Mitglied inaktiv
zunächts mein Posting nochmal vom 6.1,.. Hatte gestern abend mit einer Freundin folgenden Diskussion: Ihr Mann (nicht verh.) hat eine Tochter aus einer voherigen Beziehung (8Jahre) und mit meiner Freundin zusammen eine Tochter (4 Jahre). Er nimmt jetzt einen neuen Job an mit 1600 € brutto (30 Std - vorher arbeitslos) Sie ist der Ansicht, dass er jetzt knapp 300 € Unterhalt an Kind 1 zahlen muss. Für meine Begriffe ist das etwas viel. Dann hätte er netto ja mit Job weniger als bisher ALG. ( Das soll nicht heißen, dass er dann den Job nicht ausübt !!!!) Bei 1600 € brutto bleiben vielleicht 1100 € netto über (?) und dann abzgl. 300 € Unterhalt sind 800 €. Rein theoretisch muss er doch aber auch für die Tochter aus der jetzigen Beziehung mit aufkommen. Sie meint dass spielt keine große mRolle. Das kann doch aber nicht sein ? Klärt mich mal auf, haben sog. Zweitfrauen wirklich soviel "Einbuße" ? Btw: Ich möchte keinesfalls den Kindern aus ersten Beziehungen etwas absprechen. !!! Mir kommt das nur alles sehr hoch vor und ich könnte mir vorstellen, dass es den ein oder anderen Unterhaltspflichtigen bestärkt einen Job nicht anzunehmen. Hmmm. .......... heute war nun die besagte Gerichtsverhandlung und der Mann meiner Freundin muss 245 € Unterhalt + 77 € Rückzahlung an das Jugendamt ( UV) leisten. Bei 200 € Fahrtkosten zum neuen Job bleiben ihm also 578 € !!!!!! ( im günstigsten Fall) Das kann doch nicht sein ! Meine Freundin ist fix und fertig. Mit etwas über 800 € ALG hatten sie schon echt zu knabbern. Aber jetzt ? LG Sakura
Verdient Deine Freundin? Denn wenn die beiden zusammen wohnen, werden sie auch gemeinsam veranlagt. Soweit meine bescheidenen Kenntnisse....
hallo die kinder aus erster ehe und zweiter stehen gleich,also kein kind wir beim unterhalt bevorzugt. wenn er so viele fahrkosten hat soll er sie aufjedenfall angeben,das sind ja die tatsächlichen fahrkosten und die müssen abgezogen werden,da er sonst nicht zur arbeit kommt.sonst werden nur 5% berechnet als pauschale, er soll das nochmal vom anwalt prüfen lassen,geht die frau denn vollzeit arbeiten? gruß carina
Meine Freundin (sie sind nicht verheiratet) geht zwar arbeiten aber es wurde noch nie nach ihrem Einkommen gefragt. So sehr viel verdient sie meines Wissens nach auch nicht. Aber gibt es nicht einen Selbstbehalt ? Ich stelle mir gerade vor, dass mein arbeitender Mann ca. 500 € nach Hause bringt. Oh Gott............. ratlose Grüße Sakura
Nunja..meine Kids werden ja auch benachteiligt, obwohl das nicht gehen sollte^^ 1600€ Brutto ist dann vermutlich nicht das bereinigte Einkommen Das Einkommen der Freundin interessiert nur dann, wenn sie vom Kuchen etwas Unterhalt abhaben möchte. Sonst geht das keinen etwas an^^ Man könnte ihm eine Haushaltsersparnis unterstellen wegen der Freundin, setzen sie die Ersparnis weiter unter den SB und es kommt nicht hin, dann kann man dies nachweisen/belegen. So erfährt dann aber das JA das Gehalt der Freundin^^ Sind beide Kinder von ihm, dann zählen beim KU beide Kinder. Die Fahrtkosten müßen NICHT voll angerechnet werden, wenn sie unverhältnismäßig sind. Er soll sich die Kosten gleich auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen, dann bekommt er das nicht am Jahresende mit der Steuererklärung. btw: meiner brachte bei einem Vollzeitjob mit unbezahlten Überstunden Dank Gericht nichtmal 300€ nach Hause ;-( Wie er oder unsere Kinder davon leben sollten, interessierte niemanden... Ja, Zweitfamilien sind wieder schlechtergestellt ...
an die Kindsmutter. Rückzahlung an das JA sind 29 € zusätzlich. Also insgesamt 351 ! € für Kind 1
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