er verdient, denn danach wird ja der Kindesunterhalt bezahlt. Als ich das alleinige Sorgerecht bei derselben Anwältin beantragen wollte, hatte diese dies abgelehnt und mir gesagt, dass ich in dieser Sache mir einen anderen Anwalt nehmen soll, weil sie das nicht übernimmt. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass sie meine Interessen nicht richtig vertritt. Was kann ich machen? Kann ich mir denn eine andere Anwältin nehmen? Wo, an welchen Stellen kann man den Gehaltsnachweiss meines Partners anfordern? Macht das etwa auch das Jugendamt. Wo kann ich für mich Unterhalt (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes) beantragen? Wer kümmert sich um solche Angelegenheiten? Ich wäre sehr glücklich, wenn mir jemand helfen könnte, mit ein paar Ratschlägen. Viele Grüsse


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hallo, weißt du, was ein anwalt an einem mandanten mit berechtigungsschein verdient ???? lächerliche beträge !!! geh zum jugendamt, die kümmern sich um alles auch den uv... viel erfolg vallie


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hi, beschwer dich bei der Anwaltskammer, ich ahbe den Eindruck dass deine Anwältin dich nicht vertritt, weil sie bemerkt hat dass der Arbeitsaufwand zu hoch ist. Gruss


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hallo, und wenn sie sich dann beschwert hat ??? ist das genauso wie bei der ärztekammer, bei der ich mich letztens beschwert habe über eine nichtwollende ärztin ?? na klar ist der anwältin der arbeitsaufwand zu hoch im vergleich zu dem, was sie verdient...aber das nützt gaby nichts...soviel ich weiß, kann ein anwalt einen mandanten ablehnen, lieg ich da falsch ??? ich denke doch, dass sich das jugendamt um solche belange kümmert ??? nicht ??? lg vallie


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hi, es ist wohl wirklich müssig, über den Sinn und Nutzen von Beschwerden zu diskutieren,... weil sich nur wenige dafür entscheiden, steht man oft alleine da. Der Hinweis aufs Jugendamt kann sehr hilfreich sein. Gruss Rainer


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Hallo alle zusammen! Vielen Dank für eure Antworten, ich war sehr froh über eure Antworten; und ich muß mich weiter ärgern, was ja bald in Trauer übergeht: meine Anwältin hat den allerletzen Frist für den Gehaltnachmweis auf den 25.6. gesetzt. Er hat nichts, aber wirklich nichts geschickt. Das ist eine Frechheit!! Aber den Anspruch, dass er seinen Sohn jeden Samstag sehen will, den hat er. Er will seinen Sohn (2 Jahre) jeden Samstag von 10-18 Uhr zu sich nehmen, zusätzlich ihn jede 2. Woche bei sich schlafen lassen. Das ist echt der Hammer, zumindest er nicht mal weiss, wie man Windeln wechselt, geschweige denn, dass er sich mit den sonstigen Lebensgewohnheiten des Kindes auskennt (obwohl wir vorher zusammen gewohnt haben). Falls ich damit nicht einverstanden bin, will er das Umgangsrecht einklagen (obwohl ich ihm von Anfang an vorschlug, dass wir uns einmal am Wochenende für ca. 2 Stunden treffen, damit der Vater-Sohn-Kontakt nicht abbricht. Und jetzt das: was soll ich denn machen? Was kann da passieren, wenn er das einklagt? Wie wird darüber entschieden? Ich will noch (!!)nicht , dass er unseren Sohn mit nach Hause nimmt, denn er hat ja gerade vor 6 Wochen eine Trennung von ihm erfahren, ausserdem hat er eine "Eingewühnungsphase" in der Kita vor 7 Wochen durchmachen müssen (auch mit Trennung von der Mama), da muß man ja das Kind nicht moch mehr seelisch belasten? Ich bin sehr verzweifelt. Hat denn jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Gruß, Gaby